Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)
Agentur für Arbeit oder Jobcenter · bundesweit

Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zur Frist: Zusage vor Beginn der Maßnahme einholen. Ohne Bewilligungsbescheid entstehen eigene Kosten.
Antrag für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) vorbereiten
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 14 Angaben und 5 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Arbeitsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos gemeldet
- Die Maßnahme muss die berufliche Eingliederung fördern und gemeinsam mit der Vermittlungsfachkraft festgelegt werden
- Bei Maßnahmen bei einem Träger muss der Träger zugelassen sein
- Vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Was du dafür brauchst
14 Angaben und 5 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Nachweis der Qualifikation
5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) ist eine Beratung auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
- 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.
Häufige Fragen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)
Wer kann Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) beantragen?
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Arbeitsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos gemeldet
Wo gilt Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) beantragen?
Zusage vor Beginn der Maßnahme einholen. Ohne Bewilligungsbescheid entstehen eigene Kosten. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG) mit anderen Förderungen kombinieren?
Während der Maßnahme läuft das Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld weiter. Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten können zusätzlich erstattet werden, müssen aber vor Beginn beantragt werden. Alternativ kann statt einer zugewiesenen Maßnahme ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)?
Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.