Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Zinsverbilligtes Darlehen für nachhaltige kommunale Investitionen in Sachsen. Finanziert werden Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weitere Projekte, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unter anderem die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Abwasserkanälen. Die Zinsverbilligung liegt je nach erfüllten Kriterien bei 0,25 bis 0,75 Prozent für maximal 10 Jahre.
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Investitionsdarlehen von 35.000 bis 5.000.000 Euro mit Tilgungszuschüssen von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Photovoltaikanlagen von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp, dezentrale Stromspeicher einschließlich Quartierspeichern und Nachrüstsätzen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Stromspeicher müssen mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp bis 1 MWp gekoppelt sein und dauerhaft mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, wieder aufladbar und ortsfest sein. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Zinsverbilligtes Darlehen der SAB ab 20.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen. Die Zinsverbilligung beträgt laut SAB derzeit 0,8 Prozentpunkte, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre bei einer Mindesttilgung von 2 Prozent jährlich. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehuelle und erneuerbare Energien bis 30 kWp. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den jährlichen Primaerenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um jeweils mindestens 10 Prozent senken. Der Antragsteller muss die Immobilie seit mindestens zwei Jahren besitzen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, reine Vermieter sind ausgeschlossen.
STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check
Die STAWAG bezuschusst den Ladeinfrastruktur-Potenzialcheck mit 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 1.000 Euro. Das Angebot richtet sich an Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Per Lastgangmessung wird ermittelt, wie viel Leistung am Objekt verfügbar ist, wie viele Wallboxen technisch möglich sind, ob Netzverstärkung oder Lastmanagement noetig werden und welche Ausbaustufen wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Förderung gilt im Postleitzahlengebiet 52. Es handelt sich um eine Beratungsförderung, nicht um einen Zuschuss zur Hardware.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.
Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher finanziert Investitionen in Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt peak, in Stromspeicher, in elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten sowie in Wärme- und Kältespeicher. Das Investitionsdarlehen liegt zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro. Auf die förderfähigen Ausgaben werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent gewährt. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Sachsenkredit Energie und Speicher
Investitionsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Darlehen beträgt mindestens 35.000 Euro und höchstens 5.000.000 Euro je Endkreditnehmer und Kalenderjahr. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Stromspeichern und bis zu 10 Prozent bei allen übrigen Fördergegenständen, mindestens 2.500 Euro je Antrag und höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr. Die Vergabe läuft über die Hausbank, Kommunen beantragen direkt bei der SAB.
Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie Baden-Württemberg
Die Servicestelle Akzeptanz und Bürgerenergie der landeseigenen KEA-BW bietet Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Projektinitiativen eine neutrale, kostenfreie und unabhängige Unterstützung. Dazu gehören eine individuelle Initialberatung rund um Akzeptanz und Bürgerenergie, Handreichungen und Leitfäden, Informationsveranstaltungen und Webinare, die Vernetzung mit landesweiten Verbänden sowie die Begleitung von Kommunen durch Workshops. Ein eigenes Landesförderprogramm für Bürgerenergie mit Zuschusszahlungen ist damit nicht verbunden; die Servicestelle verweist auf die Förderprogrammsuche und weitere Angebote der KEA-BW.
Servicestelle Windenergie Thüringen
Die Servicestelle Windenergie ist im Auftrag der Thüringer Landesregierung bei der Landesenergieagentur ThEGA eingerichtet. Sie bietet fachliche Unterstützung für Stadt- und Gemeinderäte, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Bürgerbeteiligungsmodellen und zur Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften, Moderation regionaler Dialogveranstaltungen sowie Mediation bei Konflikten. Sie vergibt außerdem das Siegel Faire Windenergie. Die Beratung ist kostenfrei; eine offene Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0361 560 32 20 statt.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.
Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen
Das Bonner Programm Solares Bonn bezuschusst Photovoltaik nach Fördermodulen: 100 Euro je Kilowatt peak für die Dachvollbelegung bei Wohngebäuden bis drei Wohneinheiten, 300 Euro je Kilowatt peak ab vier Wohneinheiten, im geförderten Wohnungsbau und an Fassaden, 200 Euro je Kilowatt peak bei denkmalgerechter Photovoltaik, auf Nichtwohngebäuden sowie auf Parkplätzen und Freiflächen. Ein Dach-Gutachten PV-ready wird mit 80 Prozent bis 1.000 Euro gefördert. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Solares Bonn: Solarthermie und PVT-Anlagen
Die Stadt Bonn bezuschusst Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung im Bestand auf Daechern und an Fassaden mit 150 Euro je Quadratmeter Absorberfläche. Für die kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen werden 300 Euro je Kilowatt peak gezahlt, bei Kombination mit einer Wärmepumpe kommen 1.000 Euro Bonus hinzu. Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
Solares Bonn: Stecker-Solar-Geraete (Modul M13)
Die Stadt Bonn fördert Stecker-Solar-Geraete sozial gestaffelt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte erhalten 100 Euro je Kilowatt peak Modulleistung und höchstens 30 Prozent des Rechnungspreises. In Bonn gemeldete Mieter und Vermietende geförderten Wohnraums erhalten 200 Euro je Kilowatt peak und höchstens 60 Prozent. Mit gültigem Bonn-Ausweis sind es 800 Euro je Kilowatt peak und höchstens 90 Prozent. Geraete auf Hausdaechern werden seit dem 1. April 2023 bei Neuanträgen nicht mehr gefördert.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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