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Ausbildungsverbünde

NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen (ESF+) · Niedersachsen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie die Vergütung der Auszubildenden über eine Pauschale von 35 Prozent auf die Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt bis 40 Prozent im SER-Gebiet und bis 60 Prozent im Übergangsgebiet, die Projektlaufzeit bis zu 42 Monate.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 60 Prozent
Frist
laufend beantragbar

Für wen ist das

UnternehmenVereineKommunen

Was du erfüllen musst

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, private Unternehmen und Personenhandelsgesellschaften
  • Keine parallele ESF+-Förderung aus anderen Programmen
  • Keine Vorhaben des Bundesprogramms Ausbildungsplätze sichern
  • Antrag vor Projektbeginn über das NBank-Kundenportal
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Passt auch dazu

LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandBeratung

A4 Frau und Beruf

Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandBeratung

A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein

Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
LandZuschuss

AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.

bis 50 Prozent, maximal 6.700 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde