Förderprogramme für Wohneigentum in Bayern
Diese Programme fördern Wohneigentum und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für Neubauten, die zugleich klimafreundlich, flächeneffizient und guenstig sind. Das Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, Grenzwerte für CO2-Emissionen im Lebenszyklus einhalten und darf nicht mit fossilen Brennstoffen oder Biomasse beheizt werden. Zusätzlich gelten eine Mindestzahl an Wohnräumen bezogen auf die Fläche und eine Obergrenze für die Lebenszykluskosten, die ein Energieeffizienz-Experte nachweist. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, Kommunen und Kirchen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Deutschland. Finanziert werden Kaufpreis, Baukosten, Nebenkosten wie Notar und Grunderwerbsteuer sowie Umbau- und Modernisierungsarbeiten. Wahlweise als Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit oder als endfälliges Darlehen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Bau oder Kauf energie- und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment. Gefördert wird der Standard klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment mit mindestens Effizienzhaus 55, Einhaltung von Treibhausgas- und Kostengrenzwerten über den Lebenszyklus.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Kredit
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren und für Einbruchschutz im Wohnungsbestand. Gefördert werden unter anderem barrierefreie Wege und Eingaenge, Treppenlösungen, veraenderte Raumgeometrien, Badumbauten, Smart-Home- und AAL-Systeme sowie Gemeinschaftsräume. Zum Einbruchschutz zählen einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter sowie Genossenschaften, Bauträger und öffentliche Stellen. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg
Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.
Grunderwerbsteuer-Freigrenze für Kaufpreise bis 2.500 Euro (§ 3 Nummer 1 GrEStG)
Liegt der für die Steuerberechnung maßgebende Wert eines Grundstücks bei höchstens 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Praktisch relevant ist das bei kleinen Arrondierungsflächen, Wegeanteilen, Garagengrundstücken oder Splitterparzellen. Der Haken: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird der Wert auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt (§ 35a Absatz 3 EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus mindert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das gilt für Eigentümer wie für Mieter, bei Mietern über die Nebenkostenabrechnung. Der Haken: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen, Material nicht. Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen sein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss sind ausgeschlossen.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge und andere prämienbegünstigte Aufwendungen. Sie beträgt nach Paragraf 3 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten. Daraus ergibt sich eine Prämie von bis zu 70 beziehungsweise 140 Euro pro Jahr. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Paragraf 2a: das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro bei Alleinstehenden und 70.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Sie beträgt 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen eines Sparjahres. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Person, bei Ehegatten bis 1.400 Euro zusammen, woraus sich eine Prämie von höchstens 70 beziehungsweise 140 Euro im Jahr ergibt. Die Einkommensgrenze liegt beim zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, bei Ehegatten 70.000 Euro. Beantragt wird die Prämie in der Regel über die Bausparkasse.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Zulage des Staates auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer anlegen. Für wohnwirtschaftliche Anlagen wie Bausparverträge beträgt sie nach Paragraf 13 des Fuenften Vermögensbildungsgesetzes 9 Prozent auf höchstens 470 Euro im Jahr, also bis zu 42,30 Euro. Für Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne sind es 20 Prozent auf höchstens 400 Euro, also bis zu 80 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Zulage ist steuerfrei und kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt; sie entfällt rückwirkend, wenn die gesetzlichen Sperrfristen verletzt werden.
Steuerbegünstigung für selbst genutzte Denkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (§ 10f EStG)
Wer ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. Das ist der Weg für Selbstnutzer, denen die Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG verwehrt sind. Der Haken: Der Abzug ist auf ein einziges Gebäude beschränkt, Ehepaare kommen zusammen auf zwei. Es gelten dieselben Bescheinigungspflichten wie bei der Vermietung, und wer für dieselben Kosten § 35c EStG nutzt, kann § 10f nicht zusätzlich beanspruchen.
Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Sanierungsgebiete nach Paragraf 10f EStG
Steuerabzug für Eigentümer, die ein Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Abziehbar sind im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Aufwendungen, insgesamt also 90 Prozent über zehn Jahre. Die Voraussetzungen entsprechen denen der Paragrafen 7h und 7i EStG. Die Abzugsbeträge können nur für ein einziges Gebäude in Anspruch genommen werden; zusammenveranlagte Ehegatten können sie für insgesamt zwei Gebäude nutzen. Auch Erhaltungsaufwand ist unter denselben Bedingungen begünstigt.
Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in begünstigte Anlagen einzahlen, etwa in Bausparverträge oder Beteiligungen am Produktivkapital. Die Zulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Bei geförderten Bausparverträgen, die nach dem 31. Oktober 1984 abgeschlossen wurden, beträgt die Sperrfrist sieben Jahre.
Bayerische Eigenwohnraumförderung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)
Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm deckt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten ab. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent angehoben, laut Ministerium können dadurch etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung das Programm nutzen. Der Antrag läuft über die Bewilligungsstelle im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen des Freistaats Bayern für den Bau, die Änderung, die Erweiterung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, auch beim Zweiterwerb. Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, ein zusätzliches Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ist deshalb noetig. Haushalte mit Kindern im Sinn von Paragraf 32 Absatz 1 bis 5 EStG erhalten zusätzlich einen unverzinslichen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind; das gilt auch bei einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft. Angeboten werden Konditionsbindungen von zehn und 15 Jahren. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, ist der Kinderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.
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