Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen · Rheinland-Pfalz
Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Die Ortsgemeinde muss ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept haben
- Objekt ist ein älteres, ortsbildprägendes Wohn- oder Wirtschaftsgebäude
- Objekt darf nicht in einem Neubaugebiet oder Gewerbegebiet liegen
- Vorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Nicht förderfähig sind reine Schönheitsreparaturen und Bauunterhaltung
- Antrag mit Plänen, Kostenvoranschlägen und Fotos des Bestands über die Ortsgemeinde an die Kreisverwaltung
Kombinierbar mit
Abgrenzung zur Städtebauförderung und zu KfW- und BAFA-Sanierungsprogrammen erforderlich
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-rp, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
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Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
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Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung
Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
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Arbeitsraumprogramm Berlin
Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.