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Förderprogramme

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LandSonstiges

Fahrradparken Berlin - Abstellanlagen und Fahrradbügelprogramm der Bezirke

Das Berliner Mobilitätsgesetz sieht einen Ausbau von Fahrradabstellanlagen vor, den die landeseigene infraVelo umsetzt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aus- und Neubau freier und gesicherter Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäuser an ÖPNV-Stationen im gesamten Stadtgebiet. Für fast alle der 275 Bahnhöfe liegen Standort- und Potenzialanalysen vor. Zu den Projekten gehören das gesicherte Parksystem ParkYourBike und das Fahrradbügelprogramm der Bezirke.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
GB infraVelo GmbH im Auftrag des Landes Berlin
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs

Teilnehmende an einem Integrationskurs, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Fußweg zum Kursort mindestens 5,0 Kilometer beträgt. Der Zuschuss wird als Tagespauschale gewährt; eine höhere Tagespauschale kann gesondert beantragt werden. Der Antrag läuft über das Formular 630.032p oder digital über das Bundesportal.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Fahrtkostenzuschuss zum Integrationskurs (§ 4a IntV)

Das BAMF gewährt Teilnahmeberechtigten bei Bedarf auf Antrag einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten zum Integrationskurs. Voraussetzung ist eine Befreiung vom Kostenbeitrag nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 IntV, also wegen Bezugs von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem AsylbLG oder Arbeitslosengeld. Eine Befreiung allein wegen niedrigen Erwerbseinkommens nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 genuegt nicht. Alternativ reicht eine Schwerbehinderung in Verbindung mit einer Befreiung nach § 9 Absatz 2 oder Absatz 5 IntV. Die Verordnung nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einem pauschalen Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts beim BAMF gestellt werden. Dieselbe Vorschrift erlaubt dem BAMF außerdem die Förderung einer kursbegleitenden Kinderbetreuung und weiterer kursbegleitender Maßnahmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
LandSonstiges

Fair-Ticket Plus Saarland

Variante des saarlaendischen Sozialtickets ohne zeitliche Beschränkung. Das Fair-Ticket Plus kostet 47,80 Euro pro Monat und gilt für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz, auch vor 9 Uhr. Berechtigungsnachweis ist ebenfalls die SOZIALCARD. Wie beim Fair-Ticket muss die Nummer des Nachweises auf die Monatskarte übertragen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
LandSonstiges

Fair-Ticket Saarland

Vergünstigte Monatskarte für Menschen mit geringem Einkommen, saarlandweit gültig. Das Fair-Ticket kostet 35,60 Euro pro Monat und gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztaegig. Berechtigungsnachweis ist die SOZIALCARD, die von den zuständigen Behörden oder Trägern ausgegeben wird. Die aufgedruckte Nummer des Nachweises muss auf die Monatskarte übertragen werden, sonst ist sie ungültig.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Saarlaendischer Verkehrsverbund (saarVV) mit dem Land Saarland
LandZuschuss

Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten

In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gemeinnützige Familienferienstätten, Zuschüsse über die zuständigen Stellen der Bundesländer
LandZuschuss

Familienförderung nach dem FamBeFoeG LSA

Förderung von Familienverbänden, Familienzentren, Familienbildungsangeboten sowie Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatungsstellen auf Grundlage des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.12.2005. Ergänzend bestehen Richtlinien zur assistierten Reproduktion, zur Mehrlingshilfe und zu Zuschüssen für Klassenfahrten.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundSonstiges

Familienpflegezeit: Teilzeit für bis zu 24 Monate

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen zu Hause zu pflegen. Die verbleibende Arbeitszeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche betragen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten ohne Auszubildende. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehoerigen nicht überschreiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für das Darlehen
LandZuschuss

Familienzeit NRW - Zuschuss zur Familienerholung

Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen können einen geförderten Aufenthalt in einer Familienferienstätte machen. Der Aufenthalt umfasst drei bis sechs Übernachtungen mit Vollpension und familiengerechter, paedagogisch begleiteter Freizeitgestaltung. Der Eigenanteil beträgt 50 Euro je Erwachsenem und 25 Euro je Kind und entfällt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Massgeblich ist die Bedürftigkeit nach Paragraf 53 Absatz 2 der Abgabenordnung, der Antrag läuft ausschließlich online.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, Umsetzung durch Diakonie Ruhr-Hellweg
BundSteuervorteil

Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO

Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundSonstiges

Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Antrag auf einen Pflegegrad)

Der Pflegegrad ist die Eintrittstür zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse innerhalb von drei Arbeitstagen den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern übersenden, aus der die antragstellende Person wählen darf. Der Antrag wird formlos oder mit Formular bei der Pflegekasse der eigenen Krankenkasse gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse bei der Krankenkasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
BundSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde eine Behinderung und den Grad der Behinderung in Zehnerschritten fest. Ab einem Grad von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis kann Merkzeichen enthalten, etwa G, aG, B, H, Bl, Gl, TBl oder RF, die zu unterschiedlichen Nachteilsausgleichen führen. Eine Feststellung erfolgt erst ab einem Grad der Behinderung von 20. Liegen mehrere Beeintraechtigungen vor, wird der Gesamtgrad nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit gebildet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter beziehungsweise nach Landesrecht zuständige Behörden
LandSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
LandKredit

Filmförderung der LfA (Bayerischer Bankenfonds, FFF Bayern, DFFF)

Die LfA führt die Bankgeschäfte des FilmFernsehFonds Bayern und verwaltet den mit über 10 Mio. Euro ausgestatteten Bayerischen Bankenfonds für Produktion, Verleih und Filmhochschulprojekte. Ergänzend gibt es Bürgschaften, Games-Förderung seit 2009 sowie Finanzierungen für Kinos. Beim Deutschen Filmförderfonds übernimmt die LfA die Schlusskostenprüfung für bayerische Projekte.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern / FilmFernsehFonds Bayern
BundPrämie

Finanzielle Beteiligung der Standortkommunen nach Paragraf 6 EEG (0,2 Cent je Kilowattstunde)

Betreiber von Windenergieanlagen an Land über 1.000 Kilowatt installierter Leistung dürfen den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte liegen, 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde anbieten. Bei mehreren betroffenen Gemeinden wird der Betrag nach dem Flächenanteil am Umkreis aufgeteilt; bei gemeindefreien Gebieten erhält der Landkreis die Zahlung. Die Regelung gilt ebenso für Freiflächen-Solaranlagen auf dem Gemeindegebiet. Die Zahlung erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde; sie wird dem Betreiber vom Netzbetreiber erstattet. Bundesrechtlich ist sie freiwillig, mehrere Länder haben sie inzwischen verpflichtend gemacht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Anlagenbetreiber, Erstattung über den Netzbetreiber
BundPrämie

Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen (§ 50a EEG 2023)

Betreiber von Biogasanlagen über 100 Kilowatt installierter Leistung sowie Biogasanlagen mit Ausschreibungszuschlag erhalten für die Bereitstellung flexibler installierter Leistung 100 Euro je Kilowatt und Jahr. Wer für dieselbe Anlage früher die Flexibilitätsprämie nach § 50b in Anspruch genommen hat, bekommt für den entsprechenden Leistungsteil nur 50 Euro je Kilowatt und Jahr; dieser Teil errechnet sich aus der Summe der bezogenen Flexibilitätsprämie geteilt durch 1.300 Euro je Kilowatt. Der Zuschlag kann für die gesamte Dauer des EEG-Anspruchs verlangt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes)
LandZuschuss

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)

Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
EUZuschuss

Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Europäische Kommission und Landesbehörden
LandZuschuss

Forschung und Entwicklung 2021-2027 Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Hochschulen. Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Die Förderung läuft in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben M-V (FuE-Vorhaben)

Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Neuheitscharakter und technischem Risiko aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Förderfähig sind Personalausgaben, vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung und technisches Wissen sowie Gemeinkosten. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Verbundvorhaben aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V
LandZuschuss

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert FuE-Projekte aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Adressiert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Land. Die Programmfassung gilt seit dem 9. November 2023 und läuft bis zum 30. Juni 2027.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
BundSteuervorteil

Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, auf die jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Rechtsanspruch hat. Die Forschungszulage ist unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, ausdrücklich auch Handwerksbetriebe und Startups können sie nutzen. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die eigentliche Zulage beantragt das Unternehmen anschließend beim Finanzamt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage erweitert, neben der Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage und des Pauschalsatzes für Eigenleistungen werden erstmals auch zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten berücksichtigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und Finanzaemter
LandBeratung

Forum Energiedialog Baden-Württemberg

Das Forum Energiedialog unterstützt baden-württembergische Kommunen bei der Konfliktbearbeitung rund um Windenergie- und andere Energiewendevorhaben. Es begleitet Gemeinden, in denen ein Windenergieprojekt auf Widerstand stößt, mit Moderation, Dialogformaten und neutraler Information. Das Angebot ergänzt die Beratungsangebote der KEA-BW und richtet sich an Gemeinden, die vor Ort in eine festgefahrene Debatte geraten sind. Es handelt sich um eine vom Land finanzierte Prozessbegleitung, nicht um eine Investitionsförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg

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