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Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Jobcenter (gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune) · bundesweit

Existenzsichernde Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neu gefasste Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ablöst; Rechtsgrundlage ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Die Leistung setzt sich aus einer Pauschale, Zuschlägen und den tatsächlichen Wohnkosten zusammen. Neu sind verbindlichere Regeln, klarere Mitwirkungspflichten, konsequentere Sanktionen bei Nichtmitwirkung und eine angepasste Übernahme der Wohnkosten. Antrag beim Jobcenter.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht, eine rü…

Zur Frist: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht, eine rückwirkende Bewilligung für früheren Zeitraum ist nur eingeschränkt möglich

Antrag für Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) vorbereiten

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 23 Angaben und 8 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Erwerbsfähigkeit (mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig)
  • Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze
  • Hilfebedürftigkeit: Lebensunterhalt kann nicht aus Einkommen und Vermögen gedeckt werden
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Mitwirkung und Erfüllung der Pflichten aus dem Kooperationsplan

Was du dafür brauchst

23 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Davon Kinder unter 18
  • Familienstand
  • Vermögen
  • Weitere Einkünfte im Monat
  • Kaltmiete im Monat
  • Nebenkosten im Monat
  • Heizkosten im Monat

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Bescheid über laufende Sozialleistungen
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung des Vermieters
  • Letzte Nebenkostenabrechnung

9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Nachrangig gegenüber vorrangigen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhalt. Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Bei Nichtmitwirkung drohen Leistungsminderungen.
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So läuft der Antrag ab

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)

Wer kann Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) beantragen?

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Erwerbsfähigkeit (mindestens drei Stunden täglich arbeitsfähig)

Wo gilt Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) beantragen?

Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht, eine rückwirkende Bewilligung für früheren Zeitraum ist nur eingeschränkt möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenüber vorrangigen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Unterhalt. Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Bei Nichtmitwirkung drohen Leistungsminderungen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II, ab 1. Juli 2026 Nachfolge des Bürgergeldes)?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-grundsicherung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII

Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
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Sozialamt der Stadt oder des Landkreises
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
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Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
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Germany4Ukraine - zentrales Hilfeportal des Bundes für Gefluechtete aus der Ukraine

Germany4Ukraine ist das zentrale Hilfeportal des Bundes für Menschen, die aus der Ukraine gefluechtet sind. Es informiert zu Einreise und Registrierung, zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, zu Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld einschließlich Miet- und Heizkostenzuschuss, zu Arbeit und Arbeitsrechten, zu Integrationskursen und Deutschlernangeboten, zu Gesundheit und psychischer Unterstützung sowie zu Wohnen und Familienleistungen. Die Inhalte gibt es auf Deutsch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, zusätzlich in Leichter Sprache und Gebaerdensprache sowie als App.

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)

Rechtsanspruch auf Hilfen für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese aus eigener Kraft nicht überwinden können, etwa Wohnungslose, Haftentlassene, Menschen mit Gewalterfahrung oder Suchtproblemen. Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen: Beratung, persönliche Betreuung, Straßensozialarbeit, betreutes Wohnen, Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche sowie Hilfen zur Erlangung und Sicherung einer Wohnung. Bei Bedarf wird ein Gesamtplan erstellt.

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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragraf 67 SGB XII (Wohnungslosenhilfe)

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben Anspruch auf Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Das ist die zentrale Rechtsgrundlage der Wohnungslosenhilfe und deckt Beratung, persönliche Betreuung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Unterstützung beim Erhalt der Wohnung ab. Die Hilfe setzt voraus, dass die Betroffenen die Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können. Leistungen nach anderen Kapiteln des SGB XII oder nach dem SGB VIII und SGB IX gehen vor. Geldbeträge sind im Gesetz nicht festgelegt, es handelt sich um eine Dienstleistung.

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Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Wohnungserhalt und Wohnungsbeschaffung)

Nach den Paragrafen 67 und 68 SGB XII erhalten Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können, Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Dazu gehoeren ausdrücklich Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Beratung und persönliche Betreuung sowie Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitsplatzsuche. Das ist der zentrale Rechtsanspruch für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dienstleistungen wie Beratung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit sie im Einzelfall erforderlich sind. Bei Bedarf ist ein Gesamtplan zu erstellen.

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Sozialamt bzw. überoertlicher Sozialhilfeträger, meist über Fachberatungsstellen freier Träger
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