Breit einsetzbares der NRW.BANK für Investitionen und Betriebsmittel, angeboten als Ratendarlehen und als endfälliges Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ein Mindest- oder Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Investitionsdarlehen laufen je nach Variante 3 bis 20 Jahre mit bis zu zwei Tilgungsfreijahren, Betriebsmitteldarlehen bis zu 10 Jahre. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Unternehmen, die mit Veränderungen im Betrieb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, erhalten über einen Klima-Bonus besonders guenstige Zinsen.
Antrag für NRW.BANK.Universalkredit vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 14 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn über die Hausbank
- Investitionsort beziehungsweise Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Einhaltung der ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK
- Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss
Was du dafür brauchst
23 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
NRW.BANK.Universalkredit ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu NRW.BANK.Universalkredit
Wer kann NRW.BANK.Universalkredit beantragen?
NRW.BANK.Universalkredit richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Antragstellung vor Vorhabenbeginn über die Hausbank
Wo gilt NRW.BANK.Universalkredit?
Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich NRW.BANK.Universalkredit vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich NRW.BANK.Universalkredit beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich NRW.BANK.Universalkredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Klima-Bonus für Vorhaben mit Beitrag zum Klimaschutz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für NRW.BANK.Universalkredit?
Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen.
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Quelle und Stand
Angaben nach handwerk-industrie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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AUFWIND und Windkümmerer Bayern
AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.
Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.
Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.