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Repowering-Erleichterungen im Genehmigungsverfahren nach Paragraf 16b BImSchG
Beim Repowering von Windenergieanlagen wird im Änderungsgenehmigungsverfahren nur noch geprüft, was sich gegenüber dem Bestand nachteilig verändert (Delta-Prüfung). Bei vollständigem Anlagenaustausch muss die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach Rückbau der Bestandsanlage errichtet werden und darf höchstens das Fünffache ihrer Gesamthöhe von der Bestandsanlage entfernt stehen. Die Genehmigung darf nicht daran scheitern, dass nicht alle TA-Lärm-Immissionswerte eingehalten werden, wenn der Immissionsbeitrag nach dem Repowering absolut niedriger ist und die Anlage dem Stand der Technik entspricht. Für bis zu 19 Windenergieanlagen gilt das vereinfachte Verfahren nach Paragraf 19 BImSchG, auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden. Ein Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage ist unzulässig.
Respekt Coaches - Praeventionsprogramm an Schulen
Respekt Coaches ist ein Bundesprogramm zur Praevention von Extremismus und Diskriminierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Umgesetzt wird es von den Jugendmigrationsdiensten in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungspraevention. Angeboten werden Gruppenangebote zu Demokratie, Resilienz, Sozialkompetenz und Medienkompetenz sowie Einzelberatung. Seit 2018 wurden mehr als 600.000 Jugendliche in über 15.000 Gruppenangeboten an rund 900 Kooperationsschulen erreicht.
Restschuldbefreiung nach drei Jahren (Paragraph 287 InsO)
Natürliche Personen können im Insolvenzverfahren die Befreiung von den restlichen Schulden beantragen. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, mit der die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen gerichtlich bestellten Treuhänder abgetreten werden. Die Abtretungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Hat der Schuldner aufgrund eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erhalten, verlängert sich die Frist im erneuten Verfahren auf fünf Jahre.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Richtlinie Thüringen Jahr
ESF-Plus-Richtlinie zur Durchführung des Thüringen Jahres, eines Freiwilligendienstes für junge Menschen in Thüringen. Gefördert werden Träger, die Einsatzplätze bereitstellen und die Teilnehmenden paedagogisch begleiten. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert den sozialen Wohnungsneubau in Ober-, Mittel- und Grundzentren, die einen Wohnungsleerstand von unter vier Prozent haben. Ziel ist es, dort angespannte Wohnungsmaerkte zu vermeiden. Gefördert wird die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten, bereitgestellt werden zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer der planmäßigen Darlehensrückzahlung einer Belegungsbindung und stehen Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins zur Verfuegung. Antragstelle ist das Landesförderinstitut.
Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt
Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.
Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Hessen
Das Land Hessen fördert investive Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln, auch in Verknüpfung mit Bus und Bahn. Im Vordergrund stehen kurzfristig umsetzbare und kleinere Projekte. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro für Investitionen und 2.000 Euro für Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit. Das Fördervolumen beträgt 15,5 Millionen Euro jährlich, bewilligt wird durch die regionalen Fachdezernate von Hessen Mobil.
Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr: Der Bund finanziert einen Teil der genehmigten Trassenentgelte der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur anteilig mit. Die Förderung wird an DB InfraGO als Erstempfängerin ausgezahlt und über marktsegmentspezifische Förderbeträge je Trassenkilometer an die zugangsberechtigten Güterbahnen weitergereicht. Die Beträge legt DB InfraGO nach BNetzA-Genehmigung je Netzfahrplanperiode fest.
Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
Die bpb bezuschusst Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung von anerkannten Trägern. Grundlage ist die Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. Antragsberechtigt sind nur Bildungseinrichtungen, die zuvor ein Anerkennungsverfahren bei der bpb durchlaufen haben. Für Antrag, Sachbericht, Kosten- und Finanzierungsplan und Belegliste sind verbindliche Vordrucke zu verwenden.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Riester-Zulage (Altersvorsorgezulage)
Die Riester-Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro, einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder sowie einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Für die volle Zulage müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden, Zulagen eingerechnet. Alternativ ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich, das Finanzamt prüft automatisch, was guenstiger ist. Förderberechtigt sind unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Landwirte, Beamte, Richter und Soldaten. Nach dem 2026 beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz sollen ab 1. Januar 2027 neue Produkte angeboten werden, bestehende Verträge geniessen Bestandsschutz.
Rosa-Luxemburg-Stiftung Studienwerk
Das Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehoert zu den dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken und steht der demokratisch-sozialistischen Wertetradition nahe. Es fördert Studierende und Promovierende, die sich gegen soziale Ungleichheit, Rassismus und Diskriminierung engagieren, ausdrücklich auch internationale Studierende. Die Förderung umfasst ein einkommensabhängiges Grundstipendium, eine Studienkostenpauschale und eine ideelle Förderung mit Seminaren, Beratung und Netzwerken.
Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierende mit BAföG
Studierende, die BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. In einer Wohngemeinschaft zahlt ohnehin nur eine Person pro Wohnung, die übrigen können sich abmelden. Einzelzimmer im Studentenwohnheim gelten dagegen als eigene Wohnung und kosten 18,36 Euro monatlich (Stand 2026). Antrag beim Beitragsservice mit Kopie des BAföG-Bescheids.
Rundfunkbeitragsbefreiung im besonderen Haertefall
Wer knapp über der Sozialleistungsgrenze liegt, kann trotzdem befreit werden. Der Beitragsservice nennt drei Haertefaelle: das Einkommen übersteigt den sozialen Bedarf um weniger als 18,36 Euro monatlich, es wurde schriftlich auf eine bewilligte Leistung verzichtet, oder Studierende sind vom BAföG ausgeschlossen. Der Antrag geht mit den entsprechenden Nachweisen an den Beitragsservice.
Rückzahlung und Stundung von Studiengebühren
Die IFB Hamburg verwaltet die Rückzahlung gestundeter Studiengebühren aus der Zeit vor Oktober 2012. Betroffen sind Studierende, die zwischen Wintersemester 2008/2009 und Sommersemester 2012 ihre Gebühren stunden ließen. Eine weitere zins- und kostenfreie Stundung ist möglich, solange die Jahreseinkünfte unter 30.000 Euro liegen.
SAB Förderergänzungsdarlehen
Zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung bei Wohnimmobilienvorhaben in Sachsen. Finanziert werden Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnraum sowie Neubau und Umbau. Die Darlehenshöhe wird individuell vereinbart, Zinsbindungen von 3 bis 15 Jahren sind möglich, bei Mietwohnraum bis 20 Jahre.
SAB Sachsenkredit "Klimafreundlicher Wohnen"
Zinsverbilligtes Darlehen für die klimafreundliche Sanierung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Sachsen. Gefördert werden energetische Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen, etwa moderne Heizungen, Dämmung der Gebäudehülle und Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Die Zinsverbilligung beträgt aktuell 0,8 Prozent.
SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen
Zinsverbilligtes Darlehen der SAB ab 20.000 Euro für die Modernisierung selbstgenutzten Wohneigentums mit bis zu vier Wohneinheiten in Sachsen. Die Zinsverbilligung beträgt laut SAB derzeit 0,8 Prozentpunkte, die Laufzeit 10 bis 35 Jahre bei einer Mindesttilgung von 2 Prozent jährlich. Gefördert werden effiziente Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehuelle und erneuerbare Energien bis 30 kWp. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den jährlichen Primaerenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um jeweils mindestens 10 Prozent senken. Der Antragsteller muss die Immobilie seit mindestens zwei Jahren besitzen, das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein, reine Vermieter sind ausgeschlossen.
SPRIND - Bundesagentur für Sprunginnovationen
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen ermöglicht die Förderung radikal neuer Innovationen mit dem Potenzial, einen bestehenden Markt grundlegend zu verändern, einen komplett neuen Markt zu erschaffen oder ein bedeutendes technologisches, soziales oder ökologisches Problem zu lösen. SPRIND arbeitet mit eigenen Instrumenten wie Challenges und Beteiligungen statt mit klassischen Förderbescheiden.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. Fördersätze und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
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