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Förderprogramme für Bildung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

695 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Bildung und Weiterbildung

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BundZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ESF Plus
EUZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)

KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus, Abwicklung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
BundKredit

KfW Aufstiegs-BAföG Darlehen (Programm 172)

Zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW für den Teil des Aufstiegs-BAföG, der nicht als Zuschuss gewährt wird. Finanziert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten für das Meisterstück und der Lebensunterhalt in der Prüfungs- und Vorbereitungsphase, insgesamt bis zu 15.000 Euro sowie bis zu 3 Monate Lebensunterhalt. Das Darlehen ist unabhängig von Alter, Einkommen und Sicherheiten, bis zu 50 Prozent der Förderung sind Zuschuss.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Kredit Aufstiegs-BAföG (172)

Der KfW-Kredit 172 ist der Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG. Er deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, also bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bis zu 2.000 Euro für das Meisterprüfungsprojekt. Während Auszahlung und Karenzphase trägt der Bund die Zinsen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung und läuft über höchstens zehn Jahre bei mindestens 128 Euro monatlich. Beantragt wird nicht bei der KfW, sondern beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung.

bis 15.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW-Studienkredit (174)

Studienfinanzierung mit monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro für den Lebensunterhalt während des Studiums. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen, Vermögen und Sicherheiten. Nach der Auszahlungsphase folgt eine Karenzzeit, die Rückzahlung dauert maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Lebensjahr.

100 Euro bis 650 Euro je Monat
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Studienkredit (174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexibel wählbaren monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die Gesamtsumme beträgt bis zu 54.600 Euro für ein Bachelor- oder Masterstudium und bis zu 23.400 Euro für postgraduale Studiengaenge. Einkommen und Sicherheiten spielen keine Rolle. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst, in der Rückzahlungsphase ist eine Zinsbindung möglich. Nach einer Karenzphase wird der Kredit in gleichbleibenden Monatsraten über höchstens 25 Jahre getilgt.

100 Euro bis 54.600 Euro je Monat
bundesweit
KfW Bankengruppe
BundKredit

KfW-Studienkredit (Programm 174)

Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.

100 Euro bis 54.600 Euro je Monat
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW-Studienkredit (Programm 174)

Der KfW-Studienkredit finanziert den Lebensunterhalt während des Studiums mit einer flexiblen monatlichen Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Gefördert werden Studierende zwischen 18 und 44 Jahren, Erst- und Zweitstudium bis 14 Semester, Aufbau- und Promotionsstudien bis sechs Semester. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober angepasst, für die Rückzahlungsphase sind Festzinsvereinbarungen möglich. Sicherheiten sind nicht nötig, die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit und läuft in der Regel über zehn Jahre.

100 Euro bis 650 Euro je Monat
bundesweit
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Antrag über Vertriebspartner
BundZuschuss

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist seit 1950 das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Er finanziert unter anderem die politische Jugendbildung, die Jugendverbandsarbeit und die internationale Jugendarbeit. Rechtsgrundlage ist Paragraf 83 Absatz 1 SGB VIII, gefördert werden nur Vorhaben von überregionaler Bedeutung, die einzelne Länder nicht wirksam fördern können. Die Mittel fliessen in der Regel über Zentralstellen und bundeszentrale Träger an die Einrichtungen vor Ort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BundZuschuss

Kinderbetreuungskosten bei beruflicher Weiterbildung

Nach Paragraf 87 SGB III können die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder während einer geförderten Weiterbildung pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Der Betrag ist im Gesetzestext festgeschrieben und ändert sich nur durch Gesetzesänderung. Er gehört zu den Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III und wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Ohne die Betreuung müsste die Teilnahme an der Weiterbildung ausfallen, das ist der Zweck der Pauschale.

bis 160 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 14b BAföG

Auszubildende und Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich 160 Euro im Monat je Kind. Der Zuschlag ist ein voller Zuschuss und wird nicht als Darlehen geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Beantragt wird zusammen mit dem BAföG-Antrag.

160 Euro bis 160 Euro je Monat
bundesweit
Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk oder der Kommune
LandZuschuss

Kita-Gutschein Berlin

Mit dem Kita-Gutschein stellt Berlin den Betreuungsbedarf und den täglichen Betreuungsumfang fest. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht automatisch ein Anspruch auf sieben Stunden täglich, mehr Stunden gibt es bei Berufstätigkeit oder besonderen Familiensituationen. Der Gutschein selbst ist gebührenfrei, die Bearbeitung dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Antrag beim Jugendamt des Wohnbezirks.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Jugendamt des Wohnbezirks, Land Berlin
LandZuschuss

Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen

Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).

bis 75 Prozent, maximal 50.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg
LandZuschuss

Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung

Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 200.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg
LandZuschuss

Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen

Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.

20 Euro bis 2.400 Euro je Jahr
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
LandZuschuss

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
LandKredit

Kommunales Investitionsprogramm Thüringen 2026-2029

Programm mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro für kommunale Investitionen in Infrastruktur, Schulen, Straßen, Sportstätten und Verwaltungsgebäude. Die Finanzierung erfolgt zu 100 Prozent als Kredit, wobei der Freistaat Thüringen den Kapitaldienst aus Zins und Tilgung übernimmt. Die Kommune zahlt nur, wenn die Landeshilfe nach den gesetzlichen Bedingungen entfällt.

bis 100 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.

bis 40 Prozent, maximal 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, Servicestelle FITT gGmbH
LandZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland

Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

bis 40 Prozent, maximal 2.000 Euro je Jahr
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes, FITT gGmbH
BundZuschuss

Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Konrad-Adenauer-Stiftung, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundZuschuss

Kostenfreier Integrationskurs für Spätaussiedelnde

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen können kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen; die Kosten trägt das BAMF vollständig. Bei Aufnahme ab dem 1. Januar 2005 wird die Teilnahmeberechtigung direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgegeben. Auch vor 2005 aufgenommene Spätaussiedelnde können kostenlos teilnehmen. Wer bereits einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht hat, muss beim BAMF einen Antrag auf Zulassung stellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesverwaltungsamt
LandSonstiges

Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern

Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Kostenträger sind Kommunen, Landkreise und Schulen
BundBeratung

Kostenlose Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtlich Pflegende

Die Pflegekassen bieten Angehoerigen und ehrenamtlich Interessierten unentgeltliche Schulungskurse an. Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause und sollen koerperliche und seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch findet die Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Pflegekurse anbieten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Rehabilitationsträger, insbesondere Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Integrationsämter

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