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Förderprogramme

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BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a GrEStG)

Werden bei einer Umwandlung, Einbringung oder einem anderen Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage Grundstücke innerhalb eines Konzerns verschoben, wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben. Beteiligt sein dürfen nur ein herrschendes Unternehmen und von ihm abhängige Gesellschaften. Der Haken sind die Fristen: Das herrschende Unternehmen muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Vorgang ununterbrochen zu mindestens 95 Prozent beteiligt sein. Wird die Beteiligung innerhalb der Nachbehaltensfrist unterschritten, entfällt die Begünstigung rückwirkend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Länder und Finanzämter
BundSteuervorteil

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung in der Familie (§ 3 GrEStG)

Beim Grundstückskauf innerhalb der Familie fällt keine Grunderwerbsteuer an. Befreit sind Erwerbe durch den Ehegatten oder Lebenspartner, durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung sowie durch Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel, einschließlich Stiefkindern und deren Ehepartnern. Ebenfalls befreit sind Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sowie die Aufteilung eines Nachlasses unter Miterben. Der Haken: Zwischen Geschwistern greift die Befreiung nicht, hier fällt die volle Grunderwerbsteuer an. Der bundesgesetzliche Steuersatz beträgt 3,5 Prozent, die Länder weichen davon nach oben ab, der jeweils geltende Satz ist beim Land zu prüfen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Erhebung durch die Länder und Finanzämter
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag wertet langjährige Versicherungszeiten mit unterdurchschnittlichem Verdienst auf. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren Grundrentenzeiten, ab 33 Jahren gibt es einen abgestuften Einstiegsbereich. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbständigkeit sowie Zeiten der Kindererziehung und Pflege, nicht aber Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs. Der Zuschlag wird auf Einkommen geprüft und ohne gesonderten Antrag automatisch von der Rentenversicherung ermittelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundrentenzuschlag (Grundrente)

Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die unterdurchschnittlich verdient haben. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten; der Höchstwert liegt laut Paragraph 76g SGB VI bei 0,0334 Entgeltpunkten nach 33 Jahren und steigt bis auf 0,0667 Entgeltpunkte ab 35 Jahren, der ermittelte Wert wird mit dem Faktor 0,875 und höchstens 420 Bewertungsmonaten angesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch von Amts wegen, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch, nicht um eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune)
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bedarfsorientierte Grundsicherung nach den Paragraphen 41 ff. SGB XII für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen decken können. Leistungsberechtigt sind Personen ab Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre für vor 1947 Geborene, ansteigend bis 67 Jahre ab Jahrgang 1964) sowie Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und Menschen im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt bzw. mit Budget für Ausbildung. Kein Anspruch besteht, wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Antrag beim Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Existenzsichernde Leistung für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Es besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraph 41 SGB XII. Die Altersgrenze liegt bei Jahrgängen vor 1947 bei 65 Jahren und steigt für spätere Jahrgänge gestaffelt bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Die Leistung setzt sich aus Regelbedarf, Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammen; die konkreten Regelsätze werden jährlich fortgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Beratung auch bei der Deutschen Rentenversicherung
BundSteuervorteil

Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung (§§ 34 und 35 GrStG)

Wenn bei einem bebauten Grundstück der normale Rohertrag um mehr als 50 Prozent sinkt und der Eigentümer das nicht zu vertreten hat, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag vollständig aus, sind es 50 Prozent. Typische Fälle sind langer struktureller Leerstand, Mietausfall oder unverschuldete Nutzungseinschränkungen. Der Haken ist die Frist: Der Antrag muss bis zum 31. März des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres bei der Gemeinde gestellt werden, danach ist der Anspruch verloren. Außerdem muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft um Vermietung bemüht hat.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Entscheidung durch die hebeberechtigte Gemeinde
BundSteuervorteil

Grundsteuererlass für Kulturgut und denkmalgeschützten Grundbesitz (§ 32 GrStG)

Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wird die Grundsteuer erlassen, wenn die Einnahmen die jährlichen Kosten dauerhaft nicht decken. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze. Der Haken: Der Eigentümer muss die Unrentabilität rechnerisch nachweisen, und bei historischen Park- und Gartenanlagen muss eine ausreichende Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit bestehen. Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde zu stellen, muss aber in diesen Fällen nicht jedes Jahr wiederholt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund als Gesetzgeber, Entscheidung durch die hebeberechtigte Gemeinde
LandZuschuss

GrünDachPLUS

GrünDachPLUS unterstützt die Begrünung von Bestandsgebäuden in ausgewählten innerstädtischen Gebieten Berlins mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern Vegetationsfläche, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

GrünDachPLUS Berlin - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

GrünDachPLUS fördert die Begrünung von Bestandsgebäuden in innerstädtischen Berliner Gebieten mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern je Gebäude, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern. Förderfähig sind Wohngebäude, Buero- und Gewerbegebäude sowie Garagen- und Carportdaecher. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, Verfuegungsberechtigte und Erbbauberechtigte, mit Genehmigung auch Vereine, Initiativgruppen und Seniorenheime. Der Antrag wird postalisch beim IBB Business Team eingereicht, die aktuelle Förderrichtlinie trägt die Jahreszahl 2026.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Abwicklung durch das IBB Business Team
LandBeratung

Gründen in Brandenburg (GiB) - Lotsendienst

Aus dem ESF Plus finanziertes Beratungsangebot für Gründungswillige in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs. Angeboten werden eine kostenfreie Erstberatung sowie individuelles Coaching und Qualifizierungsangebote, auch für Unternehmensnachfolgen. Für die Gründungswilligen entstehen keine Kosten, gefördert werden die durchführenden Lotsendienste. Besondere Zielgruppen sind Studierende, akademische Beschäftigte und Alumni an Hochschulen sowie Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg (MWEKE)
LandPrämie

Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz

Landespreis für Gründerinnen in Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem früheren Unternehmerinnenpreis und heute auf Gründerinnen ausgerichtet. Der Preis wird über das Gründerportal des Landes ausgeschrieben. Preisgelder und Bewerbungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben. Details veröffentlicht das Ministerium in der jeweiligen Ausschreibung.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
BundBeratung

Gründerplattform

Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
LandZuschuss

Gründungsstipendium M-V

Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Gründungsstipendium Niedersachsen

Niedersachsen zahlt Gründenden mit innovativem, digitalem oder wissensbasiertem Vorhaben ein Stipendium von 2.200 Euro monatlich bei abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Berufsausbildung, sonst 1.100 Euro monatlich. Die Förderung läuft höchstens zehn Monate. Gefördert werden Einzelpersonen und Teams von bis zu drei Personen ab 18 Jahren. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein, und eine akkreditierte Mentoring-Einrichtung muss mindestens 100 Stunden Coaching zusagen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen)
LandZuschuss

Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

Monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Pre-Seed-Phase für Studierende und Hochschulabsolventen mit technologieorientierten oder wissensbasierten Geschäftsideen. Das Land Schleswig-Holstein stellt bis 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit. Während der Förderung müssen ein Businessplan erstellt und das Unternehmen gegründet werden.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), WTSH und MBG Schleswig-Holstein
LandZuschuss

Gründungsstipendium Schleswig-Holstein

Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer mit technologie- oder wissensbasierter Geschäftsidee in der Pre-Seed-Phase. Begleitet wird die Erstellung des Businessplans und die eigentliche Unternehmensgründung. Für das Programm stehen bis Ende 2027 rund 4,6 Millionen Euro bereit.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Gründungsstipendium.NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
BundZuschuss

Gründungszuschuss

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig wird, kann einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung erhalten. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der nicht allein auf einer kurzen Anwartschaft beruht. Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eines Kreditinstituts. Die Förderung ist eine Ermessensleistung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Gründungszuschuss

Wer aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnimmt, kann nach den Paragrafen 93 und 94 SGB III einen Gründungszuschuss erhalten. In der ersten Phase wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld weitergezahlt zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Phase können weitere neun Monate lang 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird. Insgesamt sind also bis zu 15 Monate Förderung möglich. Der Antrag läuft über die zuständige Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

ab 300 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
LandZuschuss

Grüne Gründungen.NRW

Förderung für junge Unternehmen, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer oder sozialer Wirkung verbinden. Gefördert werden Prototypenentwicklung und Markterprobung in acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft, darunter Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Mobilität und Wasserwirtschaft. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, deren Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt und die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Über sechs Einreichungsrunden wurden bereits mehr als 100 Projekte ausgewählt. Förderquote und Höchstbetrag nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
BundSonstiges

H2Global – zweite Ausschreibung von Hintco für erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte

Doppelauktionsmechanismus: Die Hintco GmbH, Tochter der H2Global Foundation, kauft als Intermediär langfristig erneuerbaren Wasserstoff und Folgeprodukte von Produzenten und verkauft sie kurzfristig an Abnehmer weiter. Öffentliche Mittel decken die Differenz zwischen Angebots- und Nachfragepreis. Die zweite Ausschreibung für RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) ist nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission gestartet und in vier regionale Lose sowie ein globales Los gegliedert. Das Gesamtvolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro und kann vorbehaltlich der Haushaltsfreigaben auf knapp 3 Milliarden Euro steigen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit, EU-weit
H2Global Foundation und Hintco GmbH, finanziert aus öffentlichen Mitteln
LandZuschuss

HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen

HALM ist das Agrarumweltprogramm Hessens und gliedert sich in mehrere Maßnahmenbereiche. Dazu gehoeren die Förderung des ökologischen Landbaus, ackerbauliche Verfahren wie vielfaeltige Kulturen, Bluehstreifen, Erosionsschutz und Gewässerschutzstreifen, die Grünlandextensivierung, Dauerkulturen wie Weinbau und Streuobst, die Erhaltung gefaehrdeter Nutztierrassen sowie Arten- und Biotopschutzmaßnahmen im Offenland. Grundlage ist die Richtlinie HALM 2 in der Fassung von 2025. Anträge werden über die zuständigen landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die Landratsaemter

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