Förderprogramme für Sport
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sport. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
166 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Fördermittelberatung des Kompetenzzentrums Ehrenamt Saarland
Das Kompetenzzentrum Ehrenamt des Landessportverbandes für das Saarland unterstützt Vereine und Verbände bei der Fördermittelgewinnung. Kostenfrei sind die Recherche passender Förderprogramme, die Beratung zur Projektauswahl und die Begleitung bei der Antragstellung. Für aufwendige Anträge bietet der LSVS einen kostenpflichtigen Schreibservice für 150 Euro netto je Stunde, wobei der erste abgelehnte Antrag kostenfrei bleibt. Das Angebot richtet sich vorrangig an direkte LSVS-Mitglieder, Vereine nur in Ausnahmefaellen.
Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg
Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.
Förderpreise der WLSB-Sportstiftung
Die WLSB-Sportstiftung lobt Preise in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro für vorbildhafte und kreative Projekte von Sportvereinen in Baden-Württemberg aus. Es gibt vier Kategorien: soziale Kompetenz, ehrenamtliches Engagement, Praeventionskonzepte sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Je Kategorie stehen 7.000 Euro bereit, davon ein Hauptpreis von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise von je 1.500 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.
Förderprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sport
Mit 1000x1000 fördert die Staatskanzlei NRW über den Landessportbund Projekte von Sportvereinen in neun Schwerpunkten, darunter ausserunterrichtlicher Schulsport, Inklusion, Sport der Aelteren, Gesundheits- und Rehasport, Integration durch Sport und olympische und paralympische Themen. Für 2026 stehen 1,25 Millionen Euro bereit, die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied in einem LSB-Fachverband und im Stadt- oder Kreissportbund sind. Das Budget für 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Förderteam der Bayerischen Sportstiftung
Die Bayerische Sportstiftung unterstützt junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler aus bayerischen Vereinen und verbessert die Rahmenbedingungen für den Nachwuchsleistungssport. Im Mittelpunkt steht das Förderteam, in das jährlich Talente aus verschiedenen Sportarten berufen werden, derzeit gehören ihm 27 Athletinnen und Athleten an. Gegründet wurde die Stiftung auf Initiative des Bayerischen Landes-Sportverbandes, die Anerkennungsurkunde stammt aus dem März 2010. Partner sind LOTTO Bayern, die Stiftung NUERNBERGER Versicherung und die Münchner Bank.
Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)
Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.
Förderung Vereinsmanagement Landessportbund Berlin
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Landessportbund Berlin Vereine und Verbände bei der Finanzierung qualifizierter Personen im Vereinsmanagement. Gefördert werden Personen mit einer im gesamten Förderzeitraum gültigen Vereinsmanager-Lizenz ab Lizenzstufe C. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu ausgezahlten Aufwänden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung, der maximale Zuschuss beträgt 720 Euro pro Person, abgeleitet aus 75 Prozent der Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Pro Verein oder Verband können höchstens fünf Personen gefördert werden.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
Förderung des Sportstättenbaus Niedersachsen
Die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus unterstützt Vereine in Niedersachsen bei Investitionen in ihre Sportanlagen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Solaranlagen. Der Landessportbund stellt dazu Fachinformationen zu Themen wie LED-Beleuchtung, Kunstrasen, Laermschutz und barrierefreiem Bauen bereit. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Ergänzend gibt es den NBank-Investkredit Sport in Niedersachsen für Vereinssportstätten.
Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus
Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus in Bayern
Der Freistaat Bayern bezuschusst über den BLSV Bau, Sanierung und Erwerb vereinseigener Sportanlagen. Kleinanträge bis 250.000 Euro erhalten 25 Prozent Zuschuss, Regelanträge ab 250.000 Euro zusätzlich ein Darlehen von 10 Prozent. Durch Zuschlaege für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind bis zu 40 Prozent Zuschuss möglich, bei Katastrophenschäden bis zu 50 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Baufreibescheinigung begonnen werden.
Förderung durch Sparkassenstiftungen
In Deutschland gibt es 781 Sparkassenstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 3,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 schuetteten sie über 78 Millionen Euro an Fördermitteln aus. Gefördert werden Kunst und Kultur, Soziales, Sport sowie Wissenschaft und Bildung, zunehmend auch Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Demokratieförderung. Jede Stiftung arbeitet eigenständig in ihrer Region. Vereine wenden sich an die Sparkasse vor Ort, um die jeweiligen Fördermöglichkeiten und Antragswege zu erfahren.
Förderung kommunaler Sportstättenbau (VwV Kommunale Sportstättenförderung)
Zuschuss für Bau und Sanierung kommunaler Sporthallen, Sportaußenanlagen wie Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie vergleichbarer Räume. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und beträgt bei Neubauten in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für 2026 stellt das Land rund 23,4 Millionen Euro für 164 Maßnahmen bereit.
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.
Goldener Plan Brandenburg
Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
IFB-Förderkredit Sport
Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Sportstätten mit sportpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch das Landessportamt.
Internationale Sportkontakte M-V
Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.
Investitionsoffensive für Hessen
Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
Investitionspakt Sportstätten
Programm der Städtebauförderung, das kommunale Sportstätten als Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration fördert. Antragsberechtigt sind Städte, Maerkte und Gemeinden in Bayern. Die Mittelvergabe erfolgt über die Regierungen.
Investitionsprogramm Sportstätten Hamburg
Der Hamburger Sportbund fördert Sanierung und Neubau vereinseigener Sportstätten mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen des HSB, also Vereine und Verbände, keine Einzelpersonen. Die Antragsfrist für investive Vorhaben ist der 15. Oktober. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal bereit. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen und das Programm Sportklima 2.0 zur Klimaanpassung.
Mehr zu Sport
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- AntragSport: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandSport in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- FormularHeizungsförderung: Angaben, die die KfW im Antrag verlangtWir stellen den Antrag nicht für dich und haben keinen Zugang zum Zuschussportal. Diese Seite sortiert nur...
- ThemaFörderung für ehrenamtliches EngagementFür ehrenamtliches Engagement gibt es viele kleine Töpfe: Mikroförderung der Kommune, Landesprogramme für...
- AntragSport: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandSport in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- ThemaFörderung für KommunenKommunen sind bei vielen Programmen ausdrücklich antragsberechtigt, oft mit eigenen Förderlinien.
- AntragSport: Höhe der FörderungWie viel Förderung ist drin und wovon hängt der Betrag ab?
- Thema und LandSport in Baden-WürttembergLandesprogramme in Baden-Württemberg und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
Eine Liste zeigt alles zu Sport. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.