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Soziale Förderung und Projektmittel

Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.

378 Programme gefunden

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LandZuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Zuschuss für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen zur behinderungsgerechten Anpassung von selbst genutztem Wohnraum. Gefördert werden zum Beispiel Rampen, barrierefreie Bäder und Küchen, Aufzüge sowie die Beseitigung von Stufen und Schwellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.

bis 30 Prozent, maximal 15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Förderrichtlinie Ehrenamt (#deinehrenamt)

Projektförderung der Hessischen Staatskanzlei für bürgerschaftliches Engagement. Gefördert werden Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Achtung: Die Angaben zum Höchstbetrag widersprechen sich. Die Hessische Staatskanzlei nennt 15.000 Euro je Antrag bei einem Jahresbudget von 500.000 Euro, das Portal deinehrenamt.de nennt bis zu 30.000 Euro. Hier ist der niedrigere, konservative Wert hinterlegt, der Betrag ist vor einer Antragstellung zu prüfen.

bis 15.000 Euro
Hessen
Hessische Staatskanzlei
LandZuschuss

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.

bis 14.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
LandZuschuss

Wohnraumanpassung (RL WRA)

Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Häusern und Wohnungen in Sachsen. Gefördert werden Treppenlifte, Badumbau, Schwellenabbau, Rollstuhlboxen und Rampen mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 4.000 EUR, für Rollstuhlnutzende bis 10.000 EUR und für Sozialleistungsbeziehende bis 12.500 EUR. Seit 18. März 2026 gilt eine neue Richtlinienfassung mit Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen.

bis 80 Prozent, maximal 12.500 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
BundZuschuss

EXIST Women

Qualifizierungs- und Netzwerkprogramm für gründungsinteressierte Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Monaten. Jede geförderte Gründerin erhält Sachmittel in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich ist ein Stipendium von bis zu 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate möglich, gestaffelt nach Qualifikation, dazu 150 Euro Kinderzuschlag je Kind und Stipendienmonat.

2.000 Euro bis 11.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
LandZuschuss

Aufzugsförderung Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro je Wohnung, für den nachträglichen Einbau von Aufzügen. Das Programm richtet sich an kommunale Wohnungsgesellschaften und ist mit 3 Millionen Euro ausgestattet.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
LandZuschuss

Heimat-Werkstatt

Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
KommuneZuschuss

Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg

Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.

bis 10.000 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
LandZuschuss

Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.

bis 10.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg, Beratung durch das Diakonische Werk Hamburg
BundSteuervorteil

Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)

Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

384 Euro bis 7.400 Euro
bundesweit
Finanzamt
KommuneZuschuss

Schallschutzförderrichtlinie Leipzig (kommunales Förderprogramm zur Lärmminderung)

Leipzig fördert Schallschutzmaßnahmen an Wohnungen mit maximal 75 Prozent der anerkannten Aufwendungen, insgesamt nicht mehr als 5.000 Euro je Wohneinheit. Fenster, Balkontüren und Fenstertürkombinationen werden mit 300 Euro je Quadratmeter Einbaufläche bis Schallschutzklasse 4 und mit 400 Euro je Quadratmeter ab Schallschutzklasse 5 gefördert, Schalldämmlüfter in Schlaf- und Kinderzimmern mit 300 Euro je Lüfter und Rollladenkästen mit 250 Euro je Kasten.

bis 75 Prozent, maximal 5.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig
LandZuschuss

Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Initiative Ich bin dabei - Engagierte Kommune

Förderung von bis zu 5.000 Euro je Kommune für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz.

bis 5.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Demokratie
BundZuschuss

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Selbständigkeit aufnehmen oder fortführen, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich kann Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte gefördert werden.

bis 5.000 Euro
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
LandZuschuss

Lebenswelten gestalten

Zuschuss von bis zu 4.000 Euro jährlich für ehrenamtlich getragene soziale Projekte wie Nachbarschaftshilfe, Jugendinitiativen, Kulturprojekte und Generationenprojekte. Förderfähig sind Sachkosten, Qualifizierung Ehrenamtlicher, Vernetzungstreffen, Fahrtkosten, Anerkennung, Versicherungen und anteilige Digitalisierungskosten. Das Programmbudget beträgt 50.000 Euro pro Jahr.

bis 4.000 Euro
Thüringen
Thüringer Ehrenamtsstiftung
BundZuschuss

Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Verhinderungspflege / Ersatzpflege (Paragraf 39 SGB XI)

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für laengstens acht Wochen je Kalenderjahr. Die Kosten werden gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI gedeckt, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Pflegen nahe Angehoerige nicht erwerbsmäßig, gelten niedrigere Obergrenzen. Antrag mit Kostennachweis bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro
bundesweit
Pflegekasse
KommuneZuschuss

FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)

Sachmittelförderung von bis zu 3.500 Euro je Projekt für freiwilliges Engagement in Berliner Nachbarschaften. Gefördert werden Materialkosten für die Aufwertung öffentlicher Infrastruktur durch ehrenamtliche Arbeit, etwa Farben für Renovierungen oder Bepflanzungen an Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Sport- und Grünflächen.

bis 3.500 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, umgesetzt durch die Bezirksaemter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)

Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
SonstigeZuschuss

Sport vor Ort

Einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro für kleine Vereinsprojekte, die Gemeinschaft stärken, soziale Integration fördern und nachhaltig wirken. Beispiele sind neue Sportangebote, benoetigte Ausstattung und Integration durch Sport. Der Verein muss Mittel in derselben Höhe aus Eigenmitteln, Spenden oder Sponsoring aufbringen.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
Niedersachsen
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung
BundSonstiges

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 45 SGB III suchen sich Arbeitsuchende selbst einen zugelassenen Träger für Coaching oder Qualifizierung oder eine private Arbeitsvermittlung aus. Der Gutschein nennt Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region. Für die erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung erhält eine private Arbeitsvermittlung 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro, ausgezahlt in zwei Raten von 1.250 Euro nach sechs Wochen und dem Rest nach sechs Monaten Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt ist, hat einen Anspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung.

2.500 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern

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