Förderprogramme
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Solarthermie, emissionsarme Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle einschließlich Erdwärme, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter bis 400, 118 Euro bis 1.000 und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Geräten sowie für den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Wohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
Hessen Ideen Stipendium
Stipendium für innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen in der Vorgründungsphase. Absolventinnen und Absolventen erhalten 2.500 Euro pro Monat in Vollzeit, Masterstudierende 1.000 Euro pro Monat in Teilzeit, jeweils für sechs Monate. Dazu kommt ein verpflichtendes Accelerator-Programm mit Workshops und Coaching. Gefördert werden höchstens drei Personen pro Team, das Unternehmen darf noch nicht angemeldet sein und keine Umsätze erzielen. Die nächste Bewerbungsfrist ist der 10.09.2026 für den Förderzeitraum 01.01. bis 30.06.2027.
Hessen Ideen Wettbewerb
Ideenwettbewerb für Gründungsvorhaben aus hessischen Hochschulen. Der erste Platz erhält 10.000 Euro, der zweite 7.500 Euro und der dritte 5.000 Euro, dazu kommen ein KI-Sonderpreis von hessian.AI über 5.000 Euro und ein Publikumspreis. Teilnehmen können Studierende, Mitarbeitende, Professorinnen und Professoren sowie Alumni mit einem Abschluss der letzten fuenf Jahre. Eine Kapitalgesellschaft darf noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein, Stichtag der letzten Runde war der 02.04.2026. Eine direkte Bewerbung ist nicht möglich, die Nominierung erfolgt über die Gründungsberatung der eigenen Hochschule.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Landesdarlehen für den Kauf einer bestehenden, selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, mindestens 30.000 und höchstens 200.000 Euro. Die Gesamtlaufzeit beträgt rund 28 Jahre, nach einem tilgungsfreien Jahr wird mit 3 Prozent jährlich getilgt. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person 10.421 Euro, je Kind zusätzlich 924 Euro. Der notarielle Kaufvertrag darf vor der Bewilligung grundsaetzlich noch nicht geschlossen worden sein.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.
Hessen-Darlehen Neubau
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für den Neubau einer selbstgenutzten Immobilie in Hessen. Der Zinssatz liegt bei 1,60 Prozent nominal (1,71 Prozent effektiv) mit 20 Jahren Zinsbindung, die Laufzeit beträgt rund 28 Jahre, die Eintragung im Grundbuch erfolgt nachrangig. Das Darlehen beträgt bis zu 220.000 Euro, davon 200.000 Euro Basisdarlehen und 20.000 Euro Effizienzbonus, und deckt höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten. Die Einkommensgrenzen liegen bei 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weiterer Person kommen 10.421 Euro und je Kind 924 Euro dazu. Weitere Bedingungen sind mindestens 10 Prozent Eigenkapital, höchstens 160 Quadratmeter Wohnfläche, Gesamtkosten bis 800.000 Euro und in der Regel erstmaliges Wohneigentum.
Hessen-Darlehen Neubau
Landesdarlehen für den Neubau einer selbst genutzten Immobilie in Hessen zu 1,60 Prozent Sollzins, effektiv 1,71 Prozent, mit 20 Jahren Zinsbindung. Je nach oertlichem Bodenrichtwert liegt der Höchstbetrag zwischen 160.000 und 200.000 Euro; das Darlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten und insgesamt 220.000 Euro nicht überschreiten. Für Gebäude im Effizienzhaus-40-Standard sind zusätzlich 20.000 Euro möglich. Die Einkommensgrenzen betragen 30.565 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 51.405 Euro für zwei Personen, je weitere Person kommen 10.421 Euro hinzu, je Kind zusätzlich 924 Euro. Mit dem Bau darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen für den Neubau von bis zu zwei Wohneinheiten zur Selbstnutzung sowie für den Erwerb neuer Immobilien mit Erstbezug innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung. Der Regelhöchstbetrag von 200.000 Euro erhöht sich um 20.000 Euro, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus einer Crowdfunding-Kampagne bei Startnext und einem Mikrodarlehen der WIBank mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlungen. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro.
Hessen-MikroCrowd
Kombination aus Crowdfunding und Mikrokredit für Gründungen, Übernahmen, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Voraussetzung ist eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext mit mindestens 5.000 Euro eingesammeltem Kapital. Das Darlehen liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro bei 5,25 Prozent Zinsen pro Jahr, sieben Jahren Laufzeit und zwölf tilgungsfreien Monaten. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.000 Euro möglich, bankübliche Sicherheiten sind nicht noetig. Der Antrag geht direkt an die WIBank, spätestens fuenf Tage vor Ende der Funding-Phase.
Hessen-Mikrodarlehen
Ratentilgungsdarlehen von 3.000 bis 35.000 Euro für Existenzgründung, Unternehmensübernahme, Wachstums- und Festigungsmaßnahmen sowie Neuansiedlung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten.
Hessen-Mikrodarlehen
Kleindarlehen für Existenzgründung, Betriebsübernahme, Wachstumsmaßnahmen innerhalb von fuenf Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit und Betriebsverlagerungen nach Hessen. Der Betrag liegt zwischen 3.000 und 35.000 Euro, der Zinssatz beträgt 5,75 Prozent pro Jahr bei sieben Jahren Laufzeit mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, es fallen keine Gebühren oder Provisionen an. Voraussetzung sind kaufmaennische und fachliche Qualifikation, ein tragfähiger Businessplan sowie eine saubere SCHUFA ohne Insolvenzverfahren. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, begleitet von einem Kooperationspartner wie IHK, Handwerkskammer oder Wirtschaftsförderung.
HessenFonds Großdarlehen
Einzel- oder Konsortialdarlehen von 10 bis 25 Millionen Euro für innovative und transformative Großvorhaben hessischer Unternehmen. Schwerpunkte sind Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung und strategische Resilienz.
HessenFonds GuW (ERP)
Darlehen für transformative Vorhaben hessischer Betriebe, etwa Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel und Strukturwandel. Gefördert werden auch Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie-, Produkt- oder Geschäftsinnovationen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 und 1 Mio. Euro pro Vorhaben, die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2 Prozent pro Jahr. Laufzeiten von 2, 5, 10 oder 20 Jahren sind möglich. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Freiberufler, KMU sowie Genossenschaften und gewinnorientierte Sozialunternehmen, der Antrag läuft zwingend über die Hausbank.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen von 100.000 Euro bis 10 Millionen Euro mit 70 Prozent Haftungsfreistellung und Zinsvergünstigung für innovative Vorhaben. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Unternehmensübertragungen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
HessenFonds Innovationskredit
Darlehen für innovative oder schnell wachsende Unternehmen und Gründer in Hessen. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierungsvorhaben und Betriebsübernahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Kreditbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 10 Mio. Euro, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest und wird um einen Basisabschlag von 1,00 Prozent pro Jahr sowie mögliche Bonusabschlaege verbilligt. Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung von 70 Prozent. Mindestens ein definiertes Innovationskriterium muss erfuellt sein, der Antrag läuft über die Hausbank.
HessenFonds Kleindarlehen
Zinsvergünstigtes Darlehen von 35.000 bis 300.000 Euro aus dem HessenFonds für innovative Vorhaben in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und strategische Resilienz. Finanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, Unternehmensübertragungen sowie Forschung und Entwicklung. Die Zinsvergünstigung beträgt bis zu zwei Prozentpunkte.
Hessengeld
Zuschuss zur Entlastung von Ersterwerbenden einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen. Gezahlt werden 10.000 Euro je erwerbender Person, maximal 20.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Zuschuss ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt.
Hessengeld
Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Erwerber, der in die Wohnimmobilie einzieht, höchstens 20.000 Euro, dazu kommen 5.000 Euro je einziehendem Kind. Entscheidend ist die Deckelung: Der Zuschuss ist auf die Höhe der tatsaechlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt, wer weniger Grunderwerbsteuer zahlt, erhält entsprechend weniger als den Höchstbetrag. Gefördert werden Erwerbsvorgaenge ab dem 01.03.2024, massgeblich ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Nach der Bewilligung ist der Einzug innerhalb von drei Jahren nachzuweisen. Der Antrag läuft über die WIBank.
Hessenpass mobil (ermäßigtes Deutschlandticket Hessen)
Menschen mit geringem Einkommen und Wohnsitz in Hessen bekommen das Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat statt 63 Euro. Die Differenz von 19 Euro monatlich trägt das Land Hessen. Berechtigungsnachweis ist der Hessenpass mobil, den das oertlich zuständige Amt in der Regel automatisch zuschickt. Das vergünstigte Abo läuft nach einem Jahr automatisch aus und muss bis zum 10. des Vormonats verlaengert werden.
Hessische Aufstiegsprämie
Hessen zahlt für eine bestandene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss eine Aufstiegsprämie von pauschal 3.500 Euro pro Person und Abschluss. Die Prämie wurde zum 1. Juni 2024 von 1.000 auf 3.500 Euro erhöht mit dem Ziel einer kostenfreien Meisterausbildung. Förderfähig sind Abschlüsse, die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sind, etwa Meister, Fachwirt oder Betriebswirt. Handwerksabschlüsse werden schriftlich bei der zuständigen hessischen Handwerkskammer beantragt, IHK-Abschlüsse online beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag.
Hessisches Auslandsmesseprogramm (Gemeinschaftsstände und Company Missions)
Hessen Trade & Invest organisiert hessische Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen sowie Company Missions, die einen Messebesuch mit strukturiertem Marktzugang verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem Wasserstoff, Gesundheit, Maschinen- und Anlagenbau, Bau und Sicherheit. Für Start-ups gibt es über StartHub Hessen eigene Beteiligungen, etwa auf der Viva Technology oder Slush. Das Programm ist 2026 aktiv, Termine und Konditionen stehen je Veranstaltung auf den Seiten der HTAI.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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