Förderprogramme
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Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikanlagen
Die Stadt München förderte im Rahmen des FKG die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Die Antragstellung wurde zum 18. Dezember 2024 geschlossen. Bereits bewilligte Anträge werden weiter abgewickelt. Für Photovoltaik bleiben die Bausteine Photovoltaikberatung, Mieterstrom und Stecker-Solar-Geräte geöffnet.
Förderprogramm Radverkehr der Stadt Landau in der Pfalz
Die Stadt Landau in der Pfalz hat über ihr Klimaschutzportal ein Förderprogramm Radverkehr angeboten und damit die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne Elektroantrieb sowie von Fahrradanhängern bezuschusst. Das Programm richtete sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Landau. Die Fördermittel sind inzwischen aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet, Fragen beantwortet die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung.
Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim
Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.
Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhaenger Braunschweig
Runde 2026 geschlossen. Braunschweig hatte für 2026 einen Fördertopf von 50.000 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhaengern bereitgestellt. Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Organisationen. Die Antragstellung über das Serviceportal wurde am 30. April 2026 geschlossen; seit dem Start am 16. Februar 2026 gingen mehr als 120 Anträge ein, womit der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist. Nicht bewilligte Anträge kommen auf eine Warteliste für 2026. Konkrete Fördersaetze je Antrag nennt die Übersichtsseite nicht. Wer jetzt einsteigen will, muss auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten; gewerblichen Kaeufern bleibt die BAFA-Förderung des Bundes.
Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen
Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.
Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.
Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Schutzrechte, Designleistungen, Erstzertifizierung, Anpassungsarbeiten an Prototypen, Marketing- und Vertriebskonzepte sowie eine einmalige Messeteilnahme. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße bei 40 bis 60 Prozent.
Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital
Zuschuss für die Umsetzung nachhaltiger und nachnutzbarer Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Strategie Sachsen-Anhalt Digital 2030. Die Strategie umfasst mehr als 150 Ziele in 18 Themenfeldern. Die Mittel der Richtlinie sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50.000 bis 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer KMU in der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Wegen hoher Nachfrage ist die Antragstellung derzeit pausiert.
Förderung Heizungstausch im Land Bremen
Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie Energie)
Zuschuss für die energetische Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude, Ersatz- und Neubauten mit hohem energetischen Standard, Solarabsorberanlagen in Freibädern und Gebäudeautomation. Seit dem 01.01.2025 werden nur noch nicht-fossil betriebene Heizsysteme gefördert. Wegen hoher Nachfrage besteht seit dem 01.06.2026 ein Antragsstopp.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Zuschuss für Investitionen in die Nutzung unvermeidbarer Abwärme, darunter Sammelanlagen, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen und Stromerzeugungsanlagen. Der Fördersatz reicht je nach beihilferechtlicher Grundlage von 30 bis 65 Prozent. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen Aachen
Der Ausschuss für Klima und Umwelt der Stadt Aachen hat am 14. Juni 2022 ein Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen, das private und gewerbliche Antragstellende mit Liegenschaften in Aachen unterstützt. Auch Hausgemeinschaften und Mieter konnten mit Zustimmung der Eigentümer eine Förderung erhalten, Eigenleistung war unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Die Förderung ist aufgrund der Haushaltslage bis auf Weiteres ausgesetzt; neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhoefen
Gefördert wurden Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhoefen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs sowie deren Anbindung an das Radwegenetz. Der zweistufige Förderaufruf vom 6. Maerz 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und ist abgeschlossen. Für 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro für 32 Maßnahmen bereit. Ein weiterer Förderaufruf ist laut Ministerium derzeit nicht vorgesehen. Abstellanlagen an Bahnhoefen sind aber weiter über das Sonderprogramm Stadt und Land und über die Kommunalrichtlinie förderfähig.
Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften
Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten für bodenschonende Maschinen und Geräte, insbesondere moorbodenschonende Bewirtschaftungstechnik, Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrische Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Antragsberechtigt waren KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie Lohnunternehmen und Maschinenringe.
Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs Sachsen (ausgesetzt)
Sachsen förderte fabrikneue Lastenfahrräder mit 500 Euro und Lastenpedelecs mit 1.500 Euro, bis zu fuenf Räder je Antragsteller und Jahr. Antragsberechtigt waren Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände. Die Fahrzeuge durften höchstens einen Kubikmeter Transportvolumen haben, die Lastenzuladung musste zwischen 40 und 150 Kilogramm ohne Fahrer liegen. Das Programm ist derzeit nicht nutzbar: Nach dem Landeshaushalt vom 26. Juni 2025 stehen für 2025 und 2026 keine Mittel zur Verfuegung, die Förderung ist bis auf Weiteres ausgesetzt. Frühestens 2027 oder 2028 sollen wieder Anträge möglich sein. Bis dahin bleibt für Unternehmen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA.
Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhaengern in Essen
Budget 2025 ausgeschöpft, Antragstellung derzeit nicht möglich. Essen förderte ab dem 10. April 2025 die Anschaffung neuer Lastenräder mit einer Basis-Förderung von 30 Prozent des Anschaffungspreises, maximal 800 Euro je Lastenrad und 200 Euro je Fahrradanhaenger. Zusätzlich gab es einkommensabhängig entweder einen Familien-Bonus von bis zu 1.200 Euro oder einen Bonus für Leistungsbeziehende von 1.200 Euro, insgesamt höchstens 75 Prozent der Anschaffungskosten. Das Gesamtbudget lag bei 50.000 Euro pro Jahr und wurde für 2025 ausgeschöpft. Konditionen für 2026 sind noch nicht veröffentlicht; die Stadt verweist auf Rückfragen beim Team Lastenradförderung. Die Förderung ist Teil des Klimaschutzplans SECAP.
Förderung von Startup-Zentren Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 300.000 Euro für Betreiber von Startup-Zentren in Niedersachsen. Gefördert wurden Coaching und Qualifizierung von Start-ups, Personal- und Fremdleistungskosten, Mietflächen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Bueroausstattung. Der Bewilligungszeitraum betrug höchstens drei Jahre, die Abrechnung erfolgte über Pauschalen von rund 3.364 Euro je betreutem Endbegünstigten und Monat. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Förderung von effizienten und CO2-armen Wärmenetzen
Zuschuss für die Modernisierung von Wärmeleitungen, Effizienzsteigerungen, die Erneuerung technischer Anlagen, den Anschluss neuer Wärmeabnehmer, den Neubau von Wärmenetzen sowie Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben. Die Antragstellung ist wegen hoher Nachfrage pausiert.
Gebäudesanierung - klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln förderte mit diesem Programm die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Die Antragstellung ist seit dem 27. August 2024 geschlossen. Für Photovoltaik bestehen die Nachfolgeprogramme klimafreundliches Wohnen und klimafreundliches Arbeiten weiter.
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