Förderprogramme
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WIPANO - Normung und Standardisierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Normung von WIPANO unterstützt Unternehmen dabei, innovative Ideen über Normung und Standardisierung wirtschaftlich zu verwerten und ihre Marktposition zu sichern. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung aus dem Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024. Für den Förderschwerpunkt Normung für Unternehmen können Anträge bis zum 31. Mai 2027 eingereicht werden. Für den separaten Schwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung endete die Skizzenfrist bereits am 31. Mai 2026.
WIPANO - Patentierung für Unternehmen
Der Förderschwerpunkt Patentierung von WIPANO unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte zu sichern und wirtschaftlich zu verwerten. Gefördert wird der Weg von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verwertung. Die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 2. Februar 2024 veröffentlicht, eine Änderung folgte am 30. Juli 2024. Anträge können bis zum 31. Oktober 2027 eingereicht werden.
Wachstumsfonds Deutschland
Der Wachstumsfonds Deutschland ist ein Venture-Capital-Dachfonds von KfW Capital mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro, der Kapital institutioneller privater Investoren mit öffentlichem Kapital buendelt. Investiert wird nicht direkt in Startups, sondern in ausgewählte Venture-Capital-Fonds in Deutschland und Europa, über die sich Startups und Scale-ups indirekt finanzieren. Der erste Wachstumsfonds ist nahezu vollständig investiert, der Nachfolger Wachstumsfonds II strebt ein vergleichbares Volumen an und kombiniert Fondsbeteiligungen mit Co-Investments.
Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen
Stirbt ein Elternteil oder sterben beide Eltern, zahlt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Grundlage ist die Rentenanwartschaft der verstorbenen Person, die Vollwaisenrente fällt höher aus als die Halbwaisenrente. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag und laenger, wenn sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet. Der Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds fördert Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung des Waldes im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Bearbeitet werden unter anderem Fragen der Baumartenwahl, der Anpassung an Trockenheit und Waldbraende, der Biodiversität im Wald und der Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsstrategien. Anträge werden über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe abgewickelt, die auch die fachliche Begleitung übernimmt. Der Fonds ist 2026 weiterhin aktiv, was unter anderem die laufenden Veranstaltungsreihen belegen.
Waldumbau Sachsen-Anhalt (Förderprogramm 6402)
Zuschuss für den Umbau von Waldbeständen hin zu stabilen, standortgerechten Mischwäldern im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Antragsberechtigt sind Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Antragstellung erfolgt über das Portal ELAISA beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Wasserstoff aus biogenen Quellen für Straßenfahrzeuge als Erfüllungsoption
Grundsätzlich ist Wasserstoff aus biogenen Quellen nach Paragraf 37b Absatz 8 Nummer 8 BImSchG von der Anrechnung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht für Wasserstoff, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird und aus den biogenen Quellen der Anlagen 1 und 4 der 38. BImSchV stammt, also etwa aus Gülle, Klärschlamm, Stroh oder Bioabfall. Nähere Bestimmungen soll eine Rechtsverordnung regeln.
Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE
Die drei Wasserstoff-Leitprojekte des Bundes bündeln die Forschung entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. H2Giga entwickelt die Serienfertigung von Elektrolyseuren im Gigawattmassstab, H2Mare erforscht die Offshore-Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten direkt auf See, TransHyDE arbeitet an Transport- und Speichertechnologien für Wasserstoff, von Pipelines über Flüssigwasserstoff bis zu chemischen Trägern. Ergänzt werden sie durch Grundlagenforschung und internationale Partnerprojekte in Australien und Afrika. Die Projekte laufen als Verbundvorhaben mit Industrie und Wissenschaft.
Wir für Sachsen
Das sächsische Landesprogramm Wir für Sachsen unterstützt bürgerschaftliches Engagement mit einer pauschalen Aufwandsentschaedigung. Ehrenamtliche, die sich mindestens 20 Stunden im Monat engagieren, können die Förderung über ihren Verein erhalten. Die Abwicklung läuft über das eigene Förderportal des Programms. Für Sportvereine weist der Landessportbund Sachsen ausdrücklich auf diese Möglichkeit hin. Zusätzlich fördern viele Landkreise und Gemeinden das Ehrenamt über eigene Sportförderrichtlinien.
Wir sind das Land
Landesprogramm der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Projekten vor Ort. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Brandenburg)
Förderprogramm des Landes Brandenburg für den Erwerb, den Neubau und den Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum, abgewickelt über die ILB. Der Ausbau umfasst nach Programmtitel auch die Erweiterung vorhandener Gebäude, also etwa Dachausbau oder Anbau. Darlehenshöhe, Zinssatz und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Die ILB nennt für Fragen zum Wohnungsbau die Nummer 0331 660-1322. Ob ein Vorhaben im Fördergebiet liegt, laesst sich über das Kartenwerkzeug der ILB prüfen.
Wohneigentum für Familien (WEF)
Das Programm Wohneigentum für Familien (KfW-Kredit 300) unterstützt Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten KfW-Darlehen. Nach Angaben des BMWSB liegt der Kredithöchstbetrag je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro: 170.000 Euro im Standard Klimafreundliches Wohngebäude und 220.000 Euro zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Beträge bis zum Höchstwert von 270.000 Euro. Die Einkommensgrenze beträgt 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen zuzueglich 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind. Die Zinsbindung läuft über zehn Jahre, die Laufzeit bis zu 35 Jahre. Antrag über den Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse. Die genaue Staffelung nach Kinderzahl steht nicht auf der BMWSB-Seite, sondern in der Förderrichtlinie und bei der KfW.
Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026
Förderung des Landes Brandenburg für selbst genutztes Wohneigentum, ausgereicht als zinsfreie Darlehen und Zuschüsse. Abgedeckt sind der Neubau und Ersterwerb, der Bestandserwerb mit Modernisierung, die nachhaltige Modernisierung bereits selbst genutzten Wohneigentums sowie eine Anschubfinanzierung für Investoren, die Wohneigentum schaffen. Die ILB nennt auf den abgerufenen Seiten keine Darlehenshöchstbeträge, Zinssaetze oder Einkommensgrenzen, die Antragsformulare werden dynamisch geladen. Konkrete Konditionen sind vor einer Entscheidung direkt bei der ILB zu erfragen.
Wohngebäuderückbau Sachsen
Reines Landesprogramm des Freistaats Sachsen zum Rückbau dauerhaft nicht mehr benoetigter Wohngebäude. Es ergänzt die Bund-Länder-Städtebauförderung und zielt auf die Anpassung des Wohnungsbestands an die demografische Entwicklung sowie auf die Stabilisierung des Wohnungsmarkts in schrumpfenden Städten und Gemeinden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Wohnungsunternehmen. Das Programm wird neben der Brachflächenbeseitigung als eigenständiges Landesprogramm geführt und ist auf Gebiete der Städtebauförderung sowie auf städtebaulich begründete Rückbaustandorte ausgerichtet.
Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Mieterinnen und Mieter oder zur Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten und wird seit über 60 Jahren gezahlt. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung ab, ein amtlicher Wohngeldrechner gibt eine erste Orientierung.
Wärmepumpen-Förderung Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt fördert mit einem eigenen Programm den Einbau von Wärmepumpen im Kreisgebiet. Das Programm ist Teil der kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Details zu Zuschusshöhe und Voraussetzungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Wie bei allen Kreisförderungen ist der Antrag vor der Auftragsvergabe zu stellen.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) Hamburg
Hamburg fördert mit dem Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand die Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden als Bauteilförderung. Bezuschusst werden einzelne Bauteile wie Dämmung von Außenwaenden, Dach und Kellerdecke sowie Fenster und Außentüren. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kommt ein Modernisierungsbonus hinzu. Die Antragstellung läuft über das WSG-Antragsportal der IFB Hamburg. Ergänzend bietet die Stadt mit den Hamburger Energielotsen eine kostenfreie Erstinformation zum energiesparenden Bauen und Wohnen an.
ZIM - Durchführbarkeitsstudien
Im Hinblick auf ein geplantes ZIM-FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Die Studie klaert vorab, ob das Vorhaben technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die Förderung ist Teil der ZIM-Richtlinie, die bis zum 30. Juni 2027 gilt. Auch hier greift der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
ZIM - FuE-Einzelprojekte
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert im Modul FuE-Einzelprojekte einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen und richtet sich an KMU einschließlich Handwerk und unternehmerisch taetige freie Berufe. Die geltende ZIM-Richtlinie läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2027. Wichtig: Wegen begrenzter Haushaltsmittel nimmt der Bund seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, voruebergehend keine neuen Anträge und Projektskizzen mehr an. Bereits bewilligte Projekte sind davon nicht betroffen.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Förderung von Netzwerkmanagementleistungen für nationale und internationale Innovationsnetzwerke sowie der im Netzwerk initiierten FuE-Projekte. Ziel ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt erst die ZIM-Richtlinie.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Im ZIM-Modul Innovationsnetzwerke werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im Netzwerk initiierten FuE-Projekte gefördert. Ergänzend gibt es die Förderung internationaler Netzwerke, die die Internationalisierung der Netzwerkaktivitäten unterstützt. Zuständiger Projektträger ist die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Auch für dieses Modul gilt der befristete Antragsstopp seit dem 7. Juli 2026.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
Zentrales Technologieprogramm Saar
Das Zentrale Technologieprogramm Saar unterstützt innovative und erfolgversprechende Produkt- und Prozessinnovationen saarlaendischer Unternehmen. Damit soll ein Beitrag zur Intensivierung des Strukturwandels und zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland geleistet werden. Die Bekanntmachung stammt vom 3. April 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Zero - klimaneutrale Kunstprojekte
Zero ist ein Programm der Kulturstiftung des Bundes für klimaneutral produzierte Kunstprojekte. Kultureinrichtungen erproben darin, wie sich künstlerische Arbeit ohne zusätzliche Treibhausgasemissionen umsetzen laesst. Das Programm läuft aktuell weiter. Konkrete Förderbeträge sind auf der Programmuebersicht nicht ausgewiesen.
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