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Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) · bundesweit

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

Förderhöhe
bis 15 Mio. Euro
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
ausgelaufen: Die Antragstellung ist beendet

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

UnternehmenKommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Der Antragsteller musste Eigentümer der geförderten Anlagen in Deutschland werden
  • wurden bei FuE-Vorhaben besonders angesprochen

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vergleichsangebote

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Wer kann Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen beantragen?

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 15.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen beantragen?

ausgelaufen: Die Antragstellung ist beendet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

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Quelle und Stand

Angaben nach schiff-luft-schiene, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung

Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.

Höhe je nach Vorhaben
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Dreifachanrechnung von Ladestrom auf die THG-Quote (Paragraf 5 Absatz 3 der 38. BImSchV)

Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Quote angerechnet: Faktor 3 ab 2024, Faktor 2 ab 2035 und Faktor 1 ab 2036. Zusätzlich greift der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Antriebe nach Anlage 3. Diese Mehrfachanrechnung ist der eigentliche Hebel, aus dem die Höhe der THG-Prämie entsteht.

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bis 80 Prozent der Kosten
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Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH
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IKK - Nachhaltige Mobilität (267)

Zinsgünstiger Kredit für kommunale Investitionen in nachhaltige Mobilität, bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Gefördert werden Rad- und Fusswege, Nahverkehr und Schienennetze, Lade- und Wasserstoffinfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge sowie digitale Mobilitäts- und Verkehrsmanagementlösungen.

bis 150 Mio. Euro
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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Förderkredit für Investitionen in nachhaltige Mobilität: klimafreundliche Fahrzeuge für Nahverkehr, Bahn, Schiff, Pkw und E-Bikes, Gütertransportfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wasserstofftankstellen, Schienennetze, Infrastruktur für aktive Mobilität sowie digitale Lösungen zur Emissionsminderung. Variante 268 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben mit verbilligtem Zins, Variante 269 ab 25 Millionen Euro mit individuell vereinbarten Konditionen.

bis 50 Mio. Euro
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Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes (LuFo Klima), aktuelle Phase LuFo VII-2

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Höhe je nach Vorhaben
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