Förderprogramme für Digitalisierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Digitalisierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)
Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung
Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.
Digitales Hessen (Land) - Förderung innovativer digitaler Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung aus Landesmitteln nach der Strategie Digitales Hessen für innovative digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zweck ist die Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren sowie die Umsetzung innovativer digitaler Anwendungen, die den Stand der Technik in Deutschland erhöhen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
IT-Sicherheit - Digital.Sicher.Souverän. (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm zur Förderung von Forschungsvorhaben, die IT-Systeme sichern und Daten schützen. Schwerpunkte sind Sicherheit und Vertrauen in digitale Infrastrukturen, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung einschließlich IT-Sicherheit in der Quanteninformationsverarbeitung, Privatheit und Demokratie sowie technologische Souveränität. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.
KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.
Mikroelektronik (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
100xDigital
100xDigital begleitet gemeinnützige Organisationen bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Teilnehmenden erhalten Beratung, Qualifizierung und Austausch statt einer reinen Geldförderung. Das Programm richtet sich an Vereine, die digitale Prozesse und Angebote aufbauen wollen. Die Ausschreibung erfolgt rundenweise über die DSEE.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 stockt der Freistaat die Bundesförderung für den Gigabitausbau auf. Die Richtlinie stammt vom 15. Juli 2023 und wurde zuletzt am 15. April 2026 geaendert. Antragsberechtigt sind bayerische Kommunen, die bereits eine Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Frühere Programme wie Förderung Gigabit, Schnelles Internet und die Glasfaser- und WLAN-Richtlinie sind abgeloest. Es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes
Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen sowie zur Außenwirtschaft und zu Bau- und Immobilienthemen. Weitere Schwerpunkte sind Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung, Innovations- und Technologieberatung über das Angebot DIGI-BIT sowie Denkmalpflege und Gestaltung. Konkrete Fördersätze oder Zuschusshöhen für die Betriebe sind auf der Beratungsseite nicht ausgewiesen. Die Beratung wird als Kammerleistung erbracht.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.
Breitbandförderung Baden-Württemberg
Landesförderung zum Ausbau schneller Internetverbindungen in Baden-Württemberg, insbesondere in unterversorgten Gebieten. Antragsteller sind in der Regel Kommunen und Zweckverbände. Bis 2020 zahlte die L-Bank die Fördermittel aus, seit 2020 erfolgt die Auszahlung direkt durch das Innenministerium; Antragstellung und Formulare laufen ebenfalls über das Innenministerium und nicht über die L-Bank. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der L-Bank-Seite nicht ausgewiesen.
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr (Z-SGV)
Das Bundesprogramm fördert Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien im Schienengüterverkehr in den Feldern Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Es gibt zwei Förderstränge, von der Technologieerprobung bis zur Markteinführung. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. Der aktuelle Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2029.
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