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Kommunale Eingliederungsleistungen: Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung
Zur ganzheitlichen Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die Kommunen vier flankierende Leistungen erbringen: Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder und haeusliche Pflege von Angehoerigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Für Leistungsberechtigte sind diese Angebote kostenfrei. Sie werden über das Jobcenter vermittelt, das die Kosten bei anerkannten Beratungsstellen übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Leistung für die Eingliederung ins Erwerbsleben erforderlich ist.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Kommunale Sozialpässe im RMV-Gebiet
In vielen Kommunen des Rhein-Main-Verkehrsverbunds gibt es besondere Ermäßigungen für einkommensschwache Fahrgäste, damit auch sie Bus und Bahn nutzen können. Der RMV listet dazu die ihm bekannten kommunalen Angebote auf. Genannt werden unter anderem der Bad-Homburg-Pass, der Frankfurt-Pass, der Gießen-Pass mit Freundschaftspass, der Maintal-Pass, der MainzPass, der Marburger Stadtpass und der Rüsselsheim-Pass. Zuständig für Ausgabe und Bedingungen ist jeweils das örtliche Sozialamt.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Bautzen
Neben dem Ehrenamtsbudget vergibt der Landkreis Bautzen ein kommunales Bürgerbudget, aus dem Projektideen aus der Bevölkerung finanziert werden. Hinweise zur Förderung und die Antragsformulare stehen als Download auf der Seite des Landratsamts bereit, die Antragstellung läuft online über das sächsische E-Government-Portal. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. Die genauen Förderhöhen legt der Landkreis mit jedem Aufruf fest.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Zwickau
Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren eigene Projektideen mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort einreichen. Der Landkreis Zwickau stellte für 2026 insgesamt 40.000 Euro bereit, 25 Projekte wurden bewilligt. Eine Jury bewertet die Vorschläge nach Kreativität und Innovationsgrad und achtet auf eine gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem Sitzecken, Begegnungsgärten, Fahrradunterstände, Streuobstwiesen und kulturelle Angebote.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget Vereine und Initiativen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Grundlage ist die Richtlinie zur Ehrenamtsförderung des Landkreises. Die Antragstellung läuft über ein Onlineformular im sächsischen E-Government-Portal, Hinweise und Formulare stehen auf der Kreisseite bereit. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Landratsamts.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Zwickau
Der Landkreis Zwickau reicht die Mittel des Freistaats Sachsen zur Würdigung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vollständig an Ehrenamtliche im Kreisgebiet weiter. Für 2026 standen 153.846,15 Euro bereit, aus denen 222 Vereine und Organisationen unterstützt wurden. Über die Anträge entscheidet ein Gremium aus Fraktionsvorsitzenden des Kreistags und der Verwaltungsspitze. Die Nachfrage übersteigt die Mittel deutlich, 2026 wurden rund 400.000 Euro beantragt.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen
Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Konrad-Adenauer-Stiftung Begabtenförderung
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist eines der dreizehn vom Bund geförderten Begabtenförderungswerke und steht der christlich-demokratischen Wertetradition nahe. Gefördert werden Studierende und Promovierende, die neben sehr guten Leistungen gesellschaftliches Engagement und Interesse an politischer Bildung mitbringen. Zur Förderung gehoeren ein einkommensabhängiges Grundstipendium nach BAföG-Systematik, eine Studienkostenpauschale sowie ein umfangreiches Seminar- und Netzwerkprogramm. Bewerbungen laufen direkt bei der Stiftung.
Kostenfreier Integrationskurs für Spätaussiedelnde
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Familienangehörigen können kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen; die Kosten trägt das BAMF vollständig. Bei Aufnahme ab dem 1. Januar 2005 wird die Teilnahmeberechtigung direkt bei der Einreise vom Bundesverwaltungsamt in Friedland ausgegeben. Auch vor 2005 aufgenommene Spätaussiedelnde können kostenlos teilnehmen. Wer bereits einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht hat, muss beim BAMF einen Antrag auf Zulassung stellen.
Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge in Bayern
Seit dem 1. April 2025 dürfen Elektrofahrzeuge in Bayern bayernweit einheitlich bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen; das gilt auch in München, Nürnberg und Augsburg. Erfasst sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, erkennbar am E am Ende des Kennzeichens. Die Befreiung gilt nur für öffentliche Parkflächen mit blauem Verkehrszeichen P, nicht für private Parkplätze oder Parkhäuser. Wie der Nachweis läuft, gestalten die Kommunen selbst: über Parkscheibe, umgestellte Parkautomaten oder Park-Apps. Die zulässige Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten und kann unter drei Stunden liegen. Ein Enddatum ist nicht genannt.
Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern
Der Schulweg mit dem öffentlichen Nahverkehr ist in Bayern gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ab einer Mindestentfernung zur Schule oder im Rahmen einer Sozialklausel, kann beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, gibt der Kostenträger einen Autorisierungscode aus, mit dem das Schuelerticket kostenlos bestellt wird. Im MVV-Gebiet ist das das 365-Euro-Ticket MVV als Chipkarte. Die genauen Entfernungsgrenzen legt der jeweilige Kostenträger fest.
Kostenlose Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtlich Pflegende
Die Pflegekassen bieten Angehoerigen und ehrenamtlich Interessierten unentgeltliche Schulungskurse an. Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten für die Pflege zu Hause und sollen koerperliche und seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch findet die Schulung in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Zusätzlich sollen die Kassen digitale Pflegekurse anbieten.
Kostenloses Parken und kostenfreies Über-Nacht-Parken für E-Fahrzeuge in München
Muenchner Umsetzung der bayernweiten Regelung: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen seit dem 1. April 2025 bis zu drei Stunden kostenlos auf bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen stehen, in der Regel werktags von 9 bis 23 Uhr. München-spezifisch kommt das kostenfreie Über-Nacht-Parken von 20 bis 8 Uhr an den öffentlichen E-Ladesäulen im Stadtgebiet hinzu. Beides gilt nur auf öffentlichen Flächen, nicht in Parkhäusern oder auf Park-and-Ride-Anlagen. Nachgewiesen wird die Parkdauer mit Parkscheibe oder Handyparken-App; die zulässige Höchstparkdauer kann kuerzer als drei Stunden sein.
Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss zu den Kosten der Fahrerlaubnis (Paragraf 8 KfzHV)
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung übernimmt auch die Kosten des Führerscheins, wenn die Fahrerlaubnis für die berufliche Teilhabe nötig ist. Bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet, bis 55 Prozent zwei Drittel und bis 75 Prozent ein Drittel. Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine trägt der Träger immer vollständig.
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 3a KraftStG)
Halterinnen und Halter mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen des Paragraf 228 Absatz 1 SGB IX erfuellt, erhält eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Person und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt.
Kranken- und Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, auch wenn der Anspruch nur wegen einer Sperrzeit ruht. Wer Grundsicherungsgeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V pflichtversichert, ausgenommen sind reine Darlehensleistungen. Die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, die Versicherten zahlen nichts dazu. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Leistung später rückwirkend aufgehoben oder zurückgefordert wird.
Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige haben nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklaeren gegenueber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll, oder sie schließen einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V ab. Ohne eine solche Erklärung besteht gar kein Krankengeldanspruch. Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch nach Paragraf 46 SGB V erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, über einen Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich. Wahltarife nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V binden das Mitglied nach Paragraf 53 Absatz 8 SGB V drei Jahre an die Krankenkasse.
Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR
Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.
Kreatives Europa Aktionsbereich KULTUR
Der Aktionsbereich KULTUR von Kreatives Europa fördert die europäische Zusammenarbeit in Architektur, Kulturerbe, Design, Literatur und Verlagswesen, Musik und darstellenden Kuensten. Ziele sind künstlerisches Schaffen und Innovation, die grenzueberschreitende Verbreitung europäischer Werke, Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie der digitale und ökologische Wandel der Branche. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Netzwerke, Plattformen und Unternehmen aus teilnehmenden Ländern. Die Aufrufe werden über die EACEA und das Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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