Antragio

Förderprogramme für Bildung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

681 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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EUZuschuss

Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Postdoctoral Fellowships

Die MSCA Postdoctoral Fellowships fördern promovierte Forschende bei einem Auslandsaufenthalt an einer Gastorganisation. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit einer Rückkehrphase von einem Jahr in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, bei Bedarf Familien- und Sonderbedarfszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Zentrale Bedingung ist die Mobilitätsregel: in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate im Gastland.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, REA
BundBeratung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)

Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
LandPrämie

Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin

Rückzahlungsfreier Bonus von 5.000 Euro für eine in Berlin bestandene Meisterprüfung, mit 1.000 Euro Aufschlag für Frauen in männerdominierten Handwerken, also maximal 6.000 Euro. Antrag schriftlich bei der Handwerkskammer Berlin, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.

5.000 Euro bis 6.000 Euro
Berlin
Land Berlin in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Der bayerische Meisterbonus ist eine einmalige Anerkennung von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichgestellten öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung wie Fachwirtin, Betriebswirt oder Industriemeisterin. Auch staatliche Berufsabschlüsse an bayerischen Fachschulen und Fachakademien sind erfasst. Der Betrag gilt für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Die zuständige Kammer meldet sich in der Regel von selbst nach bestandener Prüfung. Die Richtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung durch die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen und vergleichbare öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen, gültig für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2023. Erfasst sind gewerbliche und kaufmännische Berufe, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitsberufe.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Auszahlung über die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens mit einem Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitionsbank. Förderfähige Abschlüsse ergeben sich aus der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse. Zum Antrag gehoert eine Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch die fachlich und oertlich zuständige Stelle, also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.

1.000 Euro bis 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandPrämie

Meisterbonus Sachsen

Sachsen zahlt einen Meisterbonus für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin, Industriemeister oder Fachmeisterin. Für Prüfungsergebnisse ab dem 1. Januar 2026 wurde der Bonus auf 3.000 Euro je Absolventin und Absolvent angehoben, das Kabinett hat die Erhöhung am 30. Juni 2026 beschlossen. Die Prüfung muss von der fachlich und oertlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen worden sein, alternativ genuegt ein Beschäftigungsort in Sachsen als selbstständiger oder angestellter Meister. Die Antragstellung erfolgt über die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer an die SAB.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Abwicklung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die Kammern
LandPrämie

Meisterbonus Sachsen

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrag für den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister sowie Fachmeisterin oder Fachmeister in Sachsen. Das sächsische Kabinett hat am 30.06.2026 die Erhöhung des Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2026. Wer 2026 bereits 2.000 Euro bewilligt bekommen hat, kann auf Antrag eine Nachbewilligung von 1.000 Euro erhalten. Antragsteller gegenueber der SAB sind die sächsischen Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern, Privatpersonen wenden sich an ihre zuständige Kammer.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank (SAB), Weiterreichung über die sächsischen Kammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie

Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Prämie für Meisterinnen und Meister und gleichgestellte Personen mit Sitz in Thüringen, die sich selbständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Die Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro, die Ausbildungsprämie zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Voraussetzung für die Gründungsprämie ist eine bestandene Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 sowie eine qualifizierte Beratung zum Gründungskonzept. Antrag und Bewilligung müssen vor der Gründung beziehungsweise vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags erfolgen. Seit dem 01.01.2026 gilt eine neue Richtlinie.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von einmalig 10.000 Euro für Meisterinnen und Meister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent tätig beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von einmalig 2.500 Euro für die Einstellung von Auszubildenden.

bis 12.500 Euro
Thüringen
Freistaat Thüringen und Europäische Union, Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Baden-Württemberg zahlt Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 1.500 Euro. Erfasst sind Handwerke der Anlagen A und B1 der Handwerksordnung, die Prüfung muss am oder nach dem 1. Januar 2020 bestanden worden sein. Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses muss der Hauptwohnsitz oder der Betriebssitz in Baden-Württemberg liegen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Wer mehrere Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken erwirbt, kann die Prämie mehrfach erhalten, eine Doppelförderung in mehreren Bundesländern ist ausgeschlossen.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung durch die acht Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie Baden-Württemberg

Einmalprämie von 1.500 Euro für Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk nach Anlage A und B1 der Handwerksordnung. Die Prüfung muss nach dem 01.01.2020 abgelegt worden sein, Anträge sind laufend und rückwirkend möglich, zuständig ist die Handwerkskammer.

1.500 Euro bis 1.500 Euro
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Antrag über die Handwerkskammern
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Einmalprämie von 2.500 Euro für alle, die eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses über das Online-Portal des Ministeriums gestellt werden. Grundlage ist die Regelung ab 01.01.2026.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk

Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk (Niedersachsen)

Einmalige, nicht rückzahlbare Prämie von 4.000 Euro pro Person für Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen seit mindestens sechs Monaten.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, NBank
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt eine einmalige Prämie von 4.000 Euro an Personen, die eine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt worden sein. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss der Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen oder eine Beschäftigung in einem niedersächsischen Handwerksbetrieb bestehen. Der Antrag läuft ausschließlich über das NBank-Kundenportal. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk Niedersachsen

Niedersachsen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk eine einmalige Prämie von 4.000 Euro. Förderfähig sind Meisterprüfungszeugnisse nach der Handwerksordnung, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung muss seit mindestens sechs Monaten ein Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen bestehen. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Anträge laufen ausschließlich über das NBank-Kundenportal.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung durch die NBank
BundZuschuss

MiA-Kurse - Migrantinnen einfach stark im Alltag

Mit den MiA-Kursen fördert das BAMF besondere niedrigschwellige Kursmaßnahmen für zugewanderte Frauen. Ziel ist es, die Potenziale von Migrantinnen zu stärken und sie zu ermutigen, ihr Leben in Deutschland selbstbewusst zu gestalten. Die Kurse werden von zugelassenen Trägern vor Ort durchgeführt und dienen häufig als Brücke zum Integrationskurs. Für die Kurse liegen ein eigenes Kurskonzept, Fördergrundsätze sowie ein Antragsverfahren für neue Träger vor. Nach BAMF-Angaben trauen sich 77 Prozent der Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knüpfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSonstiges

MiA-Kurse und weitere Integrationsangebote für Frauen

Das BAMF fördert spezielle Angebote für zugewanderte Frauen. Dazu zählen die MiA-Kurse mit dem Titel Migrantinnen einfach stark im Alltag, die auf soziale Teilhabe und Alltagskompetenz zielen, Integrationskurse in reinen Frauenkursen als Alternative zu gemischten Kursen, Sport- und Bewegungsangebote sowie Integrationsprojekte für Frauen. Laut BAMF trauen sich 77 Prozent der MiA-Teilnehmerinnen nach einem Kurs, neue soziale Kontakte zu knuepfen. Kursangebote und Anbieterlisten findet man über BAMF-NAvI und den BAMF-Bürgerservice.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Projektträger vor Ort
BundZuschuss

Mikroelektronik (Rahmenprogramm)

Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
LandZuschuss

Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

100 Euro bis 2.500 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen

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