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Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Referat A/4 · Saarland

Nicht rückzahlbarer von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 66 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung, Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn

Antrag für Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 15 Angaben und 10 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

KommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen
  • Vorhaben muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen
  • Objekte und Maßnahmen müssen sich im Saarland befinden bzw. dort durchgeführt werden
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme mit den Antragsformularen an Referat A/4

Was du dafür brauchst

15 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Getrennte Antragsformulare für reine Landesmaßnahmen und für ELER-kofinanzierte Maßnahmen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)

Wer kann Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) richtet sich an Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen

Wie viel Geld gibt es bei Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 66 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Das Programm gilt in Saarland. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) beantragen?

Laufende Antragstellung, Antrag zwingend vor Maßnahmenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) mit anderen Förderungen kombinieren?

Getrennte Antragsformulare für reine Landesmaßnahmen und für ELER-kofinanzierte Maßnahmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach land-sl, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

bis 70 Prozent der Kosten
Thüringen
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bis 90 Prozent der Kosten
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bis 80 Prozent der Kosten
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Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
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Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
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Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.

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Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)

Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative
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