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Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus

Thüringer Aufbaubank (TAB) / TMWLLR · Thüringen

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

für digitale touristische Investitionsvorhaben und Maßnahmen des herausragenden Tourismusmarketings zur Gewinnung von In- und Auslandsgaesten. Die Laufzeit der Richtlinie endete am 31. Dezember 2022, die Richtlinie wird überarbeitet. Aktuell besteht keine Antragsmöglichkeit.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Keine aktuellen Antragsfristen, Laufzeit endete 31.12.2022

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

UnternehmenKommunenVereine

Was du erfüllen musst

  • Richtlinie wird derzeit überarbeitet, Voraussetzungen werden neu festgelegt
  • Förderung von Destination Management Organisationen wurde an das TMWLLR Referat 24 übertragen

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Vergleichsangebote

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

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Kombinierbar mit

Alternativ GRW Teil II für öffentliche Tourismusinfrastruktur prüfen
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

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So läuft der Antrag ab

Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus

Wer kann Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus beantragen?

Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus richtet sich an Unternehmen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Richtlinie wird derzeit überarbeitet, Voraussetzungen werden neu festgelegt

Wo gilt Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus beantragen?

Keine aktuellen Antragsfristen, Laufzeit endete 31.12.2022 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus mit anderen Förderungen kombinieren?

Alternativ GRW Teil II für öffentliche Tourismusinfrastruktur prüfen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Landesprogramm Tourismus - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Thüringer Tourismus noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Alles zur Förderung in Thüringen.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-th, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
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Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
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bis 75 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) / ESF Plus Thüringen
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Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.

bis 50 Prozent der Kosten
Thüringen
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Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes

Die Handwerkskammer des Saarlandes berät ihre Mitgliedsbetriebe in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen sowie zur Außenwirtschaft und zu Bau- und Immobilienthemen. Weitere Schwerpunkte sind Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung, Innovations- und Technologieberatung über das Angebot DIGI-BIT sowie Denkmalpflege und Gestaltung. Konkrete Fördersätze oder Zuschusshöhen für die Betriebe sind auf der Beratungsseite nicht ausgewiesen. Die Beratung wird als Kammerleistung erbracht.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Handwerkskammer des Saarlandes
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Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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