STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE · bundesweit

Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Vernetzung, Wissenstransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft und Transformationstechnologien. und Höchstbeträge nennt das BAFA nicht pauschal, sie richten sich nach der Fördergegenstandskategorie und dem Einzelfall.
Zur Frist: Laufende Antragstellung, neue Programmfassung seit dem 13. August 2024. Ein Programmende ist auf der BAFA-Seite nicht angegeben.
Antrag für STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 15 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Projekt in einem der Braunkohlereviere oder an einem Steinkohlekraftwerksstandort
- Beitrag zur Transformation der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Für Anträge ab dem 13. August 2024 gilt die neue Programmfassung, für die eine aktualisierte Richtlinienfassung ab dem 21. September 2025 zu beachten ist
- Das jeweilige Land nimmt eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor
- Antragstellung über das BAFA
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 15 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten
Wer kann STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten beantragen?
STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Projekt in einem der Braunkohlereviere oder an einem Steinkohlekraftwerksstandort
Wo gilt STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten beantragen?
Laufende Antragstellung, neue Programmfassung seit dem 13. August 2024. Ein Programmende ist auf der BAFA-Seite nicht angegeben. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten mit anderen Förderungen kombinieren?
Ergänzt die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und die Strukturstärkungsmittel der Länder. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach bund-wirtschaft, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
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STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
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Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.