Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Agentur für Arbeit · bundesweit

Menschen mit Behinderungen können nach Paragraf 112 SGB III Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird. Dazu gehören Berufsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung, unterstützte Beschäftigung und Maßnahmen in Berufsbildungswerken oder Werkstätten. Die Agentur berücksichtigt bei der Auswahl Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und Lage des Arbeitsmarktes und kann eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorschalten. Zuständig ist die Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Zur Frist: Kein Stichtag, der Antrag wird bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit gestellt.
Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 8 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Behinderung oder drohende Behinderung im Sinne des SGB IX
- Art oder Schwere der Behinderung machen die Leistung erforderlich
- Die Agentur für Arbeit ist der zuständige Rehabilitationsträger, sonst Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Integrationsamt
- Vorherige Reha-Beratung und Feststellung des Bedarfs
Was du dafür brauchst
16 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Pflegegrad
- Krankenkasse
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) ist ein Sonstiges auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
Häufige Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Behinderung oder drohende Behinderung im Sinne des SGB IX
Wo gilt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?
Kein Stichtag, der Antrag wird bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit gestellt. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) mit anderen Förderungen kombinieren?
Der zuständige Rehabilitationsträger richtet sich nach dem SGB IX, die Zuständigkeit wird innerhalb von zwei Wochen geklärt. Während der Maßnahme kann Übergangsgeld nach Paragraf 119 SGB III gezahlt werden. Für die Einstellung nach der Maßnahme kommt ein erhöhter Eingliederungszuschuss nach Paragraf 90 SGB III in Betracht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?
Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)
Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)
Die berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen mit gesundheitlicher Beeintraechtigung oder drohender Behinderung dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Gefördert werden Diagnosemaßnahmen, rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behinderungsbedingte Grundausbildungen, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, rehaspezifische Ausbildungen und Umschulungen sowie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich in Werkstätten. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe kann online gestellt werden, ein Reha-Check klaert vorab die Zuständigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.