Förderprogramme
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Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit
Wer wegen einer Pflegezeit vollständig freigestellt ist oder nur noch geringfuegig beschäftigt arbeitet, erhält auf Antrag Zuschüsse zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zuschüsse entsprechen der Höhe der Mindestbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter und dürfen die tatsaechlichen Beiträge nicht übersteigen. Sie gelten auch für private Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.
Zuwendungen aus Denkmalpflegemitteln Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt direkte Zuschüsse zur Erhaltung privater Kulturdenkmäler aus Denkmalpflegemitteln. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Erforderlich sind ein Zuwendungsantrag, eine Eigentümererklärung sowie eine Übersicht der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Landesdenkmalpflege beraet Eigentümer zu Erhaltungsmöglichkeiten und den notwendigen Schritten. Ergänzend stellt die Landesdenkmalpflege Bescheinigungen für die steuerliche Geltendmachung von Instandsetzungsmaßnahmen aus; massgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien mit Stand vom 23. Dezember 2019. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht pauschal veröffentlicht.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.
Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen der Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus, Fahrten und Reha nur bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt nach Paragraf 62 SGB V zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus. Es besteht ein Rechtsanspruch, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung über die Belastungsgrenze
Versicherte müssen im Kalenderjahr höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen leisten. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit liegt die Grenze bei einem Prozent. Wird die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus. Berücksichtigt werden die Einnahmen und Zuzahlungen aller im Haushalt lebenden Angehoerigen, mit Freibeträgen für Ehegatten und Kinder.
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (RED-III-Umsetzung)
Mit dem Gesetz vom 1. Juni 2026 hat der Bund die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) umgesetzt. Es ändert das BImSchG, die 37. BImSchV, die 38. BImSchV, die Biokraftstoffquotenverordnung und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Neu sind unter anderem der verlängerte Quotenpfad bis 65 Prozent im Jahr 2040, der Faktor 4 für E-Busse und schwere E-Lkw ab 2027, die Pflichten für Flugkraftstoffanbieter und die Eintragung in die Unionsdatenbank.
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Zwischenfinanzierungskredit von in der Regel 100.000 Euro bis 3,75 Millionen Euro für Filmproduktionen. Der Zins ist risikoadjustiert und für die gesamte Laufzeit fest, bei Avalen fallen Avalprovisionen an.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen
Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.
chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte
chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.
coparion
coparion ist ein Venture-Capital-Fonds mit 275 Millionen Euro Volumen für Startups und Unternehmen in der frühen Wachstumsphase. Investiert werden 0,5 bis 8 Millionen Euro pro Finanzierungsrunde und bis zu 15 Millionen Euro pro Unternehmen über mehrere Runden. coparion investiert ausschließlich gemeinsam mit privaten Co-Investoren, die den gleichen Betrag zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen einbringen (pari passu). Finanziert wird der Fonds vom ERP-Sondervermögen, von KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank. Voraussetzung sind erste nachweisbare Markterfolge wie Umsatz, wichtige Kunden oder ein erfolgreicher Produktstart.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
ego.-KONZEPT
Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.
ego.-START
Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.
ego.-START (Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Coachings mit 540 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerken, also bis 5.400 Euro. Daneben gibt es ein Gründerstipendium von 2.000 Euro monatlich für maximal 18 Monate.
ego.-WISSEN
Aus dem ESF Plus finanziertes Programm für regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt organisieren und steuern. Die Zuwendung beträgt bis zu 2.750 Euro je Gründer bei der Nachgründungsqualifizierung, in der Nachgründungsphase höchstens 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden. Personalausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, Qualifizierungsausgaben mit 100 Prozent. Vor der Gründung sind höchstens 60 Stunden, nach der Gründung höchstens 200 Stunden förderfähig.
exist Forschungstransfer
Zweistufige Förderung für technologieorientierte Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit hohem technischem Risiko. In Förderphase I werden Personal, projektbezogene Sachausgaben von in der Regel bis zu 250.000 Euro und unternehmerisches Coaching für bis zu 18 Monate, in begründeten Faellen bis 36 Monate, gefördert. Förderphase II unterstützt das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro bei maximal 240.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten und einer Förderquote von bis zu 75 Prozent.
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