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Rund ums Haus

BAB Bremer Aufbau-Bank · Bremen

Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.

Förderhöhe
3.000 Euro bis 50.000 Euro
Fördersatz
bis 100 Prozent
Frist
Laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn

Antrag für Rund ums Haus vorbereiten

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieter

Was du erfüllen musst

  • Wohnimmobilie im Land Bremen
  • Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung, keine Auftragsvergabe vorher
  • Für bestimmte Sanierungen Einbindung eines KfW-Energieeffizienz-Experten, zu 50 Prozent bezuschusst
  • SCHUFA-Auskunft und Grundbuchauszug erforderlich

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • Eigenmittel in Euro
  • Kredite und Darlehen in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Grundbuchblatt
  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung
  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung oder Bauanzeige
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Letzter Jahresabschluss

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit Bundesförderung, Beratung über den Bremer Förderlotsen
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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Rund ums Haus ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
  4. 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.

Häufige Fragen zu Rund ums Haus

Wer kann Rund ums Haus beantragen?

Rund ums Haus richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Wohnimmobilie im Land Bremen

Wie viel Geld gibt es bei Rund ums Haus?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Rund ums Haus?

Das Programm gilt in Bremen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Rund ums Haus vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Rund ums Haus beantragen?

Laufend, Antrag vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Rund ums Haus mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Bundesförderung, Beratung über den Bremer Förderlotsen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Rund ums Haus?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Bremen.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-hb, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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LandKredit

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren

Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.

bis 120.000 Euro
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Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München

Kommunales Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung und Heizungsoptimierung, der Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss, Effizienzgebäudestandards im Bestand und im Neubau mit Ökobilanz sowie Photovoltaik-Beratung, Mieterstrommodelle, Steckersolargeräte und Beratungsleistungen zu Gebäude und Wärmenetzen.

Höhe je nach Vorhaben
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
LandKredit

IBB WEG-Finanzierung

Zinsguenstige Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin, bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Gefördert werden die Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung und Fenstererneuerung, barrierereduzierende Maßnahmen wie die Nachruestung von Aufzügen sowie allgemeine Instandsetzung und Modernisierung.

bis 100 Prozent der Kosten
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
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Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.

bis 90 Prozent, maximal 750.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank
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SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"

Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.

ab 20.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)

Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt