Förderprogramme für Ehrenamt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Ehrenamt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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ZukunftsWIRkungs-Fonds
Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.
ZukunftsWIRkungs-Fonds
Der ZukunftsWIRkungs-Fonds unterstützt bis zu zehn gemeinnützige Organisationen mit jeweils bis zu 150.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Personalkosten, Honorare und Sachausgaben für die Skalierung bewaehrter Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote. Eine aktive Bewerbung ist nicht möglich, die DSEE laedt bereits geförderte Organisationen zur Interessenbekundung ein. Die aktuelle Runde läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2028.
Zuschuss für Uebungs- und Organisationsleiter Bremen
Das Sportamt Bremen bezuschusst Uebungs- und Organisationsleiter in Sportvereinen. Daneben gibt es Anträge für die allgemeine Sportförderung, für Maßnahmen gegen Jugendgewalt sowie für überregionale Veranstaltungen und Meisterschaften. Jedem Antrag ist zwingend eine Erklärung zu Landesmindestlohn, Datenschutz, Besserstellungsverbot und Genderbudgeting beizufuegen. Die Vordrucke stehen auf der Seite des Sportamts zum Download bereit. Die Sachbearbeitung unterstützt beim Ausfuellen der Formulare.
Zuschüsse des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland vergibt zahlreiche Zuschüsse zur Arbeit von Sportvereinen. Gefördert werden unter anderem die Übungsleiter-, Vereinsmanager- und Jugendarbeit im Verein, Bau und Renovierung von Sportanlagen, die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten sowie Defibrillatoren und Vereinsjubiläen. Außerdem werden die von den Vereinen zu zahlenden Versicherungsprämien für die Sportversicherung subventioniert und die Anschaffung des Vereinsverwaltungsprogramms IntelliVerein bezuschusst. Die Konditionen regeln die jährlich aktualisierten Zuschussrichtlinien.
Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
startsocial Beratungsstipendien
startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen und Vereine. Statt Geld gibt es vier Monate individuelle Beratung durch erfahrene Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts und läuft seit über 25 Jahren. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 war der 15. Juli 2026.
transform_D
transform_D fördert gemeinnützige Organisationen, die ihr Engagement in den Feldern Zusammenhalt, Digitalisierung und Klimaschutz weiterentwickeln wollen. Die Fördersumme liegt zwischen 20.000 und 100.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse. Ausgeschlossen sind öffentliche Institutionen, Parteien, Gebietskörperschaften und nicht rechtsfähige Organisationen. Die Umsetzung der aktuellen Runde läuft vom 1. Maerz 2026 bis 31. Dezember 2027.
Übungsleiterförderung Hamburger Sportbund
Der Hamburger Sportbund bezuschusst die Vergütung qualifizierter Übungsleitender für die Arbeit in den Vereinen, insbesondere für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes, Einzelpersonen werden nicht gefördert. Anträge, Richtlinien und weitere Dokumente stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Daneben fördert der HSB die ordentlichen Landesfachverbände zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
100xDigital
100xDigital begleitet gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Teilnehmenden erhalten Beratung, Qualifizierung und Austausch statt einer reinen Geldförderung. Das Programm richtet sich an Vereine, die digitale Prozesse und Angebote aufbauen wollen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise über die DSEE.
Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur
Zentrale Bundesförderung für soziokulturelle Projekte. Gefördert werden zeitlich befristete Vorhaben, die Menschen vor Ort als Aktive in Konzeption und Durchführung einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten. Gesucht werden mutige Ansaetze und innovative Formate mit Modellcharakter. Gekoppelt an die Förderrunde im Herbst 2026 ist der 13. Innovationspreis Soziokultur zum Thema Einsamkeit ausgeschrieben, eine gesonderte Bewerbung dafuer ist nicht möglich. Konkrete Förderhöhen nennt die Programmseite nicht.
Bürgerförderprogramm Klimaschutz Frankfurt
Frankfurt am Main unterstützt ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz in der Nachbarschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen können bis zu 2.500 Euro als Sachkostenzuschuss erhalten, etwa für eine Informationsveranstaltung oder ein Projekt zur klimafreundlichen Mobilität. Das Projekt muss dem Gemeinwohl dienen und in Frankfurt stattfinden. Der Antrag wird online beim Energiereferat gestellt.
Bürgerprojekte LAG Hunsrück
Die LAG Hunsrück fördert neben LEADER und dem Regionalbudget auch ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte. Damit sollen bürgerschaftliches Engagement und lokale Initiativen im ländlichen Hunsrück gestärkt werden. Der Aufruf 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf wird für Anfang 2027 erwartet. Die Förderbedingungen legt die LAG mit jedem Aufruf neu fest.
Ehrenamt digitalisiert (Hessen)
Ehrenamt digitalisiert fördert Digitalisierungsprojekte gemeinnütziger Vereine und Organisationen in Hessen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, ihre hessischen Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Hessen oder Projektumsetzung in Hessen. Die Projekte müssen zu mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus den in der Richtlinie genannten Maßnahmen bestehen. Für Vereine, die ihre Website, ihre Mitgliederverwaltung oder ihre digitale Außendarstellung modernisieren wollen, ist das der passende hessische Einstieg. Die Antragstellung läuft über ein Online-Formular in Bewerbungsrunden, die auf der Programmseite bekanntgegeben werden.
Engagierte Nachbarschaft
Förderprogramm der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt für nachbarschaftliches Engagement. Gefördert werden Projekte von Vereinen, Initiativen und Freiwilligengruppen vor Ort. Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Engagiertes Land
Engagiertes Land stärkt lokale Netzwerke in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern in strukturschwachen ländlichen Regionen. Ein Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen aus verschiedenen Bereichen bestehen, etwa Verein, Kommune und Unternehmen. Neben finanzieller Unterstützung erhalten die Netzwerke Coaching, Qualifizierung und bundesweite Vernetzung. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und Antragstellung, aufgenommen werden bis zu 30 Netzwerke.
Familienförderung nach dem FamBeFoeG LSA
Förderung von Familienverbänden, Familienzentren, Familienbildungsangeboten sowie Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatungsstellen auf Grundlage des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.12.2005. Ergänzend bestehen Richtlinien zur assistierten Reproduktion, zur Mehrlingshilfe und zu Zuschüssen für Klassenfahrten.
Fonds auf Augenhöhe
Mikroförderung von bis zu 4.500 Euro für Projekte junger Menschen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird von der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung verwaltet. Anträge können jeweils bis zum 15. jeden Monats eingereicht werden.
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- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
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