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Förderprogramme

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LandZuschuss

Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA)

Monatliche Pauschale für Kommunen, die die praxisintegrierte Erzieherausbildung (PiA) ausbauen. Bei einer Steigerung um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 gibt es 100 Euro pro Monat in Vollzeit beziehungsweise 75 Euro bei 75 Prozent Beschäftigungsumfang, bei 50 Prozent Steigerung sind es 200 beziehungsweise 150 Euro.

75 Euro bis 200 Euro je Monat
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert auch Auszubildende mit einer Bildungspauschale von 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein bedürftigkeitsabhängiger Zuschlag von bis zu 666 Euro im Monat sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Kinderbetreuung. Damit sollen berufliche und akademische Bildung gleichgestellt werden. Wie bei der Studienförderung zählen Leistung, Engagement und Wertebezug.

300 Euro bis 966 Euro je Monat
bundesweit
Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die Friedrich-Naumann-Stiftung vergibt Stipendien an Auszubildende ab dem zweiten Ausbildungsjahr. Das Programm ist regional auf Berlin und Brandenburg begrenzt. Neben finanzieller Unterstützung gibt es Seminare und Zugang zum Stipendiatennetzwerk der Stiftung. Die Bewerbungsphase läuft von April bis Mitte Juni.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin, Brandenburg
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
BundZuschuss

Ausbildungsstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung

Seit Herbst 2024 vergibt die Hanns-Seidel-Stiftung auch Stipendien an Auszubildende. Das Programm betont die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Neben finanzieller Unterstützung gibt es Seminare, Mentoring und Zugang zum Netzwerk der Stiftung. Konkrete Beträge nennt die Stiftung auf der Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hanns-Seidel-Stiftung e. V., Institut für Begabtenförderung
LandZuschuss

Ausbildungsverbünde

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie die Vergütung der Auszubildenden über eine Pauschale von 35 Prozent auf die Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt bis 40 Prozent im SER-Gebiet und bis 60 Prozent im Übergangsgebiet, die Projektlaufzeit bis zu 42 Monate.

bis 60 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (ESF+)
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)

Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.

bis 80 Prozent, maximal 1,3 Mio. Euro
Saarland
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS), Geschäftsbesorgung SIKB
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz

Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.

ab 2 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
BundBürgschaft

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung ist die Sammeldeckung des Bundes für Exporteure mit wiederkehrenden Lieferungen an mehrere Besteller in verschiedenen Ländern. Sie deckt kurzfristige Zahlungsziele bis zwölf Monate ab. Voraussetzung ist ein deckungsfähiger Jahresexportumsatz von mindestens 500.000 Euro. Für kleinere Umsätze und Zahlungsziele bis vier Monate gibt es die vereinfachte Variante APG-light.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesrepublik Deutschland, Bearbeitung durch die Mandatare der Exportkreditgarantien
BundSonstiges

Ausgleichszahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen will, kann nach Paragraph 187a SGB VI zusätzliche Beiträge zahlen, um die Rentenminderung ganz oder teilweise auszugleichen. Ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die notwendige Beitragshöhe besteht ab Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn zuvor erklärt wurde, dass eine vorzeitige Altersrente beabsichtigt ist. Teilzahlungen sind möglich, eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht. Auskunft und Zahlung laufen über die Deutsche Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
LandZuschuss

Ausgleichszulage (AGZ) Hessen

Die hessische Ausgleichszulage erhält die flächendeckende Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Die Saetze sind nach Ertragsmesszahl gestaffelt: bei einer EMZ bis 30 werden 70 bis 180 Euro je Hektar gezahlt, bei einer EMZ über 30 bis 35 zwischen 40 und 110 Euro, bei über 35 bis 38 zwischen 30 und 80 Euro und bei über 38 bis 44 für reine Futterflächen 25 bis 40 Euro. Zusätzlich wird nach Betriebsgröße gestaffelt, sodass je nach Größe 100, 80 oder 60 Prozent der berechneten Zuwendung ausgezahlt werden. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar förderfähige Fläche, seit 2025 werden nur noch hessische Flächen gefördert.

25 Euro bis 180 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter
LandZuschuss

Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) Baden-Württemberg

Die Ausgleichszulage gleicht die schlechteren natürlichen Bedingungen in benachteiligten Gebieten aus, damit dort weiter Landwirtschaft betrieben wird. In Berggebieten liegen die Saetze je nach Ertragsmesszahl zwischen 100 und 140 Euro je Hektar. In anderen natürlich benachteiligten Gebieten erhalten Futterbaubetriebe 40 bis 80 Euro, Gemischtbetriebe 30 bis 70 Euro und Marktfruchtbetriebe 25 bis 45 Euro je Hektar, in spezifisch benachteiligten Gebieten bis zu 40 Euro. Die Flächen müssen mindestens 100 Quadratmeter groß sein und am 15. Mai des Antragsjahres zur Verfuegung stehen, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro.

25 Euro bis 140 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung zum Ausgleich von Einkommensverlusten und Mehrausgaben in naturbedingt benachteiligten Gebieten Hessens. Die Förderhöhe liegt gestaffelt nach Ertragsmesszahl und Hauptfutterflächenanteil zwischen 25 und 180 Euro je Hektar. Ab 100 Hektar Betriebsgröße greift eine Degression.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt / WIBank
LandZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete im Saarland

Flächenbezogene Ausgleichszahlung für landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit erheblichen naturbedingten oder spezifischen Nachteilen. Rund 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Saarland ist als benachteiligt anerkannt. Die Förderung soll die Bewirtschaftung dieser Flächen und damit das Landschaftsbild und extensive Bewirtschaftungsformen erhalten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)

Ausgleich für Betriebe in benachteiligten Gebieten mit unguenstigen natürlichen Bedingungen. Die Zahlung liegt je nach Erschwernis zwischen 25 und 200 Euro je Hektar, Almen und Flächen über 1.000 Meter erhalten pauschal 200 Euro je Hektar. Ergänzungsbeträge bis 50 Euro je Hektar sind möglich, die Obergrenze bleibt bei 200 Euro je Hektar. Finanziert wird die AGZ von EU, Bund und Freistaat.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
LandZuschuss

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten Bayern

Die bayerische Ausgleichszulage gleicht natürliche Standortnachteile aus und liegt je nach Benachteiligungsgrad und Bewirtschaftungssystem zwischen 25 und 200 Euro je Hektar. Für anerkannte Almen und Alpen sowie Flächen oberhalb von 1.000 Metern gilt ein pauschaler Satz von 200 Euro je Hektar. Struktur- und Hangzuschlaege von bis zu 50 Euro je Hektar sind möglich, die Gesamtförderung ist aber auf 200 Euro je Hektar begrenzt. Voraussetzung sind mindestens drei Hektar landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet und eine selbständige Betriebsführung.

25 Euro bis 200 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
BundZuschuss

Auslands-BAföG

Auslands-BAföG fördert Studium, schulische Ausbildung und Pflichtpraktika im Ausland. Zusätzlich zum inlaendischen Bedarfssatz gibt es Zuschlaege: Studiengebühren bis 5.600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekosten von je 250 Euro innerhalb Europas und je 500 Euro ausserhalb Europas für Hin- und Rückreise, Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie länderabhängige Auslandszuschlaege. Innerhalb der EU und der Schweiz ist die gesamte Ausbildung bis zum Abschluss förderfähig, ausserhalb der EU in der Regel bis zu einem Jahr. Die Zuschlaege sind vollständig Zuschuss.

bis 5.600 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, regional zuständige Auslandsaemter für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundSonstiges

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Das BMWE beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach made in Germany zu präsentieren. Teilnehmende Unternehmen entrichten einen vergünstigten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, den Rest trägt der Bund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), technische Umsetzung durch das BAFA
BundSonstiges

Auslandsmesseprogramm des Bundes (German Pavilion)

Der Bund organisiert Firmengemeinschaftspraesentationen deutscher Unternehmen auf internationalen Messen im Ausland unter der Dachmarke made in Germany. Die Förderung kommt indirekt an, da der Bund einen Teil der Kosten für Standfläche, Standbau und Betreuung trägt. Direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis. Ausstellungsgueter müssen in Deutschland, von deutschen Niederlassungen im Ausland oder in deutscher Lizenz hergestellt sein. Anmeldung und Messeuebersicht laufen über das Portal german-pavilion.com.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BundZuschuss

Auslandsstipendien des Bundes für Künstlerinnen und Künstler (Villa Massimo, Casa Baldi, Venedig, Paris, Villa Aurora)

Residenzstipendien des Bundes für aussergewoehnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler: Villa Massimo in Rom für zehn Monate, Casa Baldi in Olevano Romano für drei Monate, Deutsches Studienzentrum Venedig mit acht Stipendien zu je drei Monaten, Cite internationale des arts in Paris für sechs Monate und Villa Aurora in Los Angeles für drei Monate. Sparten sind Architektur, Bildende Kunst, Literatur, Komposition, bei der Villa Aurora zusätzlich Film. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für das Folgejahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Vergabe über die Kulturstiftung der Länder
BundSonstiges

Ausschreibung Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)

Die Bundesnetzagentur ermittelt die Förderhöhe für größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt den gebotenen anzulegenden Wert und vermarktet den Strom in der Direktvermarktung. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Maerz, 1. Juli und 1. Dezember mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 3.300.000 Kilowatt vor Anpassung vorgesehen. Das Segment umfasst unter anderem Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Ausschreibung Solaranlagen des zweiten Segments (Gebäude und Laermschutzwaende)

Für größere Aufdachanlagen und Anlagen an Laermschutzwaenden ermittelt die Bundesnetzagentur die Förderhöhe über eine eigene Ausschreibung. Zuschlaege legen den anzulegenden Wert fest, der Strom wird direkt vermarktet. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober vorgesehen mit einem Ausschreibungsvolumen von 366.667, 366.667 und 366.666 Kilowatt vor Anpassung. Die Erhöhung des Volumens durch das Solarpaket I steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämie

Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)

Nicht zentral voruntersuchte Flächen werden seit 2023 jährlich zum Gebotstermin 1. Juni ausgeschrieben. Der gesetzliche Höchstwert liegt seit 2023 bei 6,2 Cent je Kilowattstunde; die Bundesnetzagentur kann davon um höchstens 10 Prozent abweichen. Den Zuschlag erhält das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert. Geben mehrere Bieter ein Gebot von 0 Cent je Kilowattstunde ab, folgt ein dynamisches Gebotsverfahren, in dem die Bieter eine zweite Gebotskomponente in Euro je Megawatt bieten. Diese fließt zu 90 Prozent als Stromkostensenkungskomponente an den Übertragungsnetzbetreiber, zu je 5 Prozent als Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente an den Bundeshaushalt. Der anzulegende Wert beträgt in diesem Fall stets 0 Cent je Kilowattstunde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur

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