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Digitales Europa (DIGITAL Europe Programme) 2021-2027
EU-Programm zur Einführung wichtiger digitaler Technologien und zu deren Zugänglichmachung für Unternehmen, Bürger und Verwaltungen. Förderung in fünf Teilbereichen: Supercomputing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Vertrauen, fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie breiter Einsatz digitaler Technologien. In Deutschland ist Unterstützung über ein Netz von bis zu 35 European Digital Innovation Hubs (EDIH) verfügbar.
Digitales Hessen (Land) - Förderung innovativer digitaler Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung aus Landesmitteln nach der Strategie Digitales Hessen für innovative digitale Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zweck ist die Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Dienstleistungen, Produktionsanlagen und -verfahren sowie die Umsetzung innovativer digitaler Anwendungen, die den Stand der Technik in Deutschland erhöhen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben.
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Zinsgünstiges Darlehen für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen. Finanziert werden Planung und Umsetzung, Hardware und Software, Schulungen sowie Produktionsmaschinen mit integrierter Software. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Digitalisierungsdarlehen Digi-D Sachsen
Das Digitalisierungsdarlehen Digi-D finanziert Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU und Freiberufler mit 30.000 bis 250.000 Euro je Vorhaben. Junge kleine Unternehmen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanzieren, etablierte und mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent. Der Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent per anno bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesmitteln, die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Förderfähig sind Hardware und Software, Produktionsmaschinen mit integrierter Software sowie Planung und Implementierung. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Websiteentwicklung, Onlineshops, Onlinemarketing, IKT-Grundausstattung wie PCs, Telefone und Smartphones sowie reine Ersatzinvestitionen.
Digitalisierungsfinanzierung
Zinsgünstiges Darlehen ab 10.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben in drei Stufen: Basis für IT-Infrastruktur wie Hardware, Software, Netze und Cloud, LevelUp für Systemvernetzung und IT-Sicherheit sowie HighEnd für Großprojekte, Big Data und den Einsatz künstlicher Intelligenz. Für KMU sind bis zu fünf Millionen Euro möglich, für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro. Je nach Stufe kommen Tilgungszuschüsse von null bis fünf Prozent hinzu.
Digitalisierungsfinanzierung
Nachfolgeprogramm der Digitalisierungsprämie Plus und der Innovationsfinanzierung 4.0. Zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankenverfahren für IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit, Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Drei Förderstufen (Basis, LevelUp, HighEnd) mit Tilgungszuschuss, für KMU bis 5 Prozent des Darlehensbetrags in den Stufen 2 und 3 bei Vorhaben bis 250.000 Euro (Digitalisierungsprämie des Landes).
Digitalisierungsfinanzierung Baden-Württemberg
Seit dem 1. Juli 2025 ersetzt die Digitalisierungsfinanzierung die ausgelaufene Digitalisierungsprämie Plus. Finanziert werden IT-Infrastruktur, Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsablaeufen sowie der Einsatz Kuenstlicher Intelligenz in drei Stufen: Basis, LevelUp und HighEnd. Der Kredit reicht von 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro, für größere Unternehmen bis 25 Millionen Euro, mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. KMU können in den Stufen LevelUp und HighEnd einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent erhalten. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
Digitalisierungskredit
Darlehen bis 15 Mio. Euro für Investitionen in Digitalisierungsvorhaben, gestaffelt in drei Förderstufen. Für Basisdigitalisierungen gibt es 1 Prozent Tilgungszuschuss, diese Stufe steht nur KMU offen. Höhere Stufen sind auch für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz offen.
Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld
Nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II kann das Jobcenter die Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter oder den Energieversorger zahlen, statt an die leistungsberechtigte Person. Das ist besonders dann vorgesehen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei bestehenden Mietrückständen. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Miete bei Zahlungsrückständen direkt an den Vermieter überwiesen werden kann. Das Verfahren schützt sowohl den Wohnraum der Mietenden als auch den Zahlungseingang beim Vermieter.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
Distr@l - Digitalisierung stärken, Transfer leben
Distr@l ist das Digitalisierungsförderprogramm des Landes Hessen und fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte, Transfervorhaben und weitere anwendungsbezogene Digitalvorhaben. Gefördert werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen, das Programm ist dabei themenoffen. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder klassische Onlinemarketing-Maßnahmen fallen nicht darunter, wohl aber die Entwicklung eigener digitaler Produkte und Plattformen. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden, in der Gründungs- beziehungsweise Early-Seed-Phase gibt es keine Förderung.
Distr@l - Digitalisierungsförderung Hessen
Distr@l fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte mit den Zweigen Produktinnovation, Prozessinnovation und Pioniere, Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungs- und Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen; das Programm ist themenoffen mit Anwendungsbezug. Skizzen können laufend eingereicht werden, für 2026 gelten Stichtage im August, September, November und Dezember. Die Gründungs- und Early-Seed-Phase ist ausgeschlossen; klassische Websites, Onlineshops und Onlinemarketing erfuellen die geforderte Innovationshöhe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Distr@l Hessen
Distr@l fördert digitale Anwendungsprojekte aus Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad. Das Programm ist ausdrücklich themenoffen und legt den Fokus auf Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Adressiert werden Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in Hessen. Ein gefördertes Beispiel ist ein KI-Projekt der Frankfurter videoreality GmbH, das mit 154.000 Euro aus Distr@l unterstützt wurde.
Diversifizierungsförderung (DIV, Einzelbetriebliche Investitionsförderung Teil B)
Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe, die mit Investitionen landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit schaffen, etwa Direktvermarktung oder Urlaub auf dem Bauernhof. Gefördert werden bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen liegt zwischen 10.000 und 800.000 Euro, der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 Euro je Förderantrag.
Diversity in KMU
Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorfentwicklung Hessen
Landesprogramm zur Entwicklung hessischer Doerfer als attraktiver Lebensraum, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Energieeffizienz. Gefördert werden Planungen und Dienstleistungen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Umnutzung, Sanierung und Neubau in Ortskernen sowie Freiflächen und Ortsbild. Private können auch Förderung für städtebaulich verträglichen Rückbau erhalten, wenn ihre Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt liegt. Maßnahmen setzen ein kommunales Entwicklungskonzept sowie ortstypische Bauweise und Gestaltungsempfehlungen voraus. Im Juli 2026 wurden 12 weitere Kommunen anerkannt, sodass 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Programm sind. Bewerbungen für 2027 sind bis zum 1. Februar 2027 möglich.
Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen
Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)
Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.
Dresden-Pass mit ermäßigtem Deutschlandticket
Der Dresden-Pass gibt Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen 35 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket. Es kostet damit 40,95 Euro pro Monat; diese Preise gelten ab dem 1. April 2026. Ermäßigt sind auch die Zusatztickets Plus Mitnahme (8,12 Euro) und Plus MOBI (5,20 Euro) sowie Abo-Monatskarten. Der Pass gilt zusätzlich für vergünstigte Eintritte in städtische und Landeskultureinrichtungen und für eine kostenfreie Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann er beantragt werden.
Düsseldorf: Zuschuss für Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Balkonsolaranlagen mit bis zu 600 Euro, das entspricht 50 Prozent der Kosten. Beantragt ein Vermieter die Förderung gleichzeitig für alle Wohneinheiten eines Gebäudes, kommt ein Bonus von 10 Prozent hinzu. Haushalte mit geringem Einkommen können über eine Kombination aus städtischen Mitteln und Lotteriemitteln nahezu kostenfreie Balkonsolaranlagen erhalten, hierfuer ist eine Energieberatung verpflichtend.
Düsseldorf: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Photovoltaikanlagen mit einem Grundbetrag von 1.000 Euro zuzueglich 200 Euro je Kilowatt peak, insgesamt höchstens 10.000 Euro. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Nach Angaben der Stadt laesst sich die kommunale Förderung mit Bundesprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und mit progres.nrw kombinieren, wodurch sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen kann.
Düsseldorf: Zuschuss für Solarthermieanlagen
Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten bezuschusst Düsseldorf thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung. Die Förderung beginnt bei 1.000 Euro und beträgt je nach Anlagentyp bis zu 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche. Das Programm umfasst daneben Wärmepumpen und Maßnahmen an der Gebäudehuelle. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen, die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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