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Förderprogramme für Sport

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sport. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

51 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Sport

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LandZuschuss

Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)

Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.

bis 60 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
SonstigeZuschuss

Sport vor Ort

Einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro für kleine Vereinsprojekte, die Gemeinschaft stärken, soziale Integration fördern und nachhaltig wirken. Beispiele sind neue Sportangebote, benoetigte Ausstattung und Integration durch Sport. Der Verein muss Mittel in derselben Höhe aus Eigenmitteln, Spenden oder Sponsoring aufbringen.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung
LandZuschuss

Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz - Großes Förderprogramm

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Bau, Sanierung und Erweiterung von Sportanlagen mit förderfähigen Kosten von mehr als 100.000 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, Sportvereine und Sportverbände, gefördert werden unter anderem Turnhallen, Spielfelder, Leichtathletikanlagen, Schwimmbäder und Spezialsportanlagen.

bis 50 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier
SonstigeKredit

Sportförderdarlehen des Landessportbunds Bremen

Zinsfreies Darlehen ab 1.500 Euro Gesamtvolumen für Investitionen von Sportvereinen in Bau- und Sanierungsarbeiten an Sportanlagen sowie in langlebige Sportgeräte ab 500 Euro je Gerät. Bei pünktlicher Tilgung werden 20 Prozent des Darlehens, maximal 1.000 Euro, in einen Zuschuss umgewandelt. Ergänzend vergibt der Landessportbund Toto-Lotto-Mittel an seine Mitgliedsverbände.

ab 1.500 Euro
Bremen
Landessportbund Bremen e.V.
LandZuschuss

Sportförderung der Sportplanungskommission des Saarlandes (Sporttotomittel)

Zuschüsse zur Förderung des Sports im Saarland auf Basis des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages und der Richtlinien über die Verwendung von Sporttotomitteln. Gefördert werden insbesondere Baumaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen wie Sporthallen, Freisportanlagen und Trainingsplätzen. Die Sportplanungskommission entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Sportplanungskommission
LandZuschuss

Sportförderung des Landes Bremen nach den Richtlinien für die Sportförderung

Zuschüsse nach den Richtlinien für die Sportförderung in Bremen für Leistungssport, Behindertensport, lizenzierte Übungs- und Organisationsleitungen sowie die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften. Erstattet werden zum Beispiel 50 Prozent der Fahrtkosten zu Meisterschaften, Unterkunft bis 6 Euro je Tag mit Übernachtung und Verpflegung mit 4 Euro je Tag. Zuschüsse für Übungsleitungen in Luftsportvereinen betragen bis 50 Prozent der Honorare, maximal 3,00 Euro je Übungsstunde und 220 Stunden pro Jahr.

bis 50 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Inneres und Sport Bremen, Stabsreferat Sport
LandZuschuss

Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Kernsportanlagen wie Hallen, Plätze und Schwimmbereiche, Spezialsportanlagen für Tennis, Wassersport, Schießen und Reiten, Funktionsgebäude sowie Spiel- und Bewegungsflächen. Förderbereich I wird über ELER finanziert und richtet sich an Gemeinden unter 50.000 Einwohnern, Förderbereich II steht allen Kommunen und gemeinnützigen Sportorganisationen offen. Sportschulen können vollfinanziert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Sportstättenförderung Sachsen

Zuschuss für Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten in Sachsen. Vorrang haben Sportstätten der Grundversorgung wie Sporthallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent, der Mindestzuschuss liegt bei 10.000 EUR für Kommunen und 2.500 EUR für sonstige Antragsteller.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Veranstaltungsförderung Bremen (FÜVAKUS)

Fehlbedarfsfinanzierung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit überregionaler Ausstrahlung. Gefördert werden Veranstaltungen, die deutliche überregionale mediale Aufmerksamkeit finden, das Image Bremens positiv beeinflussen und Besuchsentscheidungen für die Stadt auslösen. Grundlage ist die FÜVAKUS-Richtlinie, die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss im Ranking-Verfahren.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
LandZuschuss

Vereinseigener Sportstättenbau Hessen

Landeszuschuss von bis zu 35 Prozent für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten in Hessen. Der Fördersatz wurde von 20 auf 35 Prozent und der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf eine Million Euro je Vorhaben angehoben. Das Landesprogramm richtet sich an Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro.

bis 35 Prozent, maximal 1 Mio. Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
LandZuschuss

Vereinspauschale Bayern

Jährliche pauschale Betriebskostenförderung für bayerische Sport- und Schützenvereine. Die Höhe ergibt sich aus Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, dazu kommen im Förderjahr eingesetzte Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Der Wert je Einheit ergibt sich aus den verfügbaren Haushaltsmitteln geteilt durch alle gemeldeten Einheiten.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
LandZuschuss

Vereinspauschale des Freistaates Bayern

Pauschale Förderung des laufenden Sportbetriebs bayerischer Sport- und Schützenvereine. Die Höhe richtet sich nach Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, hinzu kommen eingesetzte Trainer- und Uebungsleiterlizenzen. Der Wert einer Fördereinheit ergibt sich aus dem Haushaltsansatz geteilt durch die gemeldeten Einheiten.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
LandZuschuss

Vereinssportstättenbau Landesförderung Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Neubau von Sportstätten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund sind, sowie Kommunen.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Landessportbund Sachsen-Anhalt und Investitionsbank Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Wir für Sachsen

Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.

bis 480 Euro
Sachsen
Freistaat Sachsen, Programmumsetzung durch die Bürgerstiftung Dresden
LandZuschuss

Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement

Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.

bis 480 Euro
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt über die Bürgerstiftung Dresden
LandZuschuss

Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

bis 50 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Inneres und Sport Bremen / Sportamt Bremen
LandZuschuss

Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)

Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
LandZuschuss

LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung

Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Landessportbund Brandenburg e.V.
LandZuschuss

LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau

Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro
Brandenburg
Landessportbund Brandenburg e.V.
LandZuschuss

Projekte im Sport M-V (Sportveranstaltungen)

Zuwendungen für Sportveranstaltungen von regionaler, überregionaler sowie internationaler Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Details zu Fördersätzen und Höchstbeträgen regelt die zugehörige Richtlinie, die auf der Programmseite als Download bereitsteht. Antragsformulare, Mittelanforderung und Verwendungsnachweis werden ebenfalls dort bereitgestellt.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen

Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.

bis 40 Prozent, maximal 40.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Landessportbund Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landes
LandZuschuss

Sportstättenbau der Vereine (Bayern)

Investitionszuschüsse für bayerische Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten bauen oder sanieren. Grundlage ist die bayerische Sportförderrichtlinie. Für BLSV-Mitgliedsvereine wickelt der Bayerische Landes-Sportverband als beliehener Unternehmer die Förderung ab, Anträge von Schützenvereinen laufen über den Bayerischen Sportschützenbund beziehungsweise den Oberpfälzer Schützenbund und die zuständige Regierung. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt das Ministerium nur in der Sportförderrichtlinie selbst.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
LandZuschuss

Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin

Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.

bis 20 Prozent, maximal 600.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Sport

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