STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check
STAWAG Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG · Aachen

Die STAWAG bezuschusst den Ladeinfrastruktur-Potenzialcheck mit 50 Prozent der Bruttokosten, maximal 1.000 Euro. Das Angebot richtet sich an Wohnungsgesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Per Lastgangmessung wird ermittelt, wie viel Leistung am Objekt verfügbar ist, wie viele technisch möglich sind, ob Netzverstärkung oder Lastmanagement noetig werden und welche Ausbaustufen wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Förderung gilt im Postleitzahlengebiet 52. Es handelt sich um eine Beratungsförderung, nicht um einen zur Hardware.
Antrag für STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Wohnungsgesellschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Unternehmen
- Postleitzahlengebiet 52
- Durchführung eines Ladeinfrastruktur-Potenzialchecks mit Lastgangmessung
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check ist eine Beratung auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
- 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.
Häufige Fragen zu STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check
Wer kann STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check beantragen?
STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check richtet sich an Unternehmen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Wohnungsgesellschaft, Wohnungseigentümergemeinschaft oder Unternehmen
Wie viel Geld gibt es bei STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check?
Das Programm ist regional begrenzt auf Aachen.
Muss ich STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für STAWAG Förderung Ladeinfrastruktur-Check?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach eauto-kommunal, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung
Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.
Berlin Infra
Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.
BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung
Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.