Voraussetzungen für Sportförderung
Wer Sportförderung bekommt, legt jedes Programm selbst fest, meist über Zielgruppe, Vorhaben und Region. Drei Bedingungen tauchen fast überall auf: du gehörst zum Kreis der Antragsberechtigten, das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, und der Antrag liegt rechtzeitig vor.
Sportförderung läuft überwiegend über die Länder, die Sportbünde und die Kommunen.
Die Bedingungen der einzelnen Programme stehen weiter unten, so wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind. Ob dein Vorhaben sie erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der Richtlinie, nicht diese Seite.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Sportvereine mit Mitgliedschaft im Landessportbund
- Fachverbände und Kreissportbünde
- Kommunen als Eigentümer von Sportstätten
- Schulen und Träger von Sportangeboten
- Das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des Programms.
- Der Antrag liegt vor dem Vorhabensbeginn vor, sofern die Richtlinie das verlangt.
- Die geforderten Nachweise werden innerhalb der genannten Fristen eingereicht.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Gemeinnützigkeit des Vereins4 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das HSB-Mitgliederportal3 Programme nennen diesen Punkt
- Mitgliedschaft im Landessportbund Thüringen3 Programme nennen diesen Punkt
- Mitgliedsverein oder Mitgliedsverband des LSV Schleswig-Holstein3 Programme nennen diesen Punkt
- Aktives, als gemeinnützig anerkanntes Mitglied im Landessportbund Sachsen2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung nach den Vorgaben des jeweiligen Programms2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das Förderportal des LSB NRW2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die Sporthilfe2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die webbasierte Vereinsverwaltungsdatenbank2 Programme nennen diesen Punkt
- Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen2 Programme nennen diesen Punkt
- Förderung im Potenzial-Team oder Top-Team der Stiftung Deutsche Sporthilfe2 Programme nennen diesen Punkt
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Vereine107
- Kommunen26
- Privatpersonen12
- Unternehmen3
- Studierende3
- Arbeitnehmer2
- Selbstständige1
Woran es typischerweise scheitert
Bauen oder bestellen, bevor die Bewilligung vorliegt.
Den Weg über den Verband übersehen und direkt beim Land anfragen.
Energetische Programme für die Sportstätte nicht prüfen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer ist bei Sportförderung antragsberechtigt?
Das legt jedes Programm selbst fest. Die Zielgruppen der erfassten Programme stehen in der Liste unten, dort siehst du auch, ob Privatpersonen, Betriebe, Vereine oder Kommunen gemeint sind.
Gibt es Einkommens- oder Größengrenzen?
Manche Programme arbeiten damit, andere nicht. Wenn eine Grenze gilt, benutzt das Programm dafür meist eine eigene Definition, die von der Steuererklärung oder der Handelsregisterangabe abweicht.
Zählt der Zeitpunkt als Voraussetzung?
Ja, in vielen Richtlinien ist der Antrag vor dem Vorhabensbeginn eine echte Bedingung und nicht nur eine Empfehlung. Wird sie verletzt, hilft auch ein sonst perfekter Antrag nicht.
Was, wenn ich eine Bedingung nicht erfülle?
Dann fällt dieses Programm weg, oft aber nicht die ganze Förderung. Vergleiche die Bedingungen der anderen Programme in der Liste, Land und Kommune setzen häufig andere Maßstäbe als der Bund.