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Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung

L-Bank im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.

Förderhöhe
500 Euro bis 200.000 Euro
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung; das Vorgängerprogramm endete am 31. Dezember 2024, Klimopass 2025 läuft seit 31. Oktober 2025

Für wen ist das

KommunenUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Kommunen und kleine bis mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg
  • Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Mitwirkung an der Programmevaluation

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung derselben Kosten mit Klimaschutz-Plus

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Quelle und Stand

Angaben nach land-bw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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EUZuschuss

Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Nationalen Kontaktstellen (NKS)
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
LandZuschuss

Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung

Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland

Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden