Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.
Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)
Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.
Bundesmittel für bauliche Maßnahmen politischer Stiftungen
Politische Stiftungen können Bundesmittel für bauliche Maßnahmen erhalten, etwa für Bildungszentren, Tagungshäuser und Verwaltungsgebäude. Anders als bei den Globalzuschüssen darf hier vom Verteilungsschlüssel nach den Bundestagswahlergebnissen abgewichen werden, soweit sachliche Gründe das erfordern. Die verfügbaren Mittel ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsgesetz. Es gelten die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung.
Bundesmittel für die Begabtenförderung der politischen Stiftungen
Aus diesem Topf finanzieren die politischen Stiftungen ihre Stipendien für Studierende und Promovierende im Inland. Verteilt wird grundsaetzlich nach dem Durchschnitt der letzten vier Bundestagswahlergebnisse der nahestehenden Partei. Zur Berücksichtigung besonderer Umstände darf bei der Begabtenförderung um bis zu drei Prozentpunkte je Stiftung von diesem Schlüssel abgewichen werden. Das Geld fliesst nicht an Einzelpersonen, sondern an die Studienwerke der Stiftungen, die daraus die Stipendien vergeben.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)
Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.
Bundesprogramm Zukunftszentren
Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Coach2Change Nordrhein-Westfalen
Coach2Change fördert arbeitsplatznahes Transformationscoaching für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Übernommen werden 80 Prozent der Kosten für bis zu 15 Coaching-Tage sowie für die Personalfreistellung während des Coachings für maximal drei Beschäftigte. Inhaltlich geht es um Change-Management und Transformationsprozesse. Das Angebot ist auf bestimmte Gebietskulissen begrenzt, nämlich das Rheinische Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
Cusanuswerk Begabtenförderung
Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Es fördert katholische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Ferienakademien, Graduiertentagungen und geistlicher Begleitung. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Cusanuswerk in Bonn, in der Regel mit einem Gutachten aus dem kirchlichen oder akademischen Umfeld.
D-Ticket JugendBW
Vergünstigtes Deutschlandticket für junge Menschen in Baden-Württemberg. Es kostet 540 Euro pro Jahr, umgerechnet 45 Euro im Monat, und gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und Schuelerinnen und Schueler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Voraussetzung ist Wohnsitz in Baden-Württemberg oder der Besuch einer Schule oder Hochschule im Land. Es ist ein Jahresabo, nach dem ersten Jahr monatlich kuendbar.
Demokratie leben! - Extremismuspraevention in Strafvollzug und Bewaehrungshilfe
Dieser Programmbereich fördert Projekte, die radikalisierungsgefaehrdete Menschen im Strafvollzug und in der Bewaehrungshilfe beraten und begleiten. Dazu gehoeren auch Fortbildungen für Bedienstete und Fachkräfte in Justiz und Bewaehrungshilfe. Ziel ist es, Radikalisierung im Justizvollzug frühzeitig zu erkennen und Ausstiegswege zu oeffnen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Innovationsprojekte
Innovationsprojekte erproben neue Arbeitsansaetze in der Demokratieförderung, der Vielfaltgestaltung und der Extremismuspraevention. Antragsteller sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die noch nicht erprobte Konzepte entwickeln und testen wollen. Die Ergebnisse sollen anschließend in die Regelpraxis und in die bundeszentrale Infrastruktur einfliessen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Landes-Demokratiezentren
In jedem Bundesland fördert Demokratie leben! ein Landes-Demokratiezentrum. Es koordiniert die regionalen Akteure und trägt die Beratungsangebote vor Ort: Mobile Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung. Damit entsteht in jedem Land eine feste Anlaufstelle bei rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Vorfaellen. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Partnerschaften für Demokratie
Partnerschaften für Demokratie richten sich an kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, also Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie buendeln vor Ort Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft und legen gemeinsam kommunale Ziele der Demokratieförderung fest. Über einen Aktions- und Initiativfonds können lokale Projekte unbuerokratisch unterstützt werden. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032.
Demokratie leben! - Programmbereich bundeszentrale Infrastruktur
In diesem Programmbereich fördert Demokratie leben! Projekte etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen mit bundesweiter Bedeutung. Ziel ist der Aufbau einer bundeszentralen Infrastruktur, die Impulse setzt, Qualitätsstandards entwickelt und Wissen in die Fläche trägt. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032. Zuständig für die Umsetzung ist die Regiestelle Demokratie leben! beim BAFzA.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
Deutscher Musikinstrumentenfonds
Kein Geld, sondern Instrumente: Aus einem Bestand von über 280 wertvollen Streichinstrumenten, darunter Stradivari, Guarneri, Guadagnini und Gagliano, werden Violinen, Violen, Violoncelli und Kontrabaesse an junge Musikerinnen und Musiker ab 12 Jahren verliehen, zunächst für ein bis zwei Jahre mit Verlaengerungsmöglichkeit bis zum 30. Lebensjahr. Die Vergabe erfolgt über einen jährlichen Wettbewerb Ende Februar an der Musikhochschule Lübeck. Das Höchstalter für eine Bewerbung beträgt 28 Jahre.
Deutschland-Schulticket Schleswig-Holstein
Schuelerinnen und Schueler sowie Auszubildende in rein schulischer Ausbildung in Schleswig-Holstein erhalten mindestens 20 Euro Rabatt pro Monat auf das Deutschlandticket. Damit kostet das Deutschland-Schulticket höchstens 43 Euro im Monat. Je nach Kreis oder kreisfreier Stadt fällt der Rabatt höher aus: in einzelnen Gebieten sind es 25 Euro (38 Euro Ticketpreis), 34 Euro (29 Euro) oder 42 Euro (21 Euro). Der genaue Preis haengt vom Wohn- beziehungsweise Schulort ab.
Deutschland-Ticket für Azubis in Mecklenburg-Vorpommern
Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwaerterinnen und Beamtenanwaerter in Mecklenburg-Vorpommern zahlen für das Deutschlandticket 43 Euro statt 63 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt das Land. Das Ticket gilt bundesweit im Nahverkehr und wird online als Abo bestellt. Es richtet sich an Privatpersonen; eine Bestellung oder Bezahlung über den Ausbildungsbetrieb ist nicht möglich.
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