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Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes · bundesweit

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Feststellung erfolgt grundsaetzlich zum Zeitpunkt der Antragstellun…

Zur Frist: Feststellung erfolgt grundsaetzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung; eine rückwirkende Feststellung ist bei besonderem Interesse möglich. Ausweis wird befristet und muss verlaengert werden.

Antrag für Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) vorbereiten

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 9 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Privatpersonen

Was du erfüllen musst

  • Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde
  • Aerztliche Befunde und Unterlagen zu den Beeintraechtigungen
  • Bei mehreren Beeintraechtigungen wird der Gesamt-GdB nach den Auswirkungen in ihrer Gesamtheit gebildet
  • Wohnsitz, gewoehnlicher Aufenthalt oder Beschäftigung in Deutschland

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 9 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Davon Kinder unter 18
  • Familienstand
  • Vermögen
  • Weitere Einkünfte im Monat
  • Pflegegrad
  • Krankenkasse

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Bescheid über laufende Sozialleistungen
  • Mietvertrag
  • Bescheid über den Pflegegrad
  • Ärztliche Bescheinigung oder Attest
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Der Ausweis ist Voraussetzung für nahezu alle Nachteilsausgleiche: Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz, Behinderten-Pauschbetrag, Kfz-Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung, Rundfunkbeitragsermäßigung und Leistungen der Integrationsaemter.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) ist ein Sonstiges auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.

Häufige Fragen zu Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Wer kann Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) beantragen?

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde

Wo gilt Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) beantragen?

Feststellung erfolgt grundsaetzlich zum Zeitpunkt der Antragstellung; eine rückwirkende Feststellung ist bei besonderem Interesse möglich. Ausweis wird befristet und muss verlaengert werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Ausweis ist Voraussetzung für nahezu alle Nachteilsausgleiche: Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz, Behinderten-Pauschbetrag, Kfz-Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung, Rundfunkbeitragsermäßigung und Leistungen der Integrationsaemter. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-pflege, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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BundZuschuss

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse, Anerkennung der Angebote durch die Landesbehörde
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld

Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei. Ein einmaliger Antrag genuegt, er wirkt für alle Folgejahre fort. Antrag online über den Formularserver Bayern oder schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
BundZuschuss

Beiträge zur Alterssicherung von Pflegepersonen und Pflegeberatung (Paragraph 64f SGB XII)

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld die Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft zu einer angemessenen Alterssicherung erstattet. Ist neben der häuslichen Pflege eine Beratung der Pflegeperson geboten, sind die angemessenen Kosten zu übernehmen. Wird die Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 im Arbeitgebermodell organisiert, sollen die angemessenen Kosten dafür ebenfalls übernommen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
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Blindenhilfe (Paragraf 72 SGB XII)

Die Blindenhilfe gleicht die blindheitsbedingten Mehraufwendungen aus. Das Gesetz nennt einen Grundbetrag für Volljährige, der sich an der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts orientiert und deshalb regelmäßig steigt; die geltende Höhe erfragt man beim Sozialamt. Anspruch haben Menschen, deren beidaeugige Gesamtsehschaerfe nicht mehr als ein Fuenfzigstel beträgt oder die vergleichbare Sehstoerungen haben. Antrag beim zuständigen Sozialamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Sozialamt der Kommune beziehungsweise überoertlicher Träger der Sozialhilfe
BundZuschuss

Blindenhilfe nach Paragraph 72 SGB XII

Monatliche Geldleistung für blinde Menschen zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen, unabhängig vom konkreten Verwendungsnachweis. Anspruch haben Personen, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder bei denen vergleichbar schwere Störungen des Sehvermögens vorliegen, sofern sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Der Gesetzestext nennt als Ausgangswerte 585 Euro für Erwachsene und 293 Euro für Minderjährige (Stand bis 30. Juni 2004); diese Beträge verändern sich seither jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Der heutige Zahlbetrag liegt deshalb deutlich höher; rechnerisch ergibt sich aus dem bayerischen Blindengeld (809 Euro, entspricht laut ZBFS 85 Prozent der Blindenhilfe) für Erwachsene ein Wert von rund 950 Euro monatlich im Juli 2026. Konkrete Beträge bitte beim zuständigen Träger erfragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe beziehungsweise Sozialamt