Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
Verpflichtende Umsetzung des Paragrafen 6 EEG in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat bislang kein eigenes Beteiligungsgesetz für Windenergie. Der Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 kündigt an, Kommunen verbindlich an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen wie Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik zu beteiligen und dazu Paragraf 6 EEG im Land verpflichtend umzusetzen. Bis zur Verabschiedung eines Landesgesetzes gilt in Baden-Württemberg weiterhin nur die freiwillige Bundesregelung mit 0,2 Cent je Kilowattstunde. Wer heute plant, sollte die Beteiligung vertraglich regeln und die kommende Landesregelung im Blick behalten.
Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG)
Das brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz vom 19. Juni 2019 verpflichtete Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 in Betrieb genommen wurden, zu einer Sonderabgabe von 10.000 Euro je Anlage und Jahr an die Gemeinden im Radius von 3 Kilometern. Es war die erste Regelung dieser Art in Deutschland. Das Gesetz ist am 28. November 2025 durch das Gesetz vom 27. November 2025 außer Kraft getreten. Nachfolger ist das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG), das die Abgabe auf Photovoltaik ausweitet und für Windenergieanlagen ab 2026 auf 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr umstellt.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für kommunale Klimaanpassung: Klimaanalysen, Machbarkeitsstudien und Hitzeaktionspläne, Investitionen in technische Anlagen sowie bauliche Investitionen in Entsiegelung und die Begrünung von Dächern, Fassaden und Straßen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung Nordrhein-Westfalen II (ResA II)
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderrichtlinie ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten. Nachfolgeprogramm ist Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW) mit erweiterten Förderbereichen zu Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Spurenstoffelimination.
Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen
Der zweistufige Förderaufruf vom 6. März 2023 richtete sich an Länder, Kommunen, Verkehrsverbünde und private Unternehmen und förderte Planung und Bau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und zentralen Stationen des öffentlichen Personenverkehrs, inklusive Nutzung leerstehender Räume im Bahnhofsumfeld und der Anbindung an das Radwegenetz. Für den Zeitraum 2024 bis 2027 stehen bis zu 55 Millionen Euro bereit, damit werden 32 Maßnahmen gefördert. Ein weiterer Förderaufruf ist derzeit nicht vorgesehen.
Strukturförderung für den Journalismus des Bundes
Bundesprogramm zur Stärkung der Strukturen des unabhängigen Journalismus. Gefördert wurden Exilprogramme für verfolgte Journalisten, Schulungen für Sicherheitskräfte zu Presserechten, Beratung für von SLAPP-Klagen bedrohte Medienschaffende, Fortbildungen zu digitaler Sicherheit und Diversitätsprogramme. Journalistische Inhalte, einzelne Medien oder einzelne Medienschaffende waren ausdrücklich nicht förderfähig. Mindestantragssumme 200.000 Euro, Förderanteil höchstens 80 Prozent, in Ausnahmefaellen 100 Prozent. Das Programm läuft mit Abschluss der derzeit laufenden Projektförderungen aus.
ReparaturBONUS Berlin
Seit dem 17. September 2024 erstattet Berlin 50 Prozent der Reparaturkosten für Haushaltsgeräte, höchstens 200 Euro je Reparatur, ab einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparatur in einem Repair-Café oder einer Reparaturinitiative werden die Ersatzteilkosten zu 100 Prozent erstattet, hier liegt die Mindestrechnung bei 25 Euro. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, nicht Unternehmen, Vereine oder Schulen. Am 25. Juni 2025 waren die Mittel wegen hoher Nachfrage aufgebraucht, die Antragstellung ist seitdem ausgesetzt, eine Neuauflage für 2026 ist angekündigt. Selbstreparaturen außerhalb von Repair-Cafés und Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Reparaturbonus Thüringen
Thüringen war 2021 das erste Bundesland mit einem Reparaturbonus. Erstattet wurden 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte, höchstens 100 Euro je Person und Kalenderjahr, ab einer Mindestrechnung von 50 Euro, bei Reparaturinitiativen und Repair-Cafés ab 25 Euro. Über fünf Jahre haben rund 50.000 Thüringerinnen und Thüringer den Bonus genutzt. Zum 31.12.2025 ist das Programm ausgelaufen, weil das Land es für 2026 eingestellt hat. Anträge, die bis zum 31.12.2025 online oder per Post eingegangen sind, werden noch bearbeitet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Einen Nachfolger in Thüringen gibt es nicht, vergleichbare Boni laufen in Sachsen und Berlin.
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Klassischer Förderkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt waren, zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. In der Corona-Zeit wurde das Programm als KfW-Corona-Hilfe mit erweiterten Konditionen eingesetzt. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden, bestehende Darlehensnehmer finden weiterhin Merkblaetter, Formulare und Verwendungsnachweise bei der KfW. Als Nachfolge verweist die KfW auf den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376).
ERP-Regionalförderprogramm (062/072)
Zinsverbilligter Investitionskredit für Vorhaben in den deutschen Regionalfördergebieten. Gefördert wurden Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen, um dort Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Das Programm kann nicht mehr beantragt werden, die KfW führt bestehende Darlehensverhältnisse weiter und stellt Merkblaetter und Formulare für Darlehensnehmer bereit. Als Nachfolgeprodukte nennt die KfW den ERP-Förderkredit KMU (365/366) und den KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376), die den Standortvorteil in Regionalfördergebieten über einen guenstigeren Zinssatz abbilden.
Coaching BONUS Berlin
Der Coaching BONUS bezuschusste Berliner Unternehmen für Management- und Gründungscoachings durch qualifizierte Coaches. Zielgruppe waren Gründerinnen und Gründer mit Unterstützungsbedarf in der Startphase sowie etablierte Unternehmen, die eine internationale Markterschließung planten. Die Investitionsbank Berlin weist auf der Programmseite ausdrücklich darauf hin, dass das Programm nicht fortgeführt wird und eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. Konkrete frühere Fördersätze und Coachingtage sind dort nicht mehr dokumentiert.
Beratung für den Mittelstand Rheinland-Pfalz (Zuschuss 136)
Das frühere Mittelstandsberatungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratungen mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz auf. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich. Bestehende Unternehmen beantragen die Beratungsförderung seit Dezember 2025 über das Nachfolgeprogramm.
unternehmensWert:Mensch (uWM)
Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.
Sachsen-Anhalt RESSOURCENEFFIZIENZ
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EU- und Landesmitteln für Studien, Beratung, Planung und Investitionen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sowie zur Rückgewinnung von Wertstoffen. KMU erhielten bis zu 80 Prozent, große Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
Energieeffizienz-Programm für Unternehmen Stuttgart
Das Programm förderte Energieeffizienz in Stuttgarter Unternehmen in drei Modulen: Initialberatung für KMU mit bis zu 80 Prozent der Netto-Beratungskosten, Detailberatung als Ergänzung zur BAFA-Förderung mit weiteren 10 Prozent und maximal 750 Euro sowie Umsetzungsförderung für investive Maßnahmen mit mindestens 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung. Das Programm lief zum 31. Dezember 2025 aus.
ReparaturBONUS Berlin
Der ReparaturBONUS bezuschusst Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt. Bei Reparatur im Fachbetrieb werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 200 Euro je Reparatur bei einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparaturcafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteile bis 200 Euro erstattet, Mindestrechnung 25 Euro. Die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung
Der FKG-Baustein zur Förderung von Energieberatungen wurde zum 18. Januar 2024 für neue Anträge geschlossen. Für Photovoltaik besteht weiterhin der eigene Baustein Photovoltaikberatung, für Quartiere der Baustein Beratungs- und Vorplanungsleistungen.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus
Zuschuss für digitale touristische Investitionsvorhaben und Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings zur Gewinnung von In- und Auslandsgaesten. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2022, die Richtlinie wird überarbeitet. Aktuell besteht keine Antragsmöglichkeit.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
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