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Förderprogramme

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BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro je Jahr
bundesweit
Bund, Auszahlung über die Bausparkassen
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Nach Paragraf 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt sie 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen, höchstens 700 Euro Sparleistung im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen. Damit ergeben sich höchstens 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie im Jahr. Nach Paragraf 2a WoPG liegt die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Ehegatten. Der Antrag wird über die Bausparkasse gestellt.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro je Jahr
bundesweit
Bausparkasse als Antragsstelle, Auszahlung über die Finanzverwaltung
LandZuschuss

Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) Baden-Württemberg

Die Ausgleichszulage gleicht die schlechteren natürlichen Bedingungen in benachteiligten Gebieten aus, damit dort weiter Landwirtschaft betrieben wird. In Berggebieten liegen die Saetze je nach Ertragsmesszahl zwischen 100 und 140 Euro je Hektar. In anderen natürlich benachteiligten Gebieten erhalten Futterbaubetriebe 40 bis 80 Euro, Gemischtbetriebe 30 bis 70 Euro und Marktfruchtbetriebe 25 bis 45 Euro je Hektar, in spezifisch benachteiligten Gebieten bis zu 40 Euro. Die Flächen müssen mindestens 100 Quadratmeter groß sein und am 15. Mai des Antragsjahres zur Verfuegung stehen, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro.

25 Euro bis 140 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernaehrung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BundZuschuss

Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.

133 Euro bis 133 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit (Reha-Team)
BundZuschuss

Entlastungsbetrag (Paragraf 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 131 Euro nach der abgerufenen Gesetzesfassung, den alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in haeuslicher Pflege erhalten. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Belege werden bei der Pflegekasse eingereicht.

bis 131 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI

Alle Pflegebedürftigen zu Hause, auch mit Pflegegrad 1, erhalten monatlich bis zu 131 Euro zweckgebunden für Entlastungsangebote. Damit lassen sich Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen ambulanter Dienste und nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfen bezahlen. Die Auszahlung erfolgt als Kostenerstattung gegen Belege, ein vorheriger Antrag ist nicht noetig. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.

bis 131 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
LandZuschuss

Bayerischer Beitragszuschuss für Kindergartenkinder

Der Freistaat Bayern bezuschusst den Elternbeitrag für Kindergartenkinder mit 100 Euro pro Kind und Monat. Der Zuschuss gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zur Einschulung. Eltern müssen keinen eigenen Antrag stellen, die Einrichtungen beantragen den Zuschuss und sind verpflichtet, die Elternbeiträge entsprechend zu senken. Der Zuschuss läuft in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026 und wird ab 2027 in den Qualitätsbonus überführt.

100 Euro bis 100 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Abwicklung über die Kindertageseinrichtung
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Das Krippengeld senkt den Elternbeitrag für die Betreuung von Kleinkindern um bis zu 100 Euro im Monat. Es wird ab dem ersten Geburtstag laengstens bis einschließlich August des Jahres gezahlt, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Voraussetzung sind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung, selbst gezahlte Betreuungsbeiträge und ein Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Krippengeldleistung mehr vorgesehen.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
LandZuschuss

Bayerisches Krippengeld

Zuschuss von bis zu 100 Euro im Monat zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung, gezahlt ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Voraussetzung ist der Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Krippengeld mehr gewährt.

bis 100 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
BundPrämie

Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)

Langfristige Flächenprämie für private und kommunale Waldbesitzende, die sich über 10 oder 20 Jahre verpflichten, 11 beziehungsweise 12 übergesetzliche Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Das Programm läuft seit November 2022, seit Januar 2024 wird es zusätzlich aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mitfinanziert. Die Prämienhöhe ergibt sich aus dem Berechnungsschema der FNR und ist nach Flächengröße gestaffelt, nach den bisher veröffentlichten Saetzen rund 85 Euro je Hektar und Jahr bei 11 Kriterien und bei 12 Kriterien 100 Euro je Hektar für die ersten 500 Hektar, 80 Euro für den 501. bis 1000. Hektar und 55 Euro darueber hinaus. Die konkreten Beträge waren auf kwm.fnr.de nicht gegengeprüfbar und sind vor Antragstellung bei der FNR zu bestätigen.

55 Euro bis 100 Euro
bundesweit
BMLEH und BMUKN, Abwicklung durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
BundPrämie

Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands

Wer das gesamte Dauergrünland des Betriebs extensiv bewirtschaftet, erhält 100 Euro je Hektar. Der Viehbesatz muss dabei in einem festgelegten Korridor liegen und mineralischer Stickstoffduenger ist ausgeschlossen. Die Maßnahme gilt immer für den gesamten Betrieb, eine Auswahl einzelner Schlaege ist nicht möglich. Ziel ist eine flächendeckend schonendere Grünlandnutzung mit mehr Artenvielfalt.

bis 100 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes

Prämie von 100 Euro je Hektar für die extensive Bewirtschaftung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands. Der Viehbesatz ist auf 0,3 bis 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je Hektar begrenzt, Duengung ist beschränkt und Pfluegen verboten.

100 Euro bis 100 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK

Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.

7 Euro bis 76 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen (Paragrafen 40a und 40b SGB XI)

Pflegebedürftige können digitale Pflegeanwendungen nutzen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen wurden. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung erstattet die Pflegekasse dafuer bis zu 40 Euro im Kalendermonat sowie zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen. Die erste Bewilligung ist auf höchstens sechs Monate befristet und wird danach überprüft. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 70 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Pflegevorsorgezulage für private Pflege-Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr)

Wer monatlich mindestens 10 Euro in eine förderfähige private Pflege-Zusatzversicherung einzahlt, erhält eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr. Der geförderte Tarif darf keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschlaege vorsehen und muss für Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro monatlich leisten. Die Zulage wird über das Versicherungsunternehmen abgewickelt, ein eigener Antrag beim Amt ist nicht noetig. Je Person wird nur ein Vertrag gefördert.

bis 60 Euro je Monat
bundesweit
Bundesamt für Soziale Sicherung über das Versicherungsunternehmen
BundPrämie

Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen im Ackerbau

Diese Öko-Regelung belohnt eine vielfaeltige Fruchtfolge auf dem Ackerland des Betriebs. Wer mindestens fuenf Hauptfruchtarten anbaut und dabei einen Mindestanteil Leguminosen einhaelt, erhält 60 Euro je Hektar Ackerfläche. Vielfaeltige Fruchtfolgen unterbrechen Krankheits- und Schaedlingszyklen, verbessern die Bodenstruktur und senken den Duengebedarf. Die Prämie wird gesamtbetrieblich für das Ackerland gewährt und jährlich beantragt.

bis 60 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder
EUPrämie

Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen mit mindestens fuenf Hauptfruchtarten

Prämie von 60 Euro je Hektar für eine vielfaeltige Fruchtfolge. Gefordert sind mindestens fuenf Hauptfruchtarten mit einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent, was Humusaufbau, Stickstofffixierung und Bodenfruchtbarkeit fördert.

60 Euro bis 60 Euro
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
KommuneZuschuss

Reparaturbonus des Landkreises Aschaffenburg

Seit 2024 erstattet der Landkreis Aschaffenburg 20 Prozent der Rechnungssumme bis zu höchstens 50 Euro je Reparatur eines Elektrogeräts aus dem Haushalt. Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landkreises kann den Zuschuss bis zu zweimal im Jahr in Anspruch nehmen. Akzeptiert werden ausschließlich Rechnungen von Fachbetrieben, ausgeschlossen sind Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates und Wartungen sowie Kostenvoranschläge. Die Rechnung muss innerhalb von drei Monaten nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Der ausgefüllte Antrag geht elektronisch an das Landratsamt Aschaffenburg, Arbeitsbereich 54.2.

bis 20 Prozent, maximal 50 Euro
Landkreis Aschaffenburg
Landratsamt Aschaffenburg, Abfallwirtschaft
KommuneZuschuss

Reparaturbonus des Landkreises Starnberg

Einer der ersten kommunalen Reparaturboni in Deutschland, eingeführt zum 1. Januar 2022. Erstattet werden 20 Prozent der Reparaturkosten, höchstens 50 Euro je Person und Jahr. Förderfähig sind Elektrogeräte aus dem Haushalt wie Werkzeuge, Küchengeräte, Spielzeug und Mobiltelefone, nicht dagegen Serviceleistungen wie Reinigung, Softwareupdates oder Wartung. Das Jahresbudget liegt bei 5.000 Euro und kann bei Ausschöpfung aufgestockt werden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag geht mit Rechnung und Ausweiskopie per Post an die AWISTA Starnberg KU, Moosstraße 5, 82319 Starnberg.

bis 20 Prozent, maximal 50 Euro
Landkreis Starnberg
AWISTA Starnberg KU, Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg
BundSteuervorteil

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

bis 50 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
LandZuschuss

Deutschland-Schulticket Schleswig-Holstein

Schuelerinnen und Schueler sowie Auszubildende in rein schulischer Ausbildung in Schleswig-Holstein erhalten mindestens 20 Euro Rabatt pro Monat auf das Deutschlandticket. Damit kostet das Deutschland-Schulticket höchstens 43 Euro im Monat. Je nach Kreis oder kreisfreier Stadt fällt der Rabatt höher aus: in einzelnen Gebieten sind es 25 Euro (38 Euro Ticketpreis), 34 Euro (29 Euro) oder 42 Euro (21 Euro). Der genaue Preis haengt vom Wohn- beziehungsweise Schulort ab.

20 Euro bis 42 Euro je Monat
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein und Kreise, Ausgabe über NAH.SH
BundZuschuss

Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Paragraf 40 SGB XI)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 42 Euro monatlich. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden meist leihweise gestellt; Versicherte ab 18 Jahren tragen dabei 10 Prozent der Kosten, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 42 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschuerzen. Die Leistung kann als Sachlieferung oder als Kostenerstattung erbracht werden. Eine Zuzahlung fällt bei diesen Produkten nicht an.

bis 42 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
KommuneZuschuss

Reparaturbonus des Landkreises Miltenberg

Der Landkreis Miltenberg zahlt seit Oktober 2022 einen Reparaturbonus für Elektrogeräte, der nach Rechnungshöhe gestaffelt zwischen 20 und 40 Euro liegt. Er gehört damit zu den ersten kommunalen Reparaturboni in Bayern, neben Starnberg und Aschaffenburg. Achtung: die früher genutzte Programmseite des Landkreises ist derzeit nicht erreichbar, die hier genannten Beträge stammen aus einer Übersicht des Verbraucherportals mobilsicher.de. Vor einer Antragstellung sollten die aktuellen Konditionen und der Fortbestand des Programms direkt bei der Abfallwirtschaft des Landkreises erfragt werden.

20 Euro bis 40 Euro
Landkreis Miltenberg
Landkreis Miltenberg, Abfallwirtschaft

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