Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger im DLR · bundesweit

Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
Zur Frist: Derzeit liegen keine offenen Bekanntmachungen vor. Geltungsdauer des Rahmenprogramms bis 30.12.2030.
Antrag für Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, öffentliche Einrichtungen und Verbände
- Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe, Projektvorschlag beim jeweils beauftragten Projektträger
- Nicht gefördert werden Grundlagenforschung, Infrastrukturmaßnahmen und Neuentwicklungen innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Wer kann Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) beantragen?
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, öffentliche Einrichtungen und Verbände
Wie viel Geld gibt es bei Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) beantragen?
Derzeit liegen keine offenen Bekanntmachungen vor. Geltungsdauer des Rahmenprogramms bis 30.12.2030. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm) mit anderen Förderungen kombinieren?
Keine Doppelförderung desselben Vorhabens Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach digital-forschung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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BRE-Up Startup-Förderung Bremen
Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Berlin Innovativ PLUS
Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.
BerlinInnoGrowth (BIG-Programm)
Wagniskapital von 350.000 bis 2 Millionen Euro für innovative Berliner Start-ups und KMU mit Wachstumspotenzial in ökologischen, digitalen oder sozialen Feldern. Die Beteiligung erfolgt als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, IBB Capital stellt 51 bis 70 Prozent der Kofinanzierung, ein privater Koinvestor mindestens 30 bis 49 Prozent.
Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt
Wagniskapital für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen. Offene Beteiligungen sind bis zu 10 Millionen Euro je KMU möglich, stille Beteiligungen bis zu 5 Millionen Euro je Unternehmen. Im Start-up-Programm Gladiator werden bis zu 350.000 Euro bereitgestellt. Finanziert werden Forschung und Entwicklung, Markteinführung und Wachstum.