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Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen · Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend nach Maßgabe der Landesförderung

Antrag für Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen vorbereiten

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 13 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  • Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz
  • Wahrnehmung der im Gesetz und in der Förderung festgelegten Aufgaben

Was du dafür brauchst

13 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
  • Zeugnisse und Abschlussurkunden
  • Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Nachweis der Qualifikation

8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen

Wer kann Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen beantragen?

Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

Wo gilt Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen?

Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen beantragen?

laufend nach Maßgabe der Landesförderung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen mit anderen Förderungen kombinieren?

Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach migration-integration, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

EUZuschuss

ESF Plus Bremen 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Sozialfonds Plus im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 13. September 2022 genehmigt. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierung, Grundbildung und Sprachförderung, die Beschäftigungsförderung für Arbeitslose mit besonderem Blick auf Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Ausbildung und der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen. Das Programm gilt für Bremen und Bremerhaven.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Freie Hansestadt Bremen, ESF-Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

ESF Plus Hamburg 2021 bis 2027

Hamburger Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Hamburg investiert in die Bereiche Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität, Bildung sowie soziale Inklusion. Die geförderten Projekte richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose, Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung sowie Erwerbstätige und Selbstständige, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Zum 1. Januar 2025 begann die zweite Förderphase.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie Sozialbehörde
EUZuschuss

ESF Plus Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Förderthemen sind Arbeit, Integration und Inklusion. Das Programm verbindet ESF-Plus-Mittel mit Mitteln des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und wird durch Landesmittel ergänzt. Der ESF Plus fördert landesweit, der JTF-Anteil ist auf zwei Regionen begrenzt: das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Umsetzung über die NRW.BANK
BundSonstiges

Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Kursträger in den Bundesländern
BundSonstiges

Integrationsangebote für Spaetaussiedlerinnen und Spaetaussiedler

Das Bundesverwaltungsamt führt das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz durch. Als Spaetaussiedler anerkannte Personen erhalten die deutsche Staatsangehoerigkeit. Ehegatten und direkte Nachkommen können auf Antrag gemeinsam aussiedeln, müssen aber Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wer nach dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurde, darf kostenlos einen Integrationskurs besuchen, die Teilnahmeberechtigung wird bereits bei der Einreise ausgegeben. Für schulpflichtige Kinder besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Integrationskurs. Beratung bieten die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit und Jobcenter sowie die Kursträger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesverwaltungsamt für das Aufnahmeverfahren, Bundesamt für Migration und Fluechtlinge für den Integrationskurs
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
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