Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Nichtwohngebäude - Kredit (263)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.
Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)
Niedersachsen verpflichtet Betreiber seit April 2024 zu einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Turmmitte. Zusätzlich muss eine weitere Beteiligung angeboten werden, die mindestens 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde oder einer 20-prozentigen Beteiligung entspricht; möglich sind Gesellschaftsanteile, Nachrangdarlehen oder Direktzahlungen an Anwohnende. Erfasst sind Windenergieanlagen ab 50 Metern Höhe und ab 1 Megawatt sowie Freiflächen-Photovoltaik ab 1 Megawatt. Ausgenommen sind Anlagen unter 1 Megawatt, Agri-Photovoltaik, Moor-Photovoltaik und Nebenanlagen. Die Mittel müssen für Akzeptanzmaßnahmen verwendet werden, nicht für kommunale Pflichtaufgaben.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.
OEKOPROFIT NRW
Modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm zur Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Antragsteller sind die durchführenden Kommunen, teilnahmeberechtigt sind Betriebe aller Branchen und Größen von Handwerksbetrieben bis Kliniken.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wie Raps, Weizen oder Mais sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4 Prozent ab 2022 anrechenbar. Ab 2026 steigt die Grenze auf 4,9 Prozent, sinkt 2028 auf 4,6 Prozent und steigt danach schrittweise auf 5,8 Prozent ab 2033. Übersteigende Mengen werden mit dem Basiswert angesetzt und bringen keine Minderung mehr. Das ist die zentrale Bremse für klassischen Biodiesel und Bioethanol.
Obergrenze für Biokraftstoffe aus tierischen Fetten der Kategorie 3
Paragraf 13c der 38. BImSchV begrenzt die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen, die vollständig oder teilweise aus tierischen Fetten und Ölen der Kategorie 3 nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 hergestellt wurden, auf einen energetischen Anteil von 0,3 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert zugrunde gelegt. Damit soll die Konkurrenz zur stofflichen Verwertung in der Futtermittel- und Oleochemie begrenzt werden.
PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu Ressourcen- und Emissionseinsparungen beitragen. Gefördert werden Einzelprojekte mit bis zu 500.000 Euro und Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Zinsverbilligtes Darlehen für die erstmalige Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage bis 20 kW auf selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Förderfähig sind auch Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Eigenverbrauchsoptimierung. Das Land verbilligt den KfW-Zins um 1,50 Prozentpunkte.
PV-Speicher Saar (Förderung elektrischer Speichersysteme in saarländischen Unternehmen)
Zuschuss von 200 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität für stationäre Batteriespeicher in saarländischen KMU, die zusammen mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage installiert werden. Die Mindestförderung beträgt 1.300 Euro, ein 20-kWh-Speicher ergibt zum Beispiel 4.000 Euro Zuschuss. Gefördert wird nur auf gewerblich genutzten Gebäuden, die nicht zusätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.
Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Pönale bei Nichterfüllung der THG-Quote (Abgabe nach Paragraf 37c Absatz 2 BImSchG)
Erfüllt ein Inverkehrbringer die Quote nicht, setzt das Hauptzollamt eine Abgabe fest: 0,60 Euro je Kilogramm CO2-Äquivalent Fehlmenge, 45 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil bestimmter Biokraftstoffe und 120 Euro je Gigajoule bei verfehltem Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs. Diese 600 Euro je Tonne CO2 sind die Preisobergrenze, an der sich der gesamte Quotenhandel orientiert.
Quotenpflicht für Flugkraftstoffanbieter nach ReFuelEU Aviation
Neben der THG-Quote für Straßenkraftstoffe gibt es seit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote eigene Pflichten für Flugkraftstoffanbieter nach den Paragrafen 37j bis 37l BImSchG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2023/2405. Die Anrechnung synthetischer Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoffs für die Luftfahrt regelt Paragraf 3a der 37. BImSchV. Das ist ein getrenntes System, nicht Teil der Straßenverkehrsquote.
Realisierungsfrist und Fristverlängerung für bezuschlagte Windprojekte (Paragraf 36e EEG)
Ein Zuschlag für eine Windenergieanlage an Land erlischt 36 Monate nach der öffentlichen Bekanntgabe, wenn die Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen ist. Damit verfällt auch die Sicherheitsleistung. Die Bundesnetzagentur verlängert die Frist auf rechtzeitigen Antrag, wenn nach Gebotsabgabe ein Rechtsbehelf Dritter gegen die BImSchG-Genehmigung eingelegt wurde oder wenn über das Vermögen des Herstellers des Generators oder eines anderen wesentlichen Bestandteils das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Verlängerung darf insgesamt 18 Monate nicht überschreiten. Nach Paragraf 36i EEG beginnt der 20-jährige Vergütungszeitraum spätestens 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags, auch wenn die Inbetriebnahme wegen einer Fristverlängerung später erfolgt.
Referenzertragsmodell und standortabhängige Korrekturfaktoren für Windenergie an Land (Paragraf 36h EEG)
Der anzulegende Wert einer Windenergieanlage an Land wird nicht direkt aus dem Zuschlagswert gezahlt, sondern mit einem Korrekturfaktor auf den Gütefaktor des konkreten Standorts umgerechnet. Gütefaktor ist das Verhältnis von Standortertrag zu Referenzertrag; der Referenzstandort ist nach Anlage 2 EEG durch eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,45 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe definiert. Oberhalb eines Gütefaktors von 150 Prozent beträgt der Faktor 0,79; unterhalb von 50 Prozent gilt für Anlagen in der Südregion 1,55, unterhalb von 60 Prozent für sonstige Anlagen 1,42. Die Werte werden ab Beginn des sechsten, elften und sechzehnten Betriebsjahres anhand des tatsächlichen Standortertrags nachjustiert, mit Rückzahlungs- oder Nachzahlungspflicht bei einer Abweichung von mehr als 2 Prozentpunkten.
Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land
Die LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent Zuschuss. Die Projektkosten müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen aus dem ländlichen Teil der Region einschließlich ländlicher Ortsteile der Stadt Gera. Förderfähig sind Wertschöpfung, Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz, Kultur und Denkmalpflege sowie Tourismus.
Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG
Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.
Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning
Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Zuschuss für emissionsfreie Antriebe, saubere Antriebe und Energieeffizienzmaßnahmen an Binnenschiffen. Innerhalb eines Förderaufrufs sind für emissionsfreie Schiffe bis zu 100 Prozent bei der Ausrüstung von Neubauten und bis zu 80 Prozent bei der Umrüstung möglich, für saubere Schiffe bis zu 70 Prozent, für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 80 Prozent. Außerhalb von Aufrufen gelten niedrigere, nach Unternehmensgröße gestaffelte Sätze. Die Zuwendung ist auf 4,5 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt.
Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern der Stadt Herten
Herten zahlt 35 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, höchstens 1.400 Euro für ein Lastenfahrrad mit elektrischer Antriebsunterstützung, 700 Euro ohne Antriebsunterstützung und 250 Euro für Lasten- oder Kinderfahrradanhänger. Beantragen mindestens zwei Haushalte gemeinsam ein Rad, gibt es einen pauschalen Bonus von 10 Prozent der Förderhöchstgrenze, dann muss die Gemeinschaft aber sechs Beiträge in Wort und Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt liefern.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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