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Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung

Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz · Muenchen

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

Der FKG-Baustein zur Förderung von wurde zum 18. Januar 2024 für neue Anträge geschlossen. Für Photovoltaik besteht weiterhin der eigene Baustein Photovoltaikberatung, für Quartiere der Baustein Beratungs- und Vorplanungsleistungen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antragstellung geschlossen seit 18. Januar 2024

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

PrivatpersonenVermieterUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Programmbaustein geschlossen, keine Neuanträge möglich

Was du dafür brauchst

25 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis
  • Baujahr
  • Wohnfläche in Quadratmetern

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
  • Fachunternehmererklärung

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung ist eine Beratung auf Ebene Kommune. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
  4. 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.

Häufige Fragen zu Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung

Wer kann Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung beantragen?

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Programmbaustein geschlossen, keine Neuanträge möglich

Wo gilt Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung?

Das Programm ist regional begrenzt auf Muenchen.

Muss ich Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung beantragen?

Antragstellung geschlossen seit 18. Januar 2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Energieberatung noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach kommunal, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung

Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandKredit

Berlin Kredit Transformation

Kredit für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zur Finanzierung von Wachstums- und Transformationsvorhaben in Berlin. Finanziert werden Investitionen für Innovation und Wachstum einschließlich energieeffizienter Sanierungen von Nichtwohngebäuden sowie Betriebsübernahmen und Beteiligungen. Der Kredit reicht bis zu 10 Millionen Euro bei guenstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Für nachhaltige Vorhaben gewährt die IBB Tilgungsnachlaesse, die die Restschuld reduzieren. Auch überwiegend markttaetige Sozialunternehmen sind antragsberechtigt.

bis 10 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

ENEO - Energieberatung für Effizienz und Optimierung

Förderung einer Initialberatung zu möglichen Maßnahmen der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Berlin. Der Zuschuss beträgt 595 Euro für das erstellte Energiegutachten und deckt die förderfähigen Beratungskosten vollständig ab.

bis 100 Prozent, maximal 595 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)