Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern

Nicht rückzahlbarer von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Antrag für Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Eigentümer mit selbstgenutztem Wohneigentum oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters
- Schriftlicher Antrag vor Vorhabenbeginn
- Fertigstellung möglichst innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung
- Auszahlung erst nach Abschluss und
- Kein Rechtsanspruch, Entscheidung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Wer kann Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) beantragen?
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Eigentümer mit selbstgenutztem Wohneigentum oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters
Wie viel Geld gibt es bei Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 15.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)?
Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) beantragen?
Laufend, Antrag vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V) mit anderen Förderungen kombinieren?
Kombination mit KfW 455-B Barrierereduzierung und Pflegekassenzuschuss prüfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
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