Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
489 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Heizungsförderung für Kommunen (422)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.
Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW 422)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Kommunen, die in bestehenden Gebäuden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gasheizungen oder einen Wärmenetzanschluss realisieren. Bei Nichtwohngebäuden gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche zuzüglich 197, 118 beziehungsweise 79 Euro je Quadratmeter in den höheren Flächenklassen; bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je weiterer Wohneinheit.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.
Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland eine neue klimafreundliche Heizung einbauen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Die Förderbedingungen wurden im Zuge der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 geaendert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig mit korrekter Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen beschieden.
Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Solarthermie, emissionsarme Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle einschließlich Erdwärme, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten richten sich nach der beheizten Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, zusätzlich 197 Euro je Quadratmeter bis 400, 118 Euro bis 1.000 und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen einschließlich Erdwärmenutzung, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Geräten sowie für den Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze in bestehenden Wohngebäuden. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.
Hessen-Darlehen Bestandserwerb (Erwerb einer selbst genutzten Immobilie)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen des Landes Hessen für den Erwerb eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Förderfähig sind auch damit verbundene Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Sollzinssatz liegt bei 1,60 Prozent und ist 20 Jahre festgeschrieben.
IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen
Zinsguenstiges Darlehen von 25.000 bis 3.000.000 Euro aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027 für Errichtungsinvestitionen, Umbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen. Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Existenzgründer und Freiberufler.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
IB.SH Immofix
Immobiliendarlehen der IB.SH mit fester Zinsbindung über zehn oder fünfzehn Jahre für Neubau, Kauf oder Modernisierung selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein. Die Sollzinsen lagen zuletzt zwischen 4,66 und 5,25 Prozent je nach Laufzeit und Tilgungsvariante. Auch eine Kombination mit Bausparvertrag ist möglich.
IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau
Darlehen für den Mietwohnungsbau in Schleswig-Holstein mit Zinsbindung von bis zu zwanzig Jahren. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren, Wohnungsunternehmen und genossenschaftliche Wohnprojekte. Die Vorhaben müssen der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH entsprechen.
IBB Altersgerecht Wohnen
Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Aufzugseinbau, Badumbau, barrierefreie Zugaenge und Einbruchschutz. Die IBB gewährt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr auf die KfW-Konditionen.
IBB Altersgerecht Wohnen (Berlin)
Förderdarlehen der Investitionsbank Berlin von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Die IBB verbilligt den KfW-Basiszins um bis zu 0,6 Prozentpunkte jährlich. Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber neu barrierereduzierter Wohngebäude zur Vermietung, das Objekt muss in Berlin liegen. Gefördert werden unter anderem Aufzüge, Rampen, barrierefreie Bäder, altersgerechte Umbauten und die Umwandlung beheizter Nichtwohnflächen in Wohnraum. Boardinghäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie Pflegeeinrichtungen sind ausgeschlossen, der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
IBB CO2-Sparende Gebäude
Zinsloses Förderdarlehen für die energetische Sanierung von Mietwohngebäuden in Berlin, mit dem Ziel der CO2-Reduktion. Der Darlehensbetrag berechnet sich mit 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche je eingespartem Kilogramm CO2. Im Bonusmodul kommt ein Zuschuss von 20 Prozent des bewilligten Darlehensbetrags hinzu.
IBB Genossenschaftsförderung - Neubau und Bestand
Zinsloses Darlehen für Wohnungsgenossenschaften in Berlin für Neubauvorhaben oder den Ankauf von Bestandsgebäuden. Beim Neubau werden bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten und maximal 30.000 Euro je Wohnung gefördert, beim Bestandsankauf bis zu 90 Prozent der Wohnkosten und maximal 3.500 Euro je Quadratmeter.
IBB WEG-Finanzierung
Zinsguenstige Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin, bis zu 100 Prozent des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Gefördert werden die Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung und Fenstererneuerung, barrierereduzierende Maßnahmen wie die Nachruestung von Aufzügen sowie allgemeine Instandsetzung und Modernisierung.
IBB Wohnraum Modernisieren
Zinsguenstiges Darlehen bis 100.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohngebäuden in Berlin. Gefördert werden energetische Verbesserungen, erneuerbare Energien, Barrierereduzierung, Instandsetzung und bauliche Erweiterungen im Bestand.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Zinsverbilligtes Darlehen für Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie der Energieklassen D bis H kaufen und im Zuge des Erwerbs energetisch mindestens auf Klasse C sanieren. Bis zu 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zinssatz bei 15 Jahren Laufzeit. Förderfähig sind Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten und Sanierungskosten.
IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Darlehen von 150.000 bis 180.000 Euro zu 2 Prozent Zins mit 15 Jahren Zinsbindung für den Kauf einer gebrauchten, selbst genutzten Wohnimmobilie in Hamburg mit gleichzeitiger energetischer Sanierung. Förderfähig sind Objekte der Energieklassen D bis H, die im Zuge des Erwerbs mindestens auf Energieeffizienzklasse C gebracht werden. Im Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind leben. Die Einkommensgrenzen betragen 75.000 Euro für eine erwachsene Person und 100.000 Euro für zwei Erwachsene, zuzueglich 20.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Beantragt wird über ein kooperierendes Kreditinstitut vor oder unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags.
Mehr zu Sanierung
- ThemaFörderung für DämmungDämmung gehört zu den klassischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird von Bund, Ländern und...
- AntragSanierung: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandSanierung in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberSanierungsfahrplan iSFP: wann er sich lohntDer individuelle Sanierungsfahrplan ordnet alle Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge. Er kostet Geld...
- WissenEnergieberatung und Sanierungsfahrplan, der Schritt vor dem ersten HandwerkerWer die Reihenfolge der Maßnahmen falsch wählt, zahlt zweimal. Was eine geförderte Energieberatung leistet...
- ThemaFörderung für Fenster und TürenDer Austausch alter Fenster und Außentüren zählt zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird über die...
- AntragSanierung: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandSanierung in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
Eine Liste zeigt alles zu Sanierung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.