Förderung als Zuschuss für Sanierung auf Ebene Land
Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil I - investive Gebäudesanierung für Kommunen
Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude in Baden-Württemberg. Für Verwaltungsgebäude gibt es 25 Prozent der laut BEG-EM-Zuwendungsbescheid förderfähigen Ausgaben. Für Schulgebäude gibt es fünf Prozent der förderfähigen Baukosten bis 500.000 Euro beim Effizienzstandard 70 und 15 Prozent bis 1,5 Millionen Euro beim Standard 55.
Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus Hessen
Hessen fördert Neubau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten. Die Förderquote wurde von 20 auf 35 Prozent angehoben, die Höchstförderung von 200.000 Euro auf bis zu 1 Million Euro. Grundlage ist ein Sondervermögen Sport mit 130 Millionen Euro über zwölf Jahre. Gefördert werden Vorhaben ab einem Investitionsvolumen von 250.000 Euro, die Anmeldung erfolgt bis zum 1. Oktober beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Vereinseigener Sportstättenbau Hessen
Das Land Hessen baut die Förderung vereinseigener Sportinfrastruktur deutlich aus. Über ein Sondervermögen Sport aus Mitteln des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes investiert die Landesregierung über zwölf Jahre zusätzlich 130 Millionen Euro. Die bisherige Maximalförderung von 200.000 Euro steigt auf eine Million Euro, die Förderquote von 20 auf 35 Prozent. Zuwendungen gibt es für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Das Programm ist für Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro vorgesehen.
Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin
Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.
Förderung von Quartierswärmemanagement
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.
Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)
Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.
Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen
Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung in Hamburg: 60 Prozent der förderfähigen Kosten für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften, 40 Prozent für Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Träger, maximal 100.000 Euro je Gebäude. Die Variante Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.
Nachhaltiges Bauen
Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen
Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)
Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.
Sonderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für vereinseigene Sportanlagen
Zuschuss von bis zu 40 Prozent für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von 10.500 bis 100.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit rund 40.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt jährlich über die regionalen Sportbünde, die Bewilligung im März oder April des Folgejahres.
GründachPLUS Berlin
Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin: 95 bis 180 Euro je Quadratmeter Dachbegrünung je nach Aufbauhöhe, zusätzlich 7,50 Euro je Quadratmeter für Biodiversitätsgründächer und bis 5 Euro je Quadratmeter Absturzsicherung, bei Fassadenbegrünung 50 Prozent der Kosten. Planung und Beratung werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro gefördert, bei Kombination von Dach und Fassade mit 85 Prozent bis 34.000 Euro.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
Was Landesförderung bei Sanierung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Sanierung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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