Voraussetzungen für Familienleistungen
Familienleistungen hängen fast immer an drei Größen: wer im Haushalt lebt, wie hoch das Einkommen ist und wie die Betreuung geregelt ist. Jede Leistung definiert diese Größen aber selbst, deshalb lässt sich von einer Bewilligung nicht auf die nächste schließen.
Besonders die Einkommensdefinitionen weichen von der Steuererklärung ab. Manche Leistungen rechnen mit Netto, andere mit einem eigens definierten Einkommensbegriff, und Zeiträume unterscheiden sich ebenfalls.
Was die einzelnen Leistungen in unserer Datenbank an Bedingungen nennen, steht unten. Ob dein Haushalt sie erfüllt, entscheidet die zuständige Stelle.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
- Das Kind lebt im Haushalt der antragstellenden Person.
- Einkommen innerhalb der Grenzen, die die jeweilige Leistung definiert.
- Nachweise zu Geburt, Einkommen und gegebenenfalls Betreuung.
- Bei einigen Leistungen eine bestimmte Erwerbssituation oder Arbeitszeit.
- Änderungen im Haushalt werden gemeldet.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen6 Programme nennen diesen Punkt
- Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt6 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis3 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag beim Jobcenter oder der Kommune3 Programme nennen diesen Punkt
- Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin2 Programme nennen diesen Punkt
- Bestehendes Arbeitsverhältnis während der Mutterschutzfristen2 Programme nennen diesen Punkt
- Bezug ist längstens bis zum 32. Lebensmonat des Kindes möglich2 Programme nennen diesen Punkt
- Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen2 Programme nennen diesen Punkt
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten2 Programme nennen diesen Punkt
- Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein weiteres Wohneigentum in Deutschland2 Programme nennen diesen Punkt
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Privatpersonen109
- Arbeitnehmer45
- Selbstständige13
- Vereine12
- Kommunen10
- Studierende9
- Unternehmen2
- Gründerinnen und Gründer1
- Vermieter1
Woran es typischerweise scheitert
Die Einkommensgrenze mit dem zu versteuernden Einkommen aus dem Steuerbescheid gleichsetzen.
Annehmen, dass eine bewilligte Leistung die nächste automatisch nach sich zieht.
Bei getrennt lebenden Eltern nicht klären, wer als Haushalt gilt.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer ist antragsberechtigt?
Das legt jede Leistung selbst fest, meist die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Die Zielgruppen stehen bei jeder Leistung in der Liste unten.
Wie werden Einkommensgrenzen berechnet?
Nach der Definition der jeweiligen Leistung, die häufig von der Steuererklärung abweicht. Die Berechnung steht in den Hinweisen der zuständigen Stelle.
Was gilt bei getrennt lebenden Eltern?
Entscheidend ist in der Regel, in wessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Die genaue Regelung steht bei der jeweiligen Leistung.
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?
Häufig ja, teilweise werden sie aber aufeinander angerechnet. Wie sich Leistungen zueinander verhalten, erklärt die zuständige Stelle, nicht diese Seite.
Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.