Förderprogramme für Familie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Familie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
269 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
M-V kann schwimmen
Festbetragsfinanzierung von bis zu 100 Euro pro Kurs und Teilnehmer für Schwimmkurse für Grundschulkinder, die im Schuljahr 2025/2026 keine ausreichende Schwimmfähigkeit erworben haben. Bei nachgewiesenen höheren Ausgaben kann auf Basis einer Kurskalkulation ein Aufschlag gewährt werden. Die Kurse sollen vom 01.05.2026 bis 31.12.2026 stattfinden.
Bayerisches Landespflegegeld
Jährliche Leistung für pflegebedürftige Menschen in Bayern, die frei verwendet werden kann. Ab dem Pflegegeldjahr 2026 beträgt sie 500 Euro, zuvor waren es 1.000 Euro. Rund 400.000 Menschen erhalten die Leistung, die Auszahlung erfolgt seit 1. Januar 2026 bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Bayerisches Krippengeld
Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.
Bayerisches Familiengeld
Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.
Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)
Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.
SprachFit - Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (Säule 1)
Zuschuss zu Personal- und Sachkosten für Sprachfördergruppen im Jahr vor der Einschulung. Je Kind gibt es 1.000 Euro Personalkostenzuschuss (maximal 8.000 Euro je Gruppe und Förderzeitraum) und 200 Euro Sachkostenzuschuss (maximal 1.600 Euro je Gruppe). Fahrtkosten zwischen Kindergarten und Förderort werden mit bis zu 360 Euro je Kind und Jahr bezuschusst.
Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen
Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Einmalige Landesleistung von 1.700 Euro je Mehrlingskind für Familien mit Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll die besonderen Belastungen in den ersten Lebensjahren abfedern.
Elterngeld Baden-Württemberg
Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es gibt Basiselterngeld für bis zu zwölf Monate, Elterngeld Plus mit längerer Laufzeit bei etwa halbem Monatsbetrag sowie zwei Partnerschaftsbonusmonate. In Baden-Württemberg wickelt die L-Bank die Auszahlung ab.
Wohnen mit Kind
Zinsgünstiges Darlehen von 15.000 bis 100.000 Euro für Familien, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder modernisieren. Förderfähig sind Grundstückskauf mit Nebenkosten, Baukosten, Modernisierung und Außenanlagen. Laufzeiten von 25 oder 35 Jahren mit ein bis fünf tilgungsfreien Jahren und zehnjähriger Zinsbindung.
Finanzierung Familienzuwachs
Zinsverbilligtes Darlehen für kinderlose Paare mit Kinderwunsch und für Haushalte, deren Einkommen die Grenzen der normalen Eigentumsförderung überschreitet. Kinderlose Paare erhalten bis zu 239.500 Euro, Familien mit zwei Kindern bis zu 344.500 Euro. Das Darlehen ist auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
Neue Kita-Finanzierung Bayern
Bayern stellt die Kita-Finanzierung zum 1. Januar 2027 auf ein neues System um und erhöht die staatliche Betriebskostenförderung bis zum Endausbau 2029 um insgesamt 25 Prozent. Bereits 2026 wurde die laufende Förderung um mehr als zehn Prozent angehoben. Der bisherige Beitragszuschuss von 100 Euro wird formal abgeschafft, das entsprechende Mittelvolumen bleibt aber im System und fliesst in die Betriebskostenförderung. Die Höhe der Elternbeiträge bleibt eine kommunale Entscheidung, das Land will sie stabilisieren.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
Eigenheimzulage (ausgelaufen)
Die Eigenheimzulage förderte den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums über acht Jahre mit jährlich 1 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro, zuzüglich 800 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr. Die Förderung ist ausgelaufen: Sie gilt nur noch für Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen oder der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Für Kaufverträge und Bauanträge ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Da der Förderzeitraum acht Jahre betrug, sind auch die letzten Auszahlungen längst abgeschlossen. Aktuelle Alternativen sind die KfW-Programme zum Wohneigentum und die Steuerermäßigungen nach §§ 35a und 35c EStG.
Baukindergeld (KfW 424)
Das Baukindergeld war ein Zuschuss des Bundes für Familien beim Kauf oder Bau der ersten selbst genutzten Immobilie. Die KfW stellt auf der Programmseite klar, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Antragsfrist lief Ende 2023 aus, seitdem sind keine Neuanträge mehr möglich. Wer noch in der Förderung ist, bekommt die Raten weiterhin über die vereinbarte Laufzeit jeweils zum Monatsende ausgezahlt. Konkrete Förderbeträge und Einkommensgrenzen nennt die aktuelle Programmseite nicht mehr. Für Familien gibt es heute stattdessen Wohneigentum für Familien - Neubau (KfW 300) und Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb (KfW 308).
Bayerisches Baukindergeld Plus
Landeszuschuss, der das Baukindergeld des Bundes aufstockte. Die Zuwendung betrug 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Baukindergeld des Bundes gezahlt wurde, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, also bis zu 3.000 Euro je Kind. Anspruchsberechtigt war, wer das Baukindergeld des Bundes erhielt; der Nachweis erfolgte über die Auszahlungsbestätigung der KfW. Der Freistaat Bayern förderte damit den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie bis zum 31. Dezember 2020. Eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich.
Baukindergeld (KfW 424)
Zuschuss für den Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums durch Familien mit Kindern, in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr je Kind unter 18 Jahren über maximal zehn Jahre, also bis zu 12.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenze lag bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind. Gefördert wurden nur Vorhaben, bei denen die Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Maerz 2021 datierte. Für Neuvorhaben ist das Programm seit dem 1. April 2021 geschlossen, die letzte Antragstellung für Altfaelle war laut KfW-Merkblatt 424 bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Seitdem ist keine Antragstellung mehr möglich. Bestehende Bewilligungen laufen weiter: die Zuschussraten werden jährlich ausgezahlt, die weiteren neun Raten jeweils zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung.
KfW 424 Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein Zuschuss der KfW für Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum kauften oder bauten. Neue Anträge sind seit dem Ende der Antragsfrist nicht mehr möglich, die KfW weist auf ihrer Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Bereits bewilligte Zuschüsse werden über die volle Auszahlungsdauer von zehn Jahresraten weitergezahlt. Voraussetzung war, dass die geförderten Kinder zum Antragszeitpunkt unter 18 Jahre alt waren und die Immobilie selbst genutzt wird.
Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien
Ausgelaufen zum 31. Dezember 2025. Stuttgart förderte Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads mit 600 Euro Grundförderung. Drei Jahre nach Übernahme kamen 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus hinzu, wenn im Haushalt kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde, zusammen also bis zu 1.100 Euro. Die soziale Komponente erhöhte den Zuschuss um maximal 2.000 Euro mit Bonuscard plus Kultur und maximal 1.300 Euro mit FamilienCard, jeweils zuzueglich der 600 Euro Grundförderung. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und der Nachhaltigkeitsboni kann weiterhin beantragt werden. Für gewerblich genutzte E-Lastenräder verweist die Stadt auf die BAFA-Förderung des Bundes.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
Eigentumsförderung Bremen (früherer Eigenheimzuschuss)
Frühere Eigentumsförderung des Landes Bremen für Familien und alleinerziehende Personen beim Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell nicht mehr beantragbar: Die BAB-Programmseite liefert einen 404-Fehler und das am 30. Juni 2026 beschlossene Wohnraumförderungsprogramm 2026 enthält nur noch Neubau- und Modernisierungsförderung für Mietwohnungen sowie Bindungsankauf, keine Eigentumsförderung. Die häufig genannte Zuschusshöhe von 15.000 Euro ließ sich an keiner amtlichen Quelle mehr belegen und ist daher nicht als Förderzusage zu verstehen.
Mehr zu Familie
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- AntragFamilie: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandFamilie in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonEinkommensbonusDer Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Haushalte unterhalb einer bestimmten...
- RatgeberKinderzuschlag und Kindergeld: der UnterschiedKindergeld bekommt fast jede Familie, den Kinderzuschlag nur Haushalte mit kleinem Einkommen. Beides kommt...
- ThemaFörderung für Bildung und WeiterbildungBildungsförderung reicht von der beruflichen Weiterbildung über Aufstiegsfortbildungen bis zu Unterstützung...
- AntragFamilie: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandFamilie in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- FormularKindergeld: Angaben für die FamilienkasseWir beantragen kein Kindergeld für dich. Du bekommst ein Dokument mit allen Angaben, den Antrag stellst du...
- ThemaFörderung für den NeubauBeim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.
Eine Liste zeigt alles zu Familie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.