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Startup Welcome Package NRW
Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für auslaendische Start-ups, die sich in Nordrhein-Westfalen ansiedeln wollen. Gefördert werden Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces in NRW sowie Beratungs- und Fremdleistungen. Antragsberechtigt sind KMU, die nicht aelter als zehn Jahre sind und bisher keine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Deutschland haben. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor Vorhabensbeginn elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH einzureichen.
NRW.SeedCon
Nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen der NRW.BANK zwischen 50.000 und 200.000 Euro für junge Unternehmen in der Rechtsform GmbH oder UG. Der Zins liegt bei 6,00 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die Rückzahlung erfolgt am Ende. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Bedarfs. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein und noch keine Gewinne ausgeschuettet haben.
NRW.SeedCap
Die NRW.BANK beteiligt sich offen mit 100.000 bis 500.000 Euro an jungen Kapitalgesellschaften, bei Klima- und Umwelttechnik bis zu 750.000 Euro. Voraussetzung ist die Zusage eines erfahrenen Business Angels oder privaten Seed-Investors, der zu gleichen Bedingungen investiert. Die Gründerinnen und Gründer müssen einen sichtbaren Eigenbeitrag leisten. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein, bei Anschlussfinanzierungen bis 60 Monate.
NRW.Venture
Wagniskapital der NRW.BANK für innovative, wachstumsorientierte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Erstinvestition beträgt bis zu 5 Millionen Euro, über mehrere Runden sind bis zu 15 Millionen Euro möglich, typischerweise ab 1 Million Euro. Investiert wird als direkte Minderheitsbeteiligung oder als Wandeldarlehen. Schwerpunkte sind Klimatechnologie, IT und Kuenstliche Intelligenz, Life Sciences und Medizintechnik sowie industrielle Digitalisierung. Mindestens ein weiterer Investor muss mitfinanzieren.
NRW.BANK.Universalkredit
Breit einsetzbares Förderdarlehen der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Zinsguenstiges Darlehen der NRW.BANK von bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Nachfolge und Festigung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit wahlweise 5, 10 oder 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren. Der Zins ist risikogerecht gestaffelt. Ab einem Darlehensbetrag von 125.000 Euro kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
NRW.Mikrodarlehen
Die NRW.BANK vergibt Gründerinnen und Gründern sowie Kleinstunternehmen ein Direktdarlehen von bis zu 50.000 Euro ohne dingliche Sicherheiten. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent, die Laufzeit höchstens zehn Jahre mit sechs tilgungsfreien Monaten und festem Zins über die gesamte Laufzeit. Zwingende Voraussetzung ist eine Beratung im STARTERCENTER NRW mit positiver Stellungnahme, bei Gründungen zusätzlich eine zweijährige Begleitung. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal gestellt werden.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Darlehen der NRW.BANK von 2.500 bis 150.000 Euro für Investitionen am selbstgenutzten Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden energetische Maßnahmen, der Heizungstausch, Photovoltaik und Speicher, die Beseitigung von Baumaengeln, Hochwasserschutz und Hochwasserschäden sowie ausdrücklich barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. Die Laufzeit reicht bei Annuitätendarlehen von 10 bis 35 Jahren, ein tilgungsfreies Anlaufjahr ist möglich. Die Zinssaetze werden taeglich veröffentlicht, am 06.08.2026 lagen sie beispielsweise bei 3,81 Prozent nominal für eine zehnjährige Annuitätenvariante. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Darlehen der NRW.BANK von bis zu 150.000 Euro für nachhaltiges Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Kosten, die Zinsbindung läuft über die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren. Anders als bei der sozialen Wohnraumförderung des Landes gibt es hier keine Einkommensgrenze. Das Programm ist ein Eigenprogramm der Förderbank und läuft über die Hausbank. Genaue Anforderungen an den Effizienzstandard sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
NRW.BANK.Wohneigentum
Eigenprogramm der NRW.BANK für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Vorhabenskosten, die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre mit fester Zinsbindung. Die Einkommensgrenzen liegen laut NRW.BANK bei 75.000 Euro für Alleinstehende und ab 100.000 Euro für Familien, zuzueglich 20.000 Euro je Kind. Der Antrag läuft über die Hausbank. Die genaue Darlehensobergrenze ist auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht beziffert.
progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind neben der Ladeeinrichtung auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage und die Strominfrastruktur bis zum Stellplatz. Der Zugang soll rund um die Uhr möglich sein, mindestens jedoch an fuenf Tagen pro Woche für zwölf Stunden. Wirtschaftlich Taetige benoetigen für den Antrag zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Nordrhein-Westfalen fördert Erwerb, Errichtung und Netzanschluss nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Der Zuschuss beträgt höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen höchstens 20 Prozent, jeweils bis zu 1.500 Euro je Ladepunkt. Zuwendungsfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagementsysteme, Tiefbau, Montage sowie Netzanschluss und dessen Ertuechtigung. Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen von Beschäftigten, etwa am Wohngebäude, ist ausdrücklich nicht förderfähig.
Elbkulturfonds
Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.
Hamburg-Kredit Wachstum
Zinsverbilligtes Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 750.000 Euro je Vorhaben, höchstens 1,5 Millionen Euro innerhalb von drei Kalenderjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Freiberufler und Vermieter von Gewerbeimmobilien, die seit mindestens fuenf Jahren am Markt sind. Der Zinssatz ist bei Investitionen bis zu zehn Jahre fest, bei Betriebsmitteln bis zu fuenf Jahre. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank. Seit August 2023 ist die Einhaltung der ESG-Ausschlussliste verpflichtend.
Hamburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen der IFB Hamburg von 5.000 bis 25.000 Euro für Unternehmen in den ersten fuenf Jahren und bis 40.000 Euro für etablierte Unternehmen. Der Zins liegt derzeit bei 3,76 Prozent, fest über die Laufzeit von sechs Jahren, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Erforderlich ist die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es das Vorhaben nicht begleiten kann. Personen mit negativen Schufa-Einträgen sind ausgeschlossen. Der Antrag läuft ausschließlich über das eAntragsportal.
Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Zinsguenstiges Darlehen der IFB Hamburg von bis zu 1 Million Euro je Kreditnehmer für Gründung und Unternehmensnachfolge. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel, ab 250.000 Euro ist ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent erforderlich. Antragsberechtigt sind Gründende, Nachfolgende, KMU und Freiberufler, die höchstens fuenf Jahre am Markt sind. Handwerksgründungen erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro Zuschuss zur Darlehensreduzierung, wenn innerhalb von fuenf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird. Der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk
Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für Handwerks-KMU in Niedersachsen, die innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre gegründet oder übernommen wurden. Die Prämie ist an die unbefristete Vollzeiteinstellung einer neuen Person mit mindestens 35 Wochenstunden geknuepft, die in den zwölf Monaten zuvor nicht im Unternehmen taetig war. Der Arbeitsvertrag darf erst nach der Förderzusage geschlossen werden. Der Antrag läuft vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal.
MikroSTARTer Niedersachsen
Darlehen der NBank von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründungen, Unternehmensnachfolgen und KMU in den ersten fuenf Jahren. Der Zins liegt bei 3,75 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle ist vor der Antragstellung verpflichtend, und das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Gründungsstipendium Niedersachsen
Niedersachsen zahlt Gründenden mit innovativem, digitalem oder wissensbasiertem Vorhaben ein Stipendium von 2.200 Euro monatlich bei abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung, sonst 1.100 Euro monatlich. Die Förderung läuft höchstens zehn Monate. Gefördert werden Einzelpersonen und Teams von bis zu drei Personen ab 18 Jahren. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, und eine akkreditierte Mentoring-Einrichtung muss mindestens 100 Stunden Coaching zusagen.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmensneugründungen im Hightech-Segment in Niedersachsen. In RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, in STEP-Vorhaben bis zu 300.000 Euro bei einem Mindestbetrag von 50.000 Euro. Voraussetzung ist die Auswahl durch einen nach der HTI-Richtlinie geförderten Hightech-Inkubator oder Akzelerator als Inkubations- oder Akzelerationsprojekt. Der Antrag muss vor Projektstart über das NBank-Kundenportal gestellt werden.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Beherbergungsgewerbes. Gefördert werden Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, mit denen sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 65 Prozent, abhängig unter anderem von Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage. Das Programm gilt nur im niedersächsischen GRW-Zielgebiet, zu dem unter anderem die Landkreise Aurich, Cuxhaven, Goslar, Göttingen, Leer, Osnabrück und Uelzen sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven zählen.
Gutes tun in MV
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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