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Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK · Brandenburg

Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.

Förderhöhe
ab 50.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Richtlinie in Kraft seit 25. Dezember 2025, ausser Kraft mit Ablauf des 30. Juni 2027

Für wen ist das

UnternehmenKommunen

Was du erfüllen musst

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen
  • Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 50.000 Euro
  • Vorhabenbeginn erst nach Bestätigung des eingegangenen Förderantrags
  • Für zwischengespeicherte Energie darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden
  • Geförderte Wirtschaftsgueter müssen mindestens fuenf Jahre gebunden bleiben
  • Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben erforderlich
  • Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen, nicht an Privatpersonen

Kombinierbar mit

Die Zuwendung kann nicht mit anderen öffentlichen Mitteln, zum Beispiel einer BAFA-Förderung, kombiniert werden.

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandKredit

Berlin Infra

Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandKredit

Berlin Kredit Transformation

Förderkredit von 100.000 bis 10 Millionen Euro für Berliner KMU zur Finanzierung von Investitionen, energetischer Sanierung von Nichtwohngebäuden, Unternehmensübernahmen und wachstumsbedingten Betriebsmitteln. Bei Erfuellung von Nachhaltigkeitskriterien ist ein Tilgungsnachlass von 2 bis 7 Prozent des Kreditbetrages möglich.

100.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundSonstiges

Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG

Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt auf Antrag die Umlagen für Strom, den stromkostenintensive Unternehmen selbst verbrauchen. Grundlage ist das Energiefinanzierungsgesetz. Neben stromkostenintensiven Unternehmen können auch Wasserstoffhersteller, Schienenbahnen, elektrische Busverkehrsunternehmen im Linienverkehr und Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe die Begrenzung nutzen.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesförderung EEW - Modul 2 Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen und Biomassefeuerungsanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersätze.

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bundesweit
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