Leistungen für Gesundheit und Pflege
Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Rehabilitation, Kuren und Zuschüsse zum barrierefreien Umbau. Träger sind Pflege- und Krankenkassen, Rentenversicherung und Versorgungsämter.
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Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
Ergänzende Sozialhilfeleistung für pflegebedürftige Menschen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den pflegerischen Bedarf nicht decken und Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Anspruch besteht nach Paragraph 61 SGB XII, wenn den Betroffenen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Mittel selbst aufzubringen. Die Hilfe deckt häusliche Pflege, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Pflegehilfsmittel ab. Antrag beim Sozialamt.
Hilfe zur Pflege (Paragraf 61 SGB XII)
Hilfe zur Pflege ist die Sozialhilfeleistung für Pflegebedürftige, deren eigenes Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Sie deckt insbesondere die Eigenanteile im Pflegeheim, aber auch ambulante Pflege und Pflegehilfsmittel. Der Anspruch besteht nur, soweit es nicht zumutbar ist, die Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen; bei minderjährigen unverheirateten Personen wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Antrag beim Sozialamt der Wohnsitzkommune.
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII springt ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Sie umfasst haeusliche Pflege, teilstationaere und stationaere Pflege sowie Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Anspruch haben Pflegebedürftige im Sinne des Paragrafen 61a SGB XII. Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und ihrer nicht getrennt lebenden Partner werden nach dem elften Kapitel geprüft.
Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII
Das fuenfte Kapitel des SGB XII regelt Hilfen zur Gesundheit für Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Dazu gehoeren vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe bei Sterilisation. Die vorbeugende Gesundheitshilfe umfasst medizinische Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhuetung und Früherkennung von Krankheiten. Der Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte haben Anspruch auf Hoerhilfen, Sehhilfen im gesetzlichen Rahmen, Koerperersatzstuecke, orthopaedische und andere Hilfsmittel, wenn sie den Erfolg der Behandlung sichern, einer Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Der Anspruch umfasst auch Anpassung, Reparatur, Ersatzbeschaffung und die Einweisung in den Gebrauch. Massstab sind die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes. Wählen Versicherte eine aufwendigere Ausführung als notwendig, tragen sie die Mehrkosten selbst.
Horizont Europa Cluster 1 Gesundheit
Cluster 1 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation rund um Gesundheit. Themen sind unter anderem Gesundheit im Lebensverlauf, Umweltfaktoren, nicht übertragbare und seltene Krankheiten, Infektionskrankheiten, Instrumente und Technologien für die Versorgung sowie die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme. Antragsteller sind in der Regel europäische Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Unternehmen. Die konkreten Themen und Budgets stehen im jeweils gültigen Arbeitsprogramm.
KMU-innovativ: Biomedizin
Gefördert werden risikoreiche FuE-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Themenfeld Biomedizin. Die zweite Änderung der Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 3. April 2025 veröffentlicht, die Laufzeit reicht bis zum 15. April 2027. Das Verfahren ist zweistufig mit vorgeschalteter Projektskizze.
KMU-innovativ: Medizintechnik
Gefördert werden Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Themenfeld Medizintechnik. Medizintechnische Lösungen im Sinne der Richtlinie sind Versorgungslösungen, die ein Medizinprodukt einschließlich digitaler Medizinprodukte und Medizinprodukte-Software oder ein In-vitro-Diagnostikum als zentrales Element enthalten. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 6. Februar 2026 veröffentlicht und läuft bis zum 15. April 2027. Projektskizzen sind jeweils zum 15. April und 15. Oktober einzureichen.
KfW-Investitionszuschuss 455-B Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung)
Mit dem Investitionszuschuss 455-B fördert die KfW den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Häusern, etwa bodengleiche Duschen, Haltegriffe, höhenverstellbare WCs oder den Anbau von Aufzügen. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und ausdrücklich auch Mieterinnen und Mieter, unabhängig von Einkommen und Alter. Von 2014 bis Januar 2026 wurden nach Angaben des BMWSB Zuschüsse von fast 462,5 Millionen Euro an rund 242.200 Antragstellende bewilligt. Für Investoren wie Wohnungsunternehmen und Genossenschaften gibt es alternativ das Kreditprogramm 159. Die Antragstellung war mehrfach ausgesetzt; die BMWSB-Seite kuendigt eine Wiederaufnahme ab Frühjahr 2026 an. Ob aktuell tatsaechlich Anträge angenommen werden, liess sich nicht bestätigen und muss vor jeder Planung direkt bei der KfW geprüft werden. Auch die Zuschusshöhe (Prozentsatz und Höchstbetrag je Wohneinheit) ist auf der BMWSB-Seite nicht genannt und daher hier bewusst nicht beziffert.
Kinderrehabilitation der Rentenversicherung
Kinder von Versicherten sowie Kinder, die eine Waisenrente beziehen, können eine stationaere Rehabilitation der Rentenversicherung erhalten. Ziel ist es, eine erhebliche Gesundheitsgefaehrdung zu beseitigen oder eine chronisch beeintraechtigte Gesundheit zu bessern, mit Blick auf die spaetere Erwerbsfähigkeit. Die Maßnahme dauert in der Regel mindestens vier Wochen. Eine Begleitperson oder die Familie kann mit aufgenommen werden, wenn das für den Erfolg notwendig ist.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung
Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, bekommt für den nicht genutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld sinkt genau um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wurde. So laesst sich professionelle Pflege mit der Pflege durch Angehoerige mischen. An die gewählte Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung (Paragraf 38 SGB XI)
Wer den Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, kann für den nicht genutzten Anteil zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistungen genutzt wurden; wer 40 Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Die Entscheidung für eine bestimmte Kombination bindet für sechs Monate. Beantragt wird sie bei der Pflegekasse.
Kostenlose Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtlich Pflegende
Die Pflegekassen bieten Angehoerigen und ehrenamtlich Interessierten unentgeltliche Schulungskurse an. Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause und sollen koerperliche und seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch findet die Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Pflegekurse anbieten.
Kranken- und Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, auch wenn der Anspruch nur wegen einer Sperrzeit ruht. Wer Grundsicherungsgeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V pflichtversichert, ausgenommen sind reine Darlehensleistungen. Die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, die Versicherten zahlen nichts dazu. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Leistung später rückwirkend aufgehoben oder zurückgefordert wird.
Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige haben nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklaeren gegenueber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll, oder sie schließen einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V ab. Ohne eine solche Erklärung besteht gar kein Krankengeldanspruch. Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch nach Paragraf 46 SGB V erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, über einen Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich. Wahltarife nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V binden das Mitglied nach Paragraf 53 Absatz 8 SGB V drei Jahre an die Krankenkasse.
Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG erhalten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen aerztliche und zahnaerztliche Behandlung einschließlich Arznei- und Verbandmitteln. Außerdem werden Schutzimpfungen, medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen sowie bei Schwangerschaft und Geburt aerztliche und pflegerische Hilfe und Hebammenhilfe gewährt. Minderjährige erhalten erweiterte Leistungen entsprechend dem SGB XII ohne Zuzahlungen. Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, die Kostenübernahme läuft über die zuständige Behörde.
Leistungen zur Prävention der Rentenversicherung
Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen, welche die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Die Leistungen können zeitlich begrenzt erbracht werden und haben nach Paragraph 9 SGB VI Vorrang vor allen anderen Teilhabeleistungen. Wird ein Antrag auf medizinische Rehabilitation abgelehnt, muss der Rentenversicherungsträger über Präventionsleistungen beraten. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Leistungen zur Reha-Nachsorge der Rentenversicherung
Im Anschluss an eine Reha der Rentenversicherung können nachgehende Leistungen erbracht werden, wenn sie den Erfolg der Maßnahme sichern. Dazu zählen unter anderem strukturierte Nachsorgeprogramme, Rehabilitationssport und Funktionstraining. Die Leistungen können zeitlich begrenzt werden. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Menschen mit Behinderungen können nach Paragraf 112 SGB III Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird. Dazu gehören Berufsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung, unterstützte Beschäftigung und Maßnahmen in Berufsbildungswerken oder Werkstätten. Die Agentur berücksichtigt bei der Auswahl Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und Lage des Arbeitsmarktes und kann eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorschalten. Zuständig ist die Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)
Die berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen mit gesundheitlicher Beeintraechtigung oder drohender Behinderung dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Gefördert werden Diagnosemaßnahmen, rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behinderungsbedingte Grundausbildungen, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, rehaspezifische Ausbildungen und Umschulungen sowie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich in Werkstätten. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe kann online gestellt werden, ein Reha-Check klaert vorab die Zuständigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung finanziert berufliche Rehabilitation, damit Versicherte trotz Krankheit oder Behinderung im Arbeitsleben bleiben oder dorthin zurückkehren können. Erbracht werden die Leistungen nach den Paragraphen 49 bis 54 SGB IX, Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (Paragraph 57 SGB IX), vergleichbare Leistungen anderer Anbieter (Paragraph 60 SGB IX) sowie das Budget für Ausbildung (Paragraph 61a SGB IX). Das Budget für Ausbildung wird nur für die Erstausbildung erbracht. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
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