Bildungsschecks für Unternehmen M-V
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH · Mecklenburg-Vorpommern

Nicht rückzahlbarer von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.
Zur Frist: Laufend, Antrag vor Maßnahmebeginn, Abrechnung spätestens drei Monate nach Bewilligungszeitraum
Antrag für Bildungsschecks für Unternehmen M-V vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Qualifizierung durch anerkannten externen Weiterbildungsdienstleister
- Teilnehmer mit mehr als 50 Prozent Anwesenheit
- Qualifizierte Teilnahmebestätigung als Nachweis
- Antrag vor Maßnahmebeginn
- Durchführung innerhalb von 24 Monaten nach Eingangsbestätigung
- Ausgeschlossen sind Ärzte, Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter, öffentliche Rechtspersonen und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was du dafür brauchst
21 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Bildungsschecks für Unternehmen M-V ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Bildungsschecks für Unternehmen M-V
Wer kann Bildungsschecks für Unternehmen M-V beantragen?
Bildungsschecks für Unternehmen M-V richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Geld gibt es bei Bildungsschecks für Unternehmen M-V?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Bildungsschecks für Unternehmen M-V?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Bildungsschecks für Unternehmen M-V vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Bildungsschecks für Unternehmen M-V beantragen?
Laufend, Antrag vor Maßnahmebeginn, Abrechnung spätestens drei Monate nach Bewilligungszeitraum Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Bildungsschecks für Unternehmen M-V mit anderen Förderungen kombinieren?
Bis zu 75 Prozent der Kurskosten je Beschäftigtem möglich, wenn die De-minimis-Bedingungen erfüllt sind Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Bildungsschecks für Unternehmen M-V?
Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein
Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.
AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.