Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK · Nordrhein-Westfalen

Zinsguenstiges bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.
Zur Frist: Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, Bewilligungsschlusstermin jährlich
Antrag für Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 30 Angaben und 16 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen durch Modernisierung
- Miet- und Belegungsbindungen für 25 oder 30 Jahre
- Bei Energieeffizienzmaßnahmen mindestens -Standard 100
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Zustimmung
Was du dafür brauchst
30 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) ist ein Kredit auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)
Wer kann Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) beantragen?
Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) richtet sich an Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
Wie viel Geld gibt es bei Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 220.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)?
Das Programm gilt in Nordrhein-Westfalen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW) beantragen?
Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, Bewilligungsschlusstermin jährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)?
Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Nordrhein-Westfalen.
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Quelle und Stand
Angaben nach land-nw, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die Heizungsförderung ist dieser Baustein relevant, weil eine bessere Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt und damit die Effizienz einer Wärmepumpe erhöht.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)
Zuschuss für Dämmung von Außenwaenden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.